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| Pressemitteilung

Windenergie braucht klare Artenschutzvorgaben

Windparkprojekt der EnBW bei Urbach vor dem Aus
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(Foto: EnBW)

Urbach/Stuttgart. Und wieder steht ein Windkraftprojekt von dem Aus. Bei Urbach plante die EnBW Energie Baden-Württemberg AG drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern und einer Nennleistung von jeweils 5,6 Megawatt, die sich nun aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben nicht mehr wirtschaftlich darstellen lassen. Um den Windpark zu realisieren, müssten unter anderem pauschale Abschaltzeiten zum Schutz des dort vorkommenden Rotmilans und Wespenbussards eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die Windenergieanlagen von März bis August von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang stillstehen. Der dadurch fehlende Windertrag ist nicht zu kompensieren.

„Wir brauchen klar definierte naturschutzrechtliche Vorgaben, um den politisch geforderten Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der Windenergie, in Deutschland voran zu bringen“, so Michael Soukup, Teamleiter Projektentwicklung Windenergie bei der EnBW. Trotz eines weiterhin breiten Zuspruchs in der Bevölkerung und ambitionierten klimapolitischen Zielen der Politik wird die Windkraft in Deutschland zurückgehen, wenn es jetzt keine Trendwende gibt. „Wir hoffen, dass sich die wirtschaftlichen und politischer Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren wieder ändern. Deshalb sagen wir das Windparkprojekt Urbach jetzt nicht komplett ab. Wir legen es nur vorläufig auf Eis“, erläutert Soukup. „Um die Energiewende zu erreichen, zählt jedes Windrad!“

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Dagmar Jordan
Pressesprecherin
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