Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gem. § 14 I Nr. 2 BFSG gilt für die Webseite der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (https://www.enbw.com).
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite enbw.com
Diese Webseite wurde gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSGV), der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsniveau AA gestaltet.
Wir, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, setzen uns für eine barrierefreie Nutzung unserer Website enbw.com ein, um allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen, den bestmöglichen Zugang zu unseren Inhalten ermöglichen. Bei der Weiterentwicklung der Präsenz werden die Barrierefreiheitskriterien fortlaufend mit einbezogen. Ebenfalls sind wir bestrebt, bereits veröffentlichte Inhalte im Sinne des § 1 IV BFSG ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Auf unserer Website bieten wir unseren Kund*innen die Möglichkeit, verschiedene Informationen rund ums Thema Energie zu finden und Online-Services sowie Abschlussprozesse zu nutzen. Darunter fallen beispielsweise Services, um den optimalen Strom-, Gas-, Lade- oder Wärmestromtarif zu finden, mit anschließender Onlinebestellung, Newsletter zu abonnieren, Informationsmaterial anzufordern und die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen und sich beim digitalen Kundenportal anzumelden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, haben wir bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.
Rückmeldung und Kontaktmöglichkeiten
Sollten Sie trotz unserer Bemühungen auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Wir sind bestrebt, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde “Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)” wird zum 28. Juni 2025 die Arbeit aufnehmen. Bis zur formalen Errichtung der MLBF wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de