Fragen und Antworten: Vertrag, Tarif, Preis & Willenserklärung
Wir helfen gern weiter, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Welche Fragen haben Sie genau?
Allgemeine Fragen rund um Ihren Vertrag
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Ihre Vertragsnummer können Sie im Kundenportal Meine EnBW, auf Ihren Vertragsunterlagen oder ganz einfach auf Ihrer letzten Rechnung finden.
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Sie möchten Ihren Gas- oder Stromvertrag kündigen? Das bedauern wir sehr. Überzeugen Sie sich doch mittels unseres Online-Tarifberaters weiterhin von unseren fairen EnBW-Tarifen. Oder nehmen Sie telefonisch unter den Nummern 0721 72586-001 (Strom, Gas & Wärme) beziehungsweise 0721 72586-525 (Wasser) Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne.
Sie ziehen um? Dann nehmen Sie Ihren EnBW-Strom doch einfach mit. Mit dem Online-Umzugsformular können Sie ganz entspannt Ihren Umzug melden. Alles Weitere zu Ihrer Energieversorgung in den neuen vier Wänden regeln wir für Sie.
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Nein, Ihr Gas- oder Stromvertrag mit der EnBW ist personengebunden. Hier müssen Sie zunächst den alten Vertrag beenden und anschließend kann ein neuer Gas- oder Stromvertrag geschlossen werden - beispielsweise mit Ihrem Nachmieter.
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Die Laufzeiten und Kündigungsfristen unserer Tarife variieren. Die bei Ihrem Tarif zutreffenden Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auch online im Kundenportal Meine EnBW.
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Ökostrom stammt aus regenerativen Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse. Beim Abschluss eines Ökostrom-Tarifs wird regenerativ erzeugter Strom in Höhe Ihres Verbrauchs ins Stromnetz eingespeist. So leisten Sie Ihren individuellen Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien – denn bei steigender Nachfrage nach Ökostrom werden langfristig mehr erneuerbare Energien ausgebaut.
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren EnBW Ökostrom-Tarifen – so leisten Sie Ihren individuellen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien. Den für Sie passenden Tarif finden Sie wie alle anderen EnBW-Tarife mithilfe unseres Tarif-Finders. Geben Sie einfach Ihren aktuellen Verbrauch sowie Ihre PLZ ein und schon erhalten Sie unsere Tarif-Vorschläge. Tarife mit Ökostrom sind dabei entsprechend gekennzeichnet.
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Die EnBW-Preise setzen sich aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis zusammen – dies gilt sowohl für Gas als auch für Strom und Wärmestrom. Dabei ist die jeweilige Höhe der Preise von Ihrem gewünschten Tarif und von Ihrem Wohnort abhängig. Bei der Preiszusammensetzung des dynamischen Tarifs wird zusätzlich der Börsenpreis berücksichtigt. Hier finden Sie weitere Informationen zum dynamischen Tarif.
Die von uns angegebenen Jahrespreise basieren auf dem von Ihnen im Tarifberater eingegebenen Verbrauch und können bei einem höheren oder niedrigeren Jahresverbrauch entsprechend variieren. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben sind in den von uns angegebenen Grund- und Verbrauchspreisen bereits enthalten. Erfahren Sie mehr zur Strompreiszusammensetzung.
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Ihre Stromrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Grundpreis ist dabei die vom Verbrauch unabhängige Komponente und enthält beispielsweise Kosten für Stromzähler und Abrechnung.
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Ihre Stromrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Verbrauchspreis ist dabei die vom Verbrauch abhängige Komponente und gibt den Preis für eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh) an.
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Viele unserer Tarife sind mit einer Preisgarantie ausgestattet. Das bedeutet, bestimmte Bestandteile des Strompreises sind gegen Änderungen abgesichert. Informieren Sie sich auf unserer Seite Strompreiszusammensetzung über den Strompreis und unsere Preisgarantie. Die Länge Ihrer Preisgarantie können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
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Der EnBW Wärmepreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis zusammen. Dabei ist die jeweilige Höhe des Preises von Ihrem gewünschten Tarif und von Ihrem Wohnort abhängig. Die von uns angegebenen Jahrespreise basieren auf dem von Ihnen im Tarifberater eingegebenen Verbrauch und können bei einem höheren oder niedrigeren Jahresverbrauch entsprechend variieren. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben sind in den von uns angegebenen Grund- und Verbrauchspreisen bereits enthalten.
Fragen zum dynamischen Tarif
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Das geht ganz einfach! Melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0721 72586-222 bei unserem Service-Team. Sie erreichen unseren Kundenservice montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten.
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Unser Tarife EnBW Strom dynamisch und EnBW Business Strom dynamisch haben keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform, z.B. per Brief, Fax oder E-Mail kündigen.
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In der EnBW zuhause+ App können Sie die aktuellen Strompreise stündlich für den laufenden Tag abrufen. Ab ca. 14 Uhr stehen Ihnen zusätzlich die Preise für jede Stunde des Folgetages zur Verfügung, sodass Sie Ihren Verbrauch für den nächsten Tag optimal planen können.
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Die aktuellen Börsenpreise für den heutigen Tag können Sie jederzeit in der EnBW zuhause+ App einsehen. Ab ca. 14:00 Uhr werden zusätzlich die Preise für den nächsten Tag angezeigt. So können Sie Ihren Verbrauch bequem optimieren.
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Ihre Rechnung erhalten Sie in der Regel zum Monatsbeginn, sofern uns Ihr Messstellenbetreiber alle für die Abrechnung notwendigen Verbrauchsdaten zur Verfügung gestellt hat. Sollten uns Verbrauchsdaten fehlen, kann sich die Rechnungsstellung je nach Vorlaufzeit des Messstellenbetreibers um bis zu acht Werktage verzögern. Sobald uns alle Verbrauchsdaten vorliegen, erstellen wir umgehend Ihre Rechnung.
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Es kann sein, dass Ihr Smart Meter zunächst keine viertelstündliche Verbrauchsabrechnung ermöglicht, da er vorerst nur Monatswerte sendet. In diesem Fall beantragen wir bei Ihrem Messstellenbetreiber eine Umstellung, damit Ihr Smart Meter künftig Viertelstundenwerte sendet und eine genaue Abrechnung möglich ist. Während der Übergangsphase wird Ihr monatlicher Stromverbrauch auf Basis des durchschnittlichen Börsenpreises abgerechnet. Sobald die Umstellung abgeschlossen ist, zeigt Ihnen die EnBW zuhause+ App Ihren exakten Verbrauch an.
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Ja, Preisanpassungen sind auch beim dynamischen Stromtarif möglich, da sowohl der Arbeitspreis als auch der Grundpreis von weiteren Preisbestandteilen, insbesondere Umlagen, Abgaben, Netzentgelten, Messstellenbetrieb und Steuern, beeinflusst werden, die sich ändern können.
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Das liegt daran, dass uns Ihre Verbrauchsdaten durch Ihren Messstellenbetreiber mit einer Verzögerung von einem Tag übermittelt werden. In der EnBW zuhause+ App sehen Sie also immer Ihren Stromverbrauch vom Vortag. Daher können wir Ihnen Ihren Verbrauch und Ihre Kosten nur für die Vergangenheit anzeigen. Unsere App hilft Ihnen dabei, Ihren Stromverbrauch langfrisitg zu beobachten und besser zu managen.
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Ihre Verbrauchsdaten erhalten wir von Ihrem Messstellenbetreiber. Leider kann es manchmal vorkommen, dass diese verzögert geliefert werden, sodass wir Ihnen keine Verbrauchs- und Kostendarstellung darstellen können.
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Ja, der dynamische Stromtarif kann auch ohne die EnBW zuhause+ App genutzt werden. Wir empfehlen jedoch die Nutzung der App, um die aktuellen Börsenpreise im Blick zu haben. So können Sie Ihren Stromverbrauch, z.B. das Laden Ihres Elektroautos über eine Wallbox, gezielt in Zeiten niedriger Preise legen. Auf diese Weise können Sie Ihre Stromkosten optimieren.
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Im Kundenportal Meine EnBW können Sie Ihre Stamm- und Vertragsdaten einsehen und aktualisieren. Für die Anzeige von Verbrauchsdaten und Börsenpreisen des dynamischen Stromtarifs empfehlen wir die Nutzung der EnBW zuhause+ App. Auf Kundenwunsch wurden die Funktionen zur Darstellung der Börsenpreise und Verbrauchsdaten in der App implementiert, um eine optimale Nutzererfahrung zu gewährleisten.
Willenserklärung – einfach erklärt
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Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Bereits beim Anzeigen des YouTube Players werden Daten an Google übertragen. Mit einem Klick auf den Button stimmen Sie dieser Übertragung zu und Ihnen wird das Video angezeigt.
Häufige Fragen zur Willenserklärung bei einer telefonischen Bestellung
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Am 27. Juli 2021 trat die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft. Diese hat mehr Transparenz und Verbraucherschutz bei Energielieferverträgen zum Ziel. Bei einer telefonischen Bestellung eines Tarifs bekommen Sie eine Willenserklärung von uns zugesendet, der Sie ausdrücklich zustimmen müssen. Die Willenserklärung ist ein Schutz für Sie, damit Ihnen keine Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden können. Sie enthält alle wichtigen Vertragsinformationen und fasst diese zusammen. Nachdem Sie eingewilligt haben, können wir starten.
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Das ist ganz einfach: Wenn der Vertrag für Sie passt, dann stimmen Sie der Willenserklärung zu. Sobald die Willenserklärung bei uns angekommen ist, kümmern wir uns um Ihren Wechsel. Ist dieser erfolgreich, senden wir Ihnen die Vertragsbestätigung zu.
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Sobald Sie die Willenserklärung erhalten haben, senden Sie uns diese bitte so schnell wie möglich zurück. Liegt uns Ihre unterschriebene Willenserklärung innerhalb der Frist von 14 Tagen nicht vor, müssen wir Ihren Auftrag leider stornieren – und das wäre doch sehr schade.
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Ja, weil Sie mit der Willenserklärung Ihrem Vertrag final zustimmen. Ohne Ihre Willenserklärung können wir Ihren Vertrag nicht abschließen und müssen ihn stornieren.
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Wenn wir keine Willenserklärung von Ihnen erhalten, dann müssen wir Ihren Vertrag stornieren. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht zustande kommt.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.