Wo neue Technologie Einzug hält, mischen sich natürlich auch Tatsachen und Gerüchte. Wir schauen genauer hin und geben einen umfassenden Überblick zu digitalen Stromzählern.
Digitale Stromzähler kurz erklärt
Ein digitaler Stromzähler ist eine Messeinrichtung, die unter anderem den Stromverbrauch und die Zählerstände über ein digitales Display anzeigt, und sich zum intelligenten Messsystem aufrüsten lässt. Verglichen mit analogen Geräten, die ausschließlich den gesamten Stromverbrauch zählen, ist dieser mit einem digitalen Zähler deutlich genauer messbar.
Digitale Stromzähler ablesen
Digitale Stromzähler funktionieren prinzipiell wie analoge Geräte, mit dem Unterschied, dass diese Zählerart den Energieverbrauch digital misst und per Display anzeigt. Allerdings senden und empfangen die digitalen Geräte keine Daten. So müssen Sie den Stromverbrauch – im Gegensatz zu intelligenten Zählern – auch weiterhin analog ablesen.
Vor- und Nachteile von digitalen Stromzählern
Vorteile: Digitale Stromzähler erfassen Daten verglichen mit analogen Varianten detaillierter. So stellen Sie durch die exaktere Ablesemöglichkeit eventuell einen geringeren Stromverbrauch fest – und Sie zahlen bei der nächsten Rechnung entsprechend weniger.
Nachteile: Je nach Vertragskonstellation kann es für die Nutzung eines digitalen Stromzählers eine eigene Rechnung geben, die jedoch gedeckelt ist. Das gilt jedoch nur für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Andere Anbieter können eigene Preise festlegen.
Unterschied zwischen moderner Messeinrichtung und intelligentem Messsystem
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den tatsächlichen Stromverbrauch detailliert erfassen. Sie können nicht automatisch aus der Ferne ausgelesen werden und auch nicht selbstständig Zählerstände übermitteln.
Mit einem zusätzlichen Kommunikationsmodul, dem „Smart Meter Gateway“, kann der digitale Stromzähler an das Kommunikationsnetz angeschlossen werden. So können die Messwerte an die gesetzlich festgelegten Berechtigten (zum Beispiel Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Lieferant) kommuniziert werden. Mit der Fähigkeit zu kommunizieren, nennt man sie auch intelligente Messsysteme (iMSys) oder „Smart Meter“.
Welches Messsystem bei Ihnen verbaut wird, hängt von Ihrem Stromverbrauch und Ihrem Messtellenbetreiber ab. Privathaushalte unter 6.000 kWh erhalten in der Regel einen digitalen Stromzähler. Dieser kann jedoch zu einem Smart Meter erweitert werden, wenn der Messstellenbetreiber das entscheidet.
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Warum werden digitale Stromzähler Pflicht?
Seit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist das Ende analoger Stromzähler absehbar. Das MsbG ist im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) enthalten und trat bereits 2016 in Kraft. Das MsbG regelt die Ausstattung und den Betrieb moderner Messeinrichtungen beziehungsweise intelligenter Messsysteme mit dem Ziel den Aufbau eines klimaschonenden, energieeffizienten Stromnetzes („Smart Grid“) zu fördern. Spätestens bis 2032 müssen daher in allen deutschen Haushalten die neuen digitalen Stromzähler eingebaut sein. Je nach Höhe des Stromverbrauchs oder je nach Größe einer Photovoltaik-Anlage besteht sogar eine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen (Smart Metern).
Im Mai 2023 hat man das MsbG mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende nochmal erneuert, um so den Einbau intelligenter Stromzähler zu beschleunigen. Haushalte, für die der Einbau eines intelligenten Messsystems bislang nicht geplant ist, bekommen ab 2025 unter anderem das Recht, einen Smart Meter Einbau unabhängig vom Verbrauch zu verlangen.
Mit einem Smart Meter lässt sich der eigene Stromverbrauch nicht nur exakt messen, sondern auch Nachzahlungen vermeiden.
Ab wann muss ich den Stromzähler wechseln?
Moderne Messeinrichtungen sind künftig Pflicht. Messstellenbetreiber lassen die neuen Zähler momentan in Haushalten einbauen, die durchschnittlich jährlich unter 6.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen.
Welche Haushalte bekommen einen intelligenten Stromzähler?
Intelligente Messsysteme sind für drei Gruppen in Deutschland bereits ab 2025 verpflichtend:
- 1. Gruppe: Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden jährlich: Den Ausschlag gibt der Durchschnittsstromverbrauch der letzten drei Jahre. Liegt der Verbrauch darunter, entscheidet der Messstellenbetreiber, ob er im entsprechenden Haushalt eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein Smart Meter einbauen lässt. Aber eine dieser modernen Messeinrichtungen ist in jedem Fall Pflicht. Dabei werden 2025 nicht alle Stromzähler auf einmal ausgetauscht, sondern nach und nach.
- 2. Gruppe: Einspeiser ab 7 Kilowattstunden (Verpflichtend ab Feststellung der technischen Möglichkeit): Smart Meter für Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerke mit einer installierten Leistung über 7 Kilowattstunden sind Pflicht. Für den Einbau von Intelligenten Messsystemen bei PV-Neuanlagen mit über 1 bis 7 Kilowattstunden installierter Leistung liegt die Entscheidung ebenfalls beim Messstellenbetreiber.
- 3. Gruppe: Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (verpflichtend ab Feststellung der technischen Möglichkeit): Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Nachtspeicherheizungen sind zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet.
Smart Meter nur mit Datenschutzstandards verwendbar
Intelligente Messsystemen übermitteln die Messwerte an den Messstellenbetreiber, der diese Werte dann wiederum an weitere berechtigte Stellen wie den Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Energielieferanten weiterleitet. Die Datenübermittlung erfolgt zwischen der Kommunikationseinheit des Zählers (Smart Meter Gateway) und dem Messstellenbetreiber. Dabei werden die Daten hochverschlüsselt über eine sichere Verbindung (zum Beispiel Mobilfunk) automatisch übertragen. Es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen.
Warum sollte ich so schnell wie möglich wechseln?
Berücksichtigen Sie das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende am besten so schnell wie möglich und beantragen Sie den Einbau eines Smart Meters: und zwar auch dann, wenn Sie unter dem jährlichen Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden pro Jahr liegen.
Denn ein Vorteil, der für den zeitnahen Einbau spricht, ist die fortlaufende Kontrolle der Stromkosten. Bei iMSys und einer entsprechenden Tarifierung kann der Verbrauch an Kilowattstunden alle 15 Minuten gemessen werden. Mit einer entsprechenden App können Sie immer genau sehen, ob Sie unter, über oder genau in Ihrem persönlichen Durchschnitt liegen. Auch Vergleiche mit dem Vortag, der vorigen Woche, dem letzten Monat oder dem ganzen Jahr sind möglich. Diese Transparenz hilft Ihnen beim Stromsparen: So können Sie zum Beispiel Stromfresser gezielter identifizieren und letztendlich ausschalten. Auch kann die Abschlagszahlung Ihres Stromtarifs genau auf Ihren Verbrauch angepasst werden – zumindest unerwartete Nachzahlungen sollten dank der neuen Messtechnik dann der Vergangenheit angehören.
Smart Meter und moderne Messeinrichtungen einbauen
Haushalte müssen den Einbau nicht selbst aktiv veranlassen. Dafür ist der örtliche Messstellenbetreiber (gegebenenfalls identisch mit örtlichem Netzbetreiber) zuständig. Messstellenbetreiber sind für das Einbauen, Warten und Betreiben von intelligenten Messsystemen verantwortlich und entscheiden, welche Haushalte wann zeitlich beim Einbau der neuen Messtechnik an der Reihe sind. Der Einbau ist durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber mindestens drei Monate im Voraus anzukündigen.
Den Einbau eines Smart Meters und moderner Messeinrichtungen übernimmt der zuständige Messstellenbetreiber. Möchten Sie Ihren Smart Meter außerplanmäßig erhalten, wenden Sie sich direkt an Ihren Messstellenbetreiber. Dieser prüft die Möglichkeiten vor Ort. Die Installation ist jedoch kostenpflichtig.
Den Einbau eines Smart Meters übernimmt der zuständige Messstellenbetreiber.
Bin ich an den Messstellenbetreiber meiner Region gebunden?
Sie können auch jederzeit den Messstellenbetrieb von einem anderen als dem grundzuständigen örtlichen Messstellenbetreiber durchführen lassen. Da das Messwesen liberalisiert ist, haben Sie die freie Wahl. Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist kostenfrei. Das heißt, für den Wechsel an sich darf nichts berechnet werden. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber müssen sich nicht an Preisobergrenzen halten, hier können Sie die Preise für den Messstellenbetrieb mit Ihrem Messstellenbetreiber individuell vereinbaren.
Kann ich den Einbau eines digitalen Stromzählers oder Smart Meters ablehnen?
Sie können den Einbau eines intelligenten Messsystems nicht verweigern, wenn das MsbG einen Einbau explizit vorsieht. Gleiches gilt für den Einbau einer modernen Messeinrichtung, auch diesen Einbau muss man nach den gesetzlichen Bestimmungen dulden.
Kosten von digitalen Stromzählern
Per Gesetz festgelegte Höchstbeträge können jährlich für ein intelligentes Messsystem oder eine modernen Messeinrichtung berechnet werden. Für einen digitalen Stromzähler dürfen jährlich, unabhängig vom Stromverbrauch, höchstens 25 Euro für das Betreiben einer modernen Messeinrichtung berechnet werden. Bei einem Smart Meter sind die Betriebskosten abhängig von der Verbrauchsmenge und/oder ob sich im Haushalt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung befindet (siehe Tabelle unten).
Ein Messstellenbetreiber darf nur dann höhere Kosten berechnen, wenn Sie sich freiwillig für einen neuen digitalen Stromzähler entscheiden oder einen anderen Anbieter für die Messstelle wählen.
Kostendeckelung für Smart Meter
Ende Januar 2025 wurde eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes verabschiedet. Dabei hat man die Preisobergrenzen für den Einbau von Smart Metern neu festgelegt und teilweise erhöht – die erste Preiserhöhung seit 2016. Aufgrund der Refinanzierung des beschleunigten Smart-Meter-Rollout waren diese Anpassungen notwendig. Denn die Kosten für die Stromkonzerne sind mittlerweile wesentlich höher, als man es bei der Planung des Rollouts berechnet hat.
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende deckelt unter anderem auch die Kosten der Verbraucher*innen für ein intelligentes Messystem. Wie die Zahlungen aufgeteilt werden, ist abhängig vom Stromverbrauch oder der Leistung der stromerzeugenden Anlage. Die Betriebskosten für den Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems liegen zwischen 40 und 140 Euro brutto pro Jahr.
Preisobergrenze ab 2025 für intelligente Messsysteme pro Jahr
Haushalte mit |
Jahrespreis (brutto) für Anschlussnutzer*innen |
Stromverbrauch bis 10.000 kWh/Jahr |
40 Euro (vorher 20 Euro) |
Stromverbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh/Jahr |
50 Euro (unverändert)
|
Stromverbrauch zwischen 20.000 und 50.000 kWh/Jahr |
110 Euro (vorher 90 Euro) |
Stromverbrauch zwischen 50.000 und 100.000 kWh/Jahr |
140 Euro (vorher 120 Euro) |
Photovoltaik-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage mit einer Leistung bis 15 kW |
50 Euro (vorher 20 Euro) |
Photovoltaik-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage mit einer Leistung zwischen 15 kW und 25 kW |
110 Euro (vorher 50 Euro) |
Photovoltaik-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage mit einer Leistung zwischen 25 kW und 100 kW |
140 Euro (vorher 120 Euro) |
steuerbarer Verbrauchseinrichtung (nach §14a EnWG), wie z.B. Wärmepumpe oder Ladestation für E-Autos |
50 Euro (unverändert) |
Wollen Sie sich ab 2025 freiwillig ein Smart Meter installieren lassen, müssen Sie das selbst bezahlen. Eine vorzeitige Ausstattung auf Ihren Wunsch kostet jetzt 100 Euro (vorher 30 Euro). Die laufenden Gebühren für diesen freiwilligen/vorzeitigen Einbau betragen 30 Euro zusätzlich zu ihrer gedeckelten Jahresgebühr (verbrauchsabhängig). Diese Preise gelten seit 2025 für alle grundzuständigen Messstellenbetreiber und sind Preisobergrenzen gemäß MSBG.
Sollte außerdem der Austausch des Zählerschranks zur Installation des Smart Meters notwendig sein, sollten Sie auf zusätzlichen Kosten vorbereitet sein. Rechnen Sie hierbei – je nach Aufwand – mit bis zu 2.000 Euro an weiteren Ausgaben. Gut zu wissen: Ein solcher Umbau ist bei etwa einem Viertel der Haushalte nötig.
Weitere Kosten können durch zusätzliche Leistungen entstehen: Dazu gehört unter anderem das Steuern von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen. Für solche Zusatzleistungen gibt es aber auch Preisobergrenzen.
Für den Fall, dass im Zusammenhang mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen Kosten anfallen, tragen diese die Hauseigentümer*innen. Das bedeutet, dass – je nach Sachlage – weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Einbau anfallen können.
Sind digitale Stromzähler ungenau?
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme haben angeblich eine schlechte Genauigkeit bei der Strommessung. Laut der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sollen jedoch nur bei älteren digitalen Stromzählern Probleme aufgetreten sein, die allerdings nicht mehr betrieben, beziehungsweise verbaut werden dürfen. Neue Modelle bieten zuverlässige Messgenauigkeit.