Hier erfahren Sie alles zum Thema E-Autos und Steuern: Wie lange sind Sie von der Steuer befreit? Wie ist es mit Hybriden? Was passiert nach dem steuerbefreiten Zeitraum?
E-Auto und Steuer: So lange ist die Kfz-Steuer kein Thema für Sie
Um das Thema Elektromobilität voranzubringen, hat die Bundesregierung verschiedene Anreize für den Kauf von E-Autos geschaffen. Unter anderem unterstützt sie Sie im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wenn Sie sich für eine Anschaffung eines E-Autos interessieren, mit einer befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer. Das soll dazu beitragen, dass in Deutschland bis 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
Bereits 2008 brachte der Bund eine erste Regelung auf den Weg. Für neu zugelassene Elektroautos brauchten Halter*innen fünf Jahre lang (ab Tag der Erstzulassung) keine Kfz-Steuer zahlen. 2011 wurde die Befreiung auf maximal zehn Jahre verlängert und zudem auf wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge ausgeweitet.
Aktuell gilt: Für reine Elektroautos, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, müssen Sie bis zum 31.12.2030 keine Steuern zahlen. Entscheiden Sie sich also jetzt für den Kauf eines E-Autos, können Sie zwar nicht mehr die vollen 10 Jahre Steuerbefreiung ausnutzen, dafür aber noch über 6 Jahre.
Für E-Autofahrer*innen bedeutet das also noch immer eine Erleichterung fürs Portemonnaie. Die Steuerbefreiung wirkt außerdem als zusätzlicher Anreiz für den Umstieg auf die Elektromobilität.
Auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sind befreit
Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für rein elektrisch betriebene Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, da letztere direkt im Auto aus Wasserstoff Strom erzeugen. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Plug-in-Hybrid fahren oder ein E-Auto, bei denen ein Verbrenner die Akkus wieder auflädt (die sog. „Range Extender”). Bei diesen beiden Antriebsarten wird die Kfz-Steuer wie bei Verbrennern berechnet. Aber Plug-in-Hybride sind im Hinblick auf die Steuern meist trotzdem günstiger als Verbrenner, aufgrund niedriger CO₂-Emissionen.
Gut zu wissen: Plug-in-Hybride profitieren in der Regel vom jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 30 Euro, für emissionsarme Fahrzeuge (max. 95 g CO₂/km). Von der steuerlichen Entlastung profitieren Sie mit Neuzulassungen bis Ende 2024. Diese gilt jedoch nur noch bis Ende 2025.
Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Stromer?
Ja, auch beim Kauf eines gebrauchten E-Autos gilt die Steuerbefreiung. Wenn Sie Ihr Elektroauto als Gebrauchtwagen kaufen, kommen Sie weiterhin in den Genuss der Regelung.
Dabei gilt: Das E-Auto ist maximal zehn Jahre ab Tag der Zulassung durch den oder die Ersthalter*in von der Kfz-Steuer befreit (bis spätestens zum 31.12.2030). Die Steuerfreiheit verliert sich also nicht bei einem gebrauchten Stromer, sondern geht bis zum Ablauf der Frist auf den Käufer oder die Käuferin des Autos über. Kaufen Sie beispielsweise im Jahr 2024 ein fünf Jahre altes E-Auto, können Sie weitere fünf Jahre die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
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Wie teuer wird die Kfz-Steuer für E-Autos nach Ablauf der Befreiung?
Zehn Jahre nach der Erstzulassung fällt dann für Ihr E-Auto erstmalig die Kfz-Steuer an. Die Berechnungsgrundlage findet sich in §9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Um zu ermitteln, was Ihr E-Auto an Steuern kostet, wird wie bei einem Verbrenner das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs herangezogen.
Die Höhe der zu zahlendenden Kfz-Steuer ist entsprechend des Gewichts des Autos gestaffelt. Bedeutet: Kleine (und damit tendenziell leichtere Autos) werden weniger stark besteuert als große (und für gewöhnlich schwerere) Fahrzeuge. Doch auch nach der Steuerbefreiung sind Fahrer*innen von E-Autos günstiger unterwegs. Der Bonus für E-Autos: Auf den ermittelten Betrag für die Kfz-Steuer gibt es am Ende 50 Prozent Nachlass. Damit soll der Umweltfreundlichkeit des E-Autos Rechnung getragen werden. Hybridfahrzeuge gelten laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als Elektrofahrzeuge und können auch hierbei nicht von den Steuerbegünstigungen profitieren.
Die Staffelung lautet wie folgt:
Zulässiges Gesamtgewicht | Kfz-Steuern pro angefangene 200 Kilogramm (inkl. 50 % Nachlass) |
bis 2.000 kg | 5,63 Euro |
2.001 bis 3.000 kg | 6,01 Euro |
3.001 bis 3.500 kg | 6,39 Euro |
Ein Beispiel gefällig? Im Gegensatz zu Elektrofahrzeugen ist bei Autos mit Verbrennungsmotoren der Hubraum entscheidend für die Berechnung der Kfz-Steuer. Dabei gilt: Je größer der Hubraum (in ccm), desto teurer. Darüber hinaus spielt auch der CO₂-Ausstoß eine entscheidende Rolle. Wie genau die Kfz-Steuer bei Verbrennern berechnet wird, hat zu Beispiel carwow zusammengestellt. Den über die Jahre gesehenen finanziellen Vorteil gegenüber einem Verbrenner möchten wir Ihnen in der folgenden Tabelle am Beispiel Volkswagen verdeutlichen:
Fahrzeug | zulässiges Gesamtgewicht | CO₂-Emission nach WLTP | jährliche Kfz-Steuer |
VW Golf 8 2.0 TDI (116 PS, Diesel) | 1.880 kg | 93 g/km | 190 Euro |
VW Golf 8 1.0 TSI (110 PS, Benziner) | 1.800 kg | 119 g/km | 68 Euro |
VW ID.3 Pro (146 PS, voll elektrisch) | 2.270 kg | 0 g/km | ab Erstzulassung maximal 10 Jahre, bis spätestens 31.12.2030: 0,00 Euro danach: 68 Euro |
Fazit: E-Mobilität lohnt sich für Ihren Geldbeutel
Bis Ende 2030, oder maximal 10 Jahre ab Erstzulassung keine Kfz-Steuer für Ihr E-Auto: Klingt verlockend? Ist es auch! Und das ist nicht der einzige finanzielle Vorteil, den Ihnen die Elektromobilität bietet. Mit den im Vergleich zu einem Verbrenner deutlich geringeren Wartungs- und Unterhaltskosten, können Sie ebenfalls Geld sparen. Eine klassische Win-Win-Situation für die Umwelt und Ihr Portemonnaie.