Die Preise für Gas und Strom sind bereits auf einem hohen Niveau und dürften 2025 aufgrund steigender CO₂-Abgaben weiter anziehen. Umso wichtiger wird es, die Energie zuhause effizient zu nutzen – nicht nur der Umwelt zuliebe, sondern auch aus finanzieller Sicht. Damit Hausbesitzer*innen gezielt modernisieren können, gibt es den „individuellen Sanierungsfahrplan“. Diese staatlich geförderte Beratung liefert eine fundierte Analyse des Gebäudes und zeigt, wie sich Energiekosten nachhaltig senken lassen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen für ein Haus oder eine Wohnung technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Damit haben Sie eine verlässliche Grundlage, um die Sanierung systematisch von der Finanzierung bis zur Umsetzung zu planen.
Der iSFP wird nach den Vorgaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Instituts für Energie- und Umweltforschung erstellt. Er umfasst eine ausführliche Beratung sowie einen detaillierten Bericht.
Typischerweise enthält der Sanierungsfahrplan zwei bis fünf Maßnahmenpakete, die in einem Zeitstrahl dargestellt werden. So sehen Sie als Hauseigentümer*in nicht nur, welche Maßnahmen empfohlen werden, sondern auch in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Zudem sind die voraussichtlichen Fördermittel im Plan aufgeführt.
Wer kann einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen?
Der Begriff „individueller Sanierungsfahrplan“ und die Abkürzung „iSFP“ sind nicht geschützt. Deshalb ist es wichtig, sich an eine qualifizierte Fachkraft zu wenden. Energieberater*innen, Architekt*innen oder Ingenieur*innen mit entsprechender Expertise können Ihnen einen maßgeschneiderten Plan für Ihr Gebäude erstellen.
Möchten Sie staatliche Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen, müssen Sie eine Fachkraft aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) beauftragen. Außerdem müssen Energieberater*innen für das BAFA-Förderprogramm „Energieberatung Wohngebäude“ zugelassen sein. Diese Vorgaben gelten seit dem 1. Juli 2023.
Weitere Voraussetzungen für eine geförderte Energieberatung
Die BAFA-Förderung für eine Energieberatung (dazu gleich mehr) können Sie in Anspruch nehmen, wenn:
- Ihre Immobilie in Deutschland steht
- Das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist
- Das Gebäude zu mindestens 50% zu Wohnzwecken genutzt wird
Haben Sie online einen entsprechenden Antrag beim BAFA gestellt, erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Sie neun Monate Zeit, um eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Förderung der Energieberatung erfolgt nur, wenn dabei ein iSFP erstellt wird. Die Rechnung der Energieberatung kann dann zusammen mit dem vollständig ausgefüllten elektronischen Formular „Verwendungsnachweiserklärung“ beim BAFA eingereicht werden.
Wie wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt?
Wenn Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan entscheiden, starten Sie mit einem Termin bei der beauftragten Fachkraft. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird zunächst der energetische Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe genommen.
In einem zweiten Termin stellt Ihnen die Fachkraft erste Maßnahmenvorschläge vor und gibt Empfehlungen zur Priorisierung. Dabei gilt: Ihre Wünsche und Rahmenbedingungen sind entscheidend. Teilen Sie daher frühzeitig mit, welche finanziellen und zeitlichen Vorstellungen Sie haben.
Im dritten Schritt erhalten Sie den finalen Sanierungsfahrplan. Er enthält mehrere aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete, die je nach Priorität umgesetzt werden können, und eine Einschätzung zu möglichen Energieeinsparungen. Wie und wann Sie die Sanierung tatsächlich angehen, liegt nun ganz in Ihrer Hand.
Was bedeuten die Farben für den Energiebedarf?
Aber wie ist ein individueller Sanierungsfahrplan eigentlich konkret aufgebaut und welche Informationen beinhaltet er? Der Sanierungsfahrplans beginnt mit einem Überblick zum aktuellen Zustand Ihres Gebäudes. Eine Farbskala macht diesen auf einen Blick verständlich – sie zeigt den spezifischen Primärenergiebedarf an (die tatsächlich verbrauchte Energie pro Quadratmeter und Jahr) und hilft Eigentümer*innen, die energetische Qualität eines Gebäudes schnell einzuschätzen. Die Farbskala und die Informationen zum Primärenergiebedarf erinnern an den Gebäudeenergieausweis. Doch während der Energieausweis die energetische Qualität eines Gebäudes lediglich dokumentiert, gibt der Sanierungsfahrplan eine detaillierte Route für die schrittweise energetische Verbesserung eines Gebäudes vor. Er beinhaltet konkrete Maßnahmenempfehlungen und zeigt Einsparpotenziale.
Die iSFP–Farbskala im Überblick
Farbeinstufung |
Spezifischer Primär-energiebedarf [kWh/m²a] |
Beschreibung |
Beschreibung für Kund*innen |
Dunkelgrün |
≤ 30 |
Effizienzhaus plus / EH 55 / vollständig mit BEG EM saniertes Gebäude / Passivhaus |
Fortschrittlicher Standard |
Grün |
≤ 60 |
Effizienzhaus 70 / EH 85 / Neubau GEG 2024 / vollständig nach Anlage 7, GEG 2024 saniertes Gebäude |
Gesetzliche Anforderungen an Neubauten |
Gelbgrün |
≤ 90 |
Neubau EnEV 2002 und 2009 / Anlage 3, Tabelle 1, EnEV 2002 / Effizienzhaus 100 und 115 / GEG 140-Prozent-Regel |
Gesetzliche Anforderungen an Neubauten und sanierte Bauteile aus 2002/2009 |
Gelb |
≤ 130 |
Teilsaniertes Gebäude ab WSchVO 1995 |
Teilsaniertes Gebäude |
Orange |
≤ 180 |
Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der WSchVO 1995 |
Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude |
Rot |
≤ 230 |
Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der WSchVO 1984 |
Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude |
Dunkelrot |
> 230 |
Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der ersten WSchVO 1978 |
Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude |
Quelle: BMWK/DENA Handbuch für Energieberaterinnen und Energieberater, Verbraucherzentrale
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan hängen von mehreren Faktoren ab – darunter die Größe des Gebäudes, der Grundriss sowie die baulichen Gegebenheiten. Auch die Honorare für Energieberater*innen variieren je nach Region, da es keine einheitliche Gebührenordnung gibt.
Im Durchschnitt liegen die Kosten für einen iSFP bei einem Einfamilienhaus zwischen 1.600 und 2.100 Euro. Wer eine Förderung erhält, reduziert seinen Eigenanteil auf etwa 900 bis 1.400 Euro.
Wie hoch ist die Förderung für den iSFP?
Das BAFA übernimmt im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung Wohngebäude“ 50 Prozent der Kosten für einen iSFP (Stand 2025). Die Förderung ist jedoch gedeckelt auf:
- 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 850 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten
Zusätzlich können Wohnungseigentümergemeinschaften eine Förderung von 250 Euro erhalten, wenn das Sanierungskonzept bei einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorgestellt wird.
Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Fassadendämmung werden zusätzlich mit einem iSFP-Bonus von 5 Prozent gefördert.
Aber Achtung: Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Regelungen für die Beantragung der iSFP-Förderung. Während früher Energieberater*innen den Antrag stellten und die Förderung direkt mit dem Honorar verrechneten, müssen nun private Eigentümer*innen sowie Eigentümergemeinschaften den Antrag selbst beim BAFA einreichen.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Die bisherige direkte Verrechnung entfällt – stattdessen stellen Energieberater*innen eine Rechnung über das gesamte Beratungshonorar. Diese Rechnung muss dann zusammen mit dem vollständig ausgefüllten elektronischen Formular „Verwendungsnachweiserklärung“ beim BAFA eingereicht werden, bevor die Förderung ausgeschüttet wird.
Werden Maßnahmen aus dem iSFP gefördert?
Wenn Sie einzelne Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen – etwa eine Fassadendämmung, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, den Einbau neuer Fenster oder einen hydraulischer Abgleich – können Sie zusätzlich zur BAFA-Basisförderung einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten erhalten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt wird.
Förderungen im Überblick
Maßnahme |
Förderung in Prozent |
iSFP-Bonus in Prozent |
Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) |
15 |
+ 5 |
Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) |
15 |
+ 5 |
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) |
15 |
+ 5 |
Müssen alle Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt werden?
Die im individuellen Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind sorgfältig durchdacht und auf Ihr Gebäude abgestimmt – ihre Umsetzung ist daher sinnvoll. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, alle Maßnahmen durchzuführen oder sie in einer bestimmten Reihenfolge umzusetzen.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie den iSFP-Bonus von 5 % auf geförderte Einzelmaßnahmen nutzen möchten, müssen diese innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Bonus.
Fazit: Darum lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan
Besitzt Ihr Gebäude keine zeitgemäße Energieeffizienz, kann eine Sanierung langfristig viele Vorteile bringen – sowohl für den Klimaschutz als auch für den eigenen Geldbeutel. Angesichts steigender Energiekosten lohnt es sich besonders, über eine energetische Modernisierung nachzudenken.
Vor allem eine optimierte Heiztechnik oder der Wechsel zu einer Wärmepumpe bieten großes Einsparpotenzial. Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft Ihnen dabei, solche Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge zu planen – und gleichzeitig bestmöglich von Fördermitteln zu profitieren.