Balkonkraftwerk: Mini-Solaranlagen für die Steckdose

Sie haben nicht viel Platz, möchten aber dennoch Solarenergie erzeugen und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Mit einem Balkonkraftwerk ist das möglich.

Wir informieren Sie über alles Wichtige, was Sie im Zusammenhang mit den Mini-Solaranlagen für Balkon und Garten beachten müssen.


Das erwartet Sie hier


Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?

Solaranlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch gerade Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen können sich nicht problemlos eine Anlage aufs Dach montieren lassen. Gerade für sie ist ein Balkonkraftwerk interessant. Dabei handelt es sich um eine Mini-Solaranlage, die mittels eines Steckers an das Stromnetz angeschlossen wird. Sie besteht aus bis zu vier Solarpanelen, die an Balkon, Terrasse oder Fassade angebracht werden können. Der erzeugte Gleichstrom wird, wie bei einer gewöhnlichen PV-Anlage, über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Die gewonnene elektrische Energie können Sie unmittelbar für Ihren eigenen Strombedarf nutzen.

Worin unterscheidet sich ein Balkonkraftwerk von einer klassischen Photovoltaikanlage?

Hinsichtlich der Funktionsweise der Solarzellen unterscheiden sich Stecker-Solaranlagen nicht von ihren leistungsstärkeren Pendants für das Dach oder andere große Flächen. Sie sind quasi die Mini-Ausführung einer klassischen Photovoltaikanlage. Im Gegensatz zu dieser wird ein Balkonkraftwerk jedoch an den bereits vorhandenen Endstromkreis des Hauses oder der Wohnung angeschlossen. Damit fungiert es als stromsparendes und umweltfreundliches Hilfsmittel, das auch von kleineren Haushalten problemlos genutzt werden kann. Zumeist kommen die Mini-Solaranlagen auf Balkonen, Terrassen oder im Garten zum Einsatz.

Unter welchen Voraussetzungen sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt?

Seit 2018 dürfen deutsche Haushalte genehmigungsfrei PV-Balkonmodule errichten. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 des Verbands Deutscher Elektrotechniker niedergeschrieben. Diese sagt unter anderem aus, dass die Integration der PV-Anlage in einen bereits vorhandenen Stromkreis nicht über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose erfolgen darf. Stattdessen wird eine spezielle Energiesteckdose benötigt. Jedoch diskutieren VDE und Bundesnetzagentur gerade die Überarbeitung der bestehenden Norm, um die Installation zu erleichtern. Es ist also gut möglich, dass bald die Nutzung eines gewöhnlichen Schuko-Steckers für die Mini-PV-Anlage zulässig ist. Dennoch bleibt die jetzt vorgeschriebene Beauftragung von Fachpersonal für die Installation empfohlen.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern. In ihrer Photovoltaik-Strategie sagt sie folgendes: „Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Anlagen selbst anschließen und in Betrieb nehmen können, ohne die Hilfe von Fachkräften.“

Hintergrund zu diesem Ziel ist der regelrechte „PV-Boom“, der seit einiger Zeit stattfindet. Die Folge: Die Anzahl an Netzanschlussbegehren an das Niederspannungsnetz steigt sprunghaft an. Und zwar so stark, dass Installateure und Netzwerkbetreiber nicht mehr hinterherkommen. Schließlich sind die personellen Ressourcen begrenzt. Darum soll ein standardisierter, digitaler Prozess für die Netzanschlüsse geschaffen werden.

Bei Nutzung einer Mini-Solaranlage sind Sie verpflichtet, den erzeugten Solarstrom zu erfassen. Ein Verzicht auf einen Zweirichtungszähler kann straf- und steuerrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Bundesregierung möchte zukünftig rückwärtsdrehende Zähler zumindest vorübergehend dulden. Und zwar so lange, bis der Zähler getauscht ist.

Schon vor dem eventuellen Zählerwechsel soll damit der Betrieb eines Steckersolargeräts ermöglicht werden. So wird der Zähleraustausch zwar nicht hinfällig, aber immerhin kann die Mini-Solaranlage sofort angeschlossen werden.

Dieser spezielle Zähler kann über den Stromanbieter gemietet werden. Entsprechend ist dieser ein wichtiger Ansprechpartner, wenn Sie sich für die Installation eines Balkonkraftwerks entscheiden. Doch auch hier besteht Hoffnung auf Erleichterung: Der VDE fordert, dass künftig kein Zählerwechsel mehr für die Nutzung eines Balkonkraftwerks erforderlich sein sollte. Sollte die Forderung durchgehen, wären auch alte Zähler zulässig, die beim Einspeisen rückwärts laufen.

Übrigens: Der Influencer und Experte für E-Mobilität Robin Schmid, erklärt Ihnen im nachfolgenden Video ebenfalls, was Sie zum Thema Mini-PV-Anlage alles wissen müssen:

Wie wird ein Balkonkraftwerk installiert?

Damit eine einwandfreie und sichere Funktionalität eines Balkonkraftwerks gewährleistet ist, wird eine genormte Steckdose benötigt. Ein Anschluss über eine haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdose (kurz Schuko genannt) ist bisher nicht erlaubt. Dasselbe gilt für klassische Mehrfachverteilersteckdosen. Nachdem die gängige Steckdose von geschultem Fachpersonal ausgetauscht worden ist, kann die Mini-PV-Anlage an dieser angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

Das will die Regierung nun ändern und den Schukostecker ebenfalls als mögliche Energiesteckvorrichtung zulassen. Diese Maßnahme soll dann auch in der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 geregelt werden.

Hintergrund dieses Umdenkens ist die Tatsache, dass das Risiko eines Stromschlags bei einer Mini-Solaranlage in etwa mit dem anderer herkömmlicher Haushaltsgeräte vergleichbar ist. Zudem ist das Brandrisiko beim Gebrauch von Wandsteckdosen eher gering, sofern man den Schukostecker mit einem entsprechenden Modulwechselrichter mit Anlagen- und Netzschutz kombiniert.

 

Finger zeigt auf Anzeige im Stromzähler

Rechtliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ist ein Zweirichtungszähler mit Rücklaufsperre.

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein ohne Genehmigung?

Ein Balkonkraftwerk kann aus bis zu vier Solarmodulen bestehen – platzmäßig nutzen die meisten jedoch 1-2 Module. Wichtig ist, dass die Leistung durch den Wechselrichter auf 600 Watt reduziert werden muss. Auch darüber wird gerade diskutiert. Plan der Bundesregierung ist es, die zurzeit geltende Schwelle von 600 W zu erhöhen. Mittlerweile hat das BMWK die Bitte an den Normgeber (VDE/DKE/FNN) eingereicht, diese Grenze nun auf eine Wechselstromleistung von 800 VA zu erhöhen.

Laut der EU-Verordnung „Requirements for Generators“ sind Erzeugungsanlagen mit einer Wechselstromleistung von unter 800 W nicht von Bedeutung. Es ist den Mitgliedsstaaten überlassen, eine Obergrenze festzulegen, solange diese nicht über 800 W liegt.

Entscheidend ist, ob der Ertrag einer Anlage als „netzrelevant“ gilt. Das ist in Deutschland bei 600 Watt der Fall, die EU sieht die Grenze jedoch bei 800 Watt. Gut möglich, dass Sie bald also einen höheren Ertrag erwirtschaften können. Auch jetzt schon darf Ihre Mini-PV-Anlage mehr als 600 Watt erzeugen, um auch an sonnenarmen Tagen genug Strom generieren zu können. Die tatsächliche Einspeisung wird durch den Wechselrichter jedoch begrenzt.

Darf den Anschluss nur eine Elektrofachkraft übernehmen?

Den Vorgaben gemäß muss stets eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist, sofern ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll. Photovoltaikanlagen jedweder Größe sollten stets von einem Elektro-Fachbetrieb angeschlossen werden. So lautet auch unsere dringende Empfehlung. Über eine Ausnahme informiert die Bundesnetzagentur auf ihrer offiziellen Seite: „Bis zu einer Leistung von 600 Watt und bei Vorhandensein der speziellen Steckdose und des Zählers wurde diese Vorschrift mittlerweile jedoch geändert, sodass auch Verbraucher die Anlage selber anschließen und beim Netzbetreiber anmelden können. Dafür stellen die Netzbetreiber teilweise eigene Formulare zur Verfügung.“

Wann und wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Generell muss ein Balkonkraftwerk bei Inbetriebnahme sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Grundlagen hierfür sind die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die entsprechenden Daten werden im Marktstammdatenregister hinterlegt. Die Registrierung ist ohne zusätzliche Kosten. Eine jährliche Meldepflicht für Mini-Solaranlagen, die weniger als eine Kilowattstunde leisten und ausschließlich für die Selbstversorgung eingesetzt werden, entfällt. Durch die Beschränkung der Wechselrichter fallen die Balkonkraftwerke in der Regel ohnehin unter die Bagatellgrenze von 600 Watt.

So oder so steht auch hier voraussichtlich Erleichterung bevor. Die Bundesregierung möchte in Zukunft die geltenden Meldepflichten vereinfachen oder sogar streichen. Mini-PV-Anlagen müssen gegenwärtig nicht nur im Marktstammdatenregister eingetragen, sondern auch dem Netzbetreiber gemeldet werden. Ziel ist es, diese „Doppelmeldung“ zu vereinfachen.

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Verringern Sie Stromrechnung

Der Vorteil eines Balkonkraftwerks: Der Strom wird direkt in den hauseigenen Stromkreis eingespeist. Der Stromanbieter muss lediglich die Differenz zum tatsächlich anfallenden Energieverbrauch zur Verfügung stellen. Das Endresultat für Sie ist eine niedrigere Jahresstromabrechnung.

Lohnt sich die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage?

Die Anschaffung eines oder mehrerer Balkon-PV-Module kann nicht nur aus umwelttechnischer Hinsicht sinnvoll sein, sondern auch dafür sorgen, dass Ihr Geldbeutel geschont wird. Grundsätzlich liegt die Leistungsgrenze einer genehmigungsfreien Mini-Solaranlage für die Steckdose bei 600 Watt. In den meisten Fällen werden die Module mit 300 Watt angeboten.

Zum Vergleich: Der Energiebedarf in einem typischen deutschen Einfamilienhaushalt wird durch ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von etwa 300 Watt um ungefähr 270 kWh abgedeckt. Durchschnittlich werden insgesamt benötigt:

Personenanzahl ungefährer jährlicher Stromverbrauch
1 Person  circa 2.000 kWh
2 Personen  circa 3.000 kWh
3 bis 5 Personen circa 4.000 bis 5.900 kWh

 

Die Ersparnis in diesem Fall liegt, abhängig von der Haushaltsgröße, bei bis zu 15 Prozent im Vergleich zu herkömmlich geliefertem Strom.

Ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt, ist zudem von vielen Faktoren abhängig, wie der regionalen Sonneneinstrahlung, Ihrem persönlichen Tagesrhythmus und der Ausrichtung der Mini-Solaranlage. In der Regel sollen Balkonkraftwerke den im Haushalt anfallenden Energieverbrauch bis zu einem bestimmten Maß deckeln. Grundsätzlich ist es darüber hinaus möglich, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Die tatsächliche Vergütung fällt jedoch für gewöhnlich sehr gering aus und steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Bei Solaranlagen ist es üblich einen Stromspeicher zu nutzen, um überschüssige Energie zu sammeln und später zu nutzen, anstatt sie ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher macht höchstens dann Sinn, wenn der Speicher bereits als Komplettset integriert ist. Bei Nachrüstlösungen fallen die Kosten für den Speicher schnell höher aus, als für die Solarmodule selbst. Auch bei steigenden Strompreisen sind die Anschaffungskosten so hoch, dass ein Balkonkraftwerk mit Speicher schnell unattraktiv wird.

Was kostet die eigene Balkon-Solaranlage?

Der Balkonkraftwerk-Preis richtet sich in erster Linie nach den individuellen Bedürfnissen: Je mehr Leistung gewünscht ist, desto tiefer müssen Verbraucher*innen in die Tasche greifen. Die Kosten für ein Komplettpaket, das aus Solarmodul und Wechselrichter besteht, bewegen sich durchschnittlich zwischen 300 und 1.000 Euro. Hinzu kommen Aufwendungen für die Balkonkraftwerk-Montage sowie der Einsatz der Elektrofachkraft. Rechnet man alle anfallenden Posten zusammen, kommt man für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks ungefähr auf Gesamtkosten in Höhe von 1.500 Euro. Diese amortisieren sich aber bereits nach wenigen Jahren.

Nachhaltig - sparsam!

Natürlich heizen mit einer Wärmepumpe.

Werden Balkonkraftwerke gefördert?

Eine Balkonkraftwerk-Förderung gibt es hingegen bisher nur regional beschränkt, abhängig von Leistung und Anzahl der Solarmodule. Die Bundesregierung hat als Kaufanreiz jedoch die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen abgeschafft, was auch Balkonkraftwerken zu Gute kommt. Somit entfallen die 19% auf den Kaufpreis – sofern der Verkäufer die Ersparnis weitergibt.

Stromstecker liegt auf einer Stromrechnung

Mit einem Balkonkraftwerk leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sparen am Ende des Jahres bares Geld.

Dürfen Mieter*innen eine Mini-PV-Anlage anbringen?

Grundvoraussetzung für die Montage einer Mini-PV-Anlage ist ausreichend Platz auf Balkon oder Terrasse: Solarzellen einer Anlage mit 300 Watt Leistung benötigt knapp 1,7 m². Bei einer Leistung von 600 Watt benötigen Sie entsprechend 3 m² Fläche. So wie es auch in vielen anderen Situationen der Fall ist, müssen Mieter*innen ihren Plan zur Installation eines Balkonkraftwerks außerdem mit Hausbesitzer*in beziehungsweise Vermieter*in im Vorfeld abstimmen. Oft ist auch direkt im Mietvertrag geregelt, wie es um die Installation einer Mini-Solaranlage steht. Denn für das Kabelverlegen oder Montieren der Solarmodule müssen teils Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden, wie das Durchbohren von Wänden oder Balkonbrüstungen. Wird zugestimmt, steht der umweltfreundlichen Selbstversorgung nichts im Wege. Wird abgelehnt, müssen Mieter*innen diese Entscheidung hinnehmen. Auch eine Eigentümerschaft kann das Anbringen einer Mini-PV-Anlage unter Umständen verbieten.

In Zukunft soll Steckersolar in den bestehenden „Katalog privilegierter Maßnahmen“ im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgenommen werden.

Bislang müssen Vermieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften den Betrieb von Steckersolargeräten genehmigen. Wird dies nun in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen, haben Mieter*innen und Eigentümer*innen automatisch Anspruch auf eine solche Genehmigung.

Balkonkraftwerk

Die Bewohner*innen eines Mietshauses müssen sich hinsichtlich des Einbaus eines Balkonkraftwerks im Vorfeld mit dem*der Vermieter*in abstimmen.

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