Auf den ersten Blick sieht ein E-Kennzeichen wie ein normales Nummernschild aus – am Ende steht allerdings statt einer Zahl ein „E“. In Deutschland ist dies wie beim H-Kennzeichen für Oldtimer der einzige äußerliche Unterschied zwischen E-Kennzeichen und herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Das „E“ signalisiert, dass das Fahrzeug elektrisch betrieben wird und somit emissionsfrei fährt.
Wenn Sie bereits mit einem E-Auto gefahren sind, wissen Sie, dass es sich durchaus komfortabel fährt. Mit einem E-Kennzeichen erhalten Sie außerdem das Ticket für einige Privilegien im Straßenverkehr.
Welche Vorteile hat man mit einem E-Kennzeichen?
Sobald Sie das E-Kennzeichen haben, genießen Sie einige Vorteile. Die daran geknüpften Sonderrechte variieren allerdings bundesweit je Stadt. Deshalb gibt es auch regional unterschiedliche Vorteile und keine einheitlichen Regelungen auf Bundesebene. Stattdessen legen Städte und Gemeinden eventuelle Vergünstigungen individuell fest.
So bieten viele Städte vergünstigtes oder kostenloses Parken für Elektroautos mit E-Kennzeichen. Kostenlose Parkmöglichkeiten sind aber inzwischen oftmals an Plätze mit Ladestationen gebunden und können nur genutzt werden, wenn beim Parken auch das Elektrofahrzeug geladen wird. In einigen Kommunen gibt es sogar kostenlose Ladestationen für Elektroautos mit E-Kennzeichen.
Sehr praktisch, gerade im Berufsverkehr, ist die Erlaubnis, mit einem E-Fahrzeug auf der Busspur oder anderen Sonderfahrstreifen zu fahren. In Städten wie Karlsruhe und Essen dürfen E-Autos einzelne Busspuren mit nutzen. Dies ist jedoch nicht überall erlaubt, sondern nur auf explizit ausgeschilderten Straßenabschnitten. Auch sind einige Straßen, die für den normalen Autoverkehr gesperrt sind, für Elektroautos frei.
Ein zentrales Verzeichnis mit allen Sonderregeln für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gibt es nicht. Bei Aufenthalten in anderen Regionen informieren Sie sich also am besten bei den jeweiligen Gemeinden zu aktuellen Regelungen. So können Sie Ordnungswidrigkeiten vorbeugen. Achten Sie außerdem immer auf konkrete Beschilderungen.
Ist das E-Kennzeichen für mein Elektroauto Pflicht?
Die Beantragung eines E-Kennzeichens ist freiwillig. Allerdings profitieren Fahrer*innen von Elektrofahrzeugen mit diesen speziellen Nummernschildern von zahlreichen Privilegien, was für ihre Nutzung spricht. Ohne Antrag bekommt man für sein Fahrzeug standardmäßig ein herkömmliches Kennzeichen.
Gut zu wissen: Das Parken auf E-Auto-Parkplätzen ist in der Regel nur mit Fahrzeugen zulässig, deren Kennzeichen ein „E“ für Elektrofahrzeug zeigt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihr Fahrzeug nur zum Parken oder fürs Aufladen abstellen.
Was sind die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen?
E-Fahrzeuge gibt es auf deutschen Straßen schon eine Weile. Immer mehr Autofahrer*innen steigen auf ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb um. Die Karosserie solcher Fahrzeuge gibt kaum einen Hinweis darauf, dass es sich um E-Autos handelt. Doch mit den seit September 2015 im Rahmen des neuen Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführten E-Kennzeichen sind sie nun deutlich markiert. Wer ein solches Kennzeichen bekommt und welche Fahrzeuge das „E“ auf der Plakette tragen dürfen, regelt das EmoG:
- reine Elektrofahrzeuge
- Plug-in-Hybride (Ausstoß von max. 50 Gramm CO2/Kilometer und mindestens 40 Kilometern Reichweite rein elektrisch angetrieben; bei vor 2018 zugelassenen Fahrzeugen mindestens 30 Kilometer Reichweite)
- Brennstoffzellenautos
- neben Pkw mit den vorgenannten Eigenschaften unter anderem auch Wohnmobile und andere Fahrzeugklassen
Wer ein Hybridfahrzeug fährt, muss also etwas genauer hinschauen. Plug-in-Hybride nennt man Autos, die von außen via Ladekabel mit Strom betankt werden und streckenweise ausschließlich mit elektrischem Antrieb fahren können. Sie werden deshalb mit einem E-Kennzeichen ausgestattet. Herkömmliche Hybrid-Autos (sogenannte Mild-Hybride) generieren durch die Rekuperation elektrische Energie während der Fahrt: Beim Bremsen wird jedes Mal eine Batterie aufgeladen, die den Verbrennungsmotor beim Beschleunigen unterstützt. Damit verbraucht das Fahrzeug zwar weniger Kraftstoff, es fährt jedoch nicht rein elektrisch und erhält daher kein E-Kennzeichen.
Autos, die mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden, zählen ebenfalls zu den Elektroautos, denn auch sie besitzen einen elektrisch angetriebenen Motor. Die Energie ist jedoch nicht in einer Batterie gespeichert; vielmehr wird der benötigte Wasserstoff ebenso wie Benzin und Diesel in einem von außen befüllbaren Tank mitgeführt.
Das E-Kennzeichen beantragen
Ein E-Kennzeichen beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle. Für Fahrzeuge, die ein solches haben, ist seit dem 1. September 2023 sogar eine internetbasierte Kfz-Zulassung möglich.
Die für die Zulassung notwendigen Dokumente unterscheiden sich nicht von denen für die Anmeldung eines herkömmlichen Fahrzeugs. Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungspapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer des Fahrzeugs)
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Beleg über die bestandene Hauptuntersuchung (HU)
- Gegebenenfalls eine Vollmacht, sollten Sie nicht der*die Halter*in des Fahrzeugs sein
Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug alle erforderlichen Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt: zum Beispiel durch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Datenbestätigung des Herstellers.
Bei einer Neuanmeldung kostet Sie das Kennzeichen rund 30 Euro, zuzüglich der Kosten für die Nummernschilder und eines eventuellen Wunschkennzeichens. Damit ist ein E-Kennzeichen nicht teurer oder schwieriger zu bekommen als ein normales Nummernschild.
Lediglich für ältere E-Autos, die nachträglich ein E-Kennzeichen erhalten sollen, sind die Kosten etwas höher. Die Umkennzeichnung des Fahrzeugs kostet noch mal ungefähr so viel wie die Erstanmeldung. Da bei einem Elektroauto ebenfalls nur acht Zeichen auf der Plakette erlaubt sind, passt zudem in manchen Fällen kein „E“ mehr ans Ende. Dann müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen. Ist jedoch noch Platz vorhanden, wird das „E“ einfach angehängt.
Haben Sie für Ihr Fahrzeug einmal ein Nummernschild mit E-Kennzeichnung erhalten, ist dessen Gültigkeit nicht zeitlich begrenzt. Zudem können Sie ein E-Kennzeichen auch als Wechsel- oder Saisonkennzeichen beantragen. In Kombination mit letzterem wird daraus dann ein E-Saisonkennzeichen: Das Fahrzeug ist in diesem Fall nur für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zugelassen.
Bei Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Nummernschild zugelassen werden, sodass man das Kennzeichen eines Verbrenner-Fahrzeugs ebenfalls für das E-Auto nutzen kann. Oder Sie bringen das E-Nummernschild abwechselnd an mehreren Elektroautos an. Man darf ein Wechselkennzeichen allerdings nicht mehrfach prägen lassen, um es für zwei Fahrzeuge gleichzeitig zu nutzen.
E-Kennzeichen: Vorteile ohne Haken
Sie fragen sich, ob die Sache einen Haken hat? Tatsächlich gibt es keinen. Denn die Vorteile eines E-Kennzeichens überwiegen die Nachteile deutlich. Der einzige – vermeintlich – negative Aspekt besteht darin, dass das „E“ auf dem Nummernschild den Platz etwas verringert, was die Wahl eines Wunschkennzeichens erschweren kann.
E-Kennzeichen kosten bei einer Erstanmeldung genauso viel wie ein normales Kennzeichen. Lediglich bei einer Umkennzeichnung müssen Sie erneut zahlen, damit Sie die Privilegien nutzen können. Auch das Beantragen dauert nicht länger und Sie haben keinen höheren organisatorischen Aufwand. In manchen Gemeinden erhalten Sie das E-Kennzeichen sogar schneller, weil sich eine separate Abteilung um die Bearbeitung kümmert – und diese hat meist weniger zu tun als die allgemeine Zulassungsstelle. Wenn Sie sich ein Elektroauto zulegen, sollten Sie also auch direkt das E-Kennzeichen beantragen.
Übrigens: Unabhängig davon, welches Kennzeichen Sie für Ihr E-Auto wählen, genießen Sie als Halter*in noch weitere Vorteile. Steuererleichterungen sind ebenfalls gute Argumente für den Umstieg auf Elektromobilität: Sollten Sie Ihr Elektroauto bis 2025 erstmalig zulassen, ist das Fahrzeug bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Derzeit profitieren Sie eventuell auch von Preissenkungen: Denn aufgrund des weggefallenen Umweltbonus Ende 2023 reagieren viele Hersteller und reduzieren die Preise für Elektrofahrzeuge.
Zudem ist die Reichweitenangst – also die Befürchtung, mit dem E-Antrieb nicht bis zum Ziel zu gelangen – in den meisten Fällen unbegründet. Durchschnittlich legen Autofahrer*innen am Tag 38 Kilometer zurück: Für diese Strecke reicht auch eine kleine E-Auto-Batterie vollkommen aus. Bei längeren Fahrten können Sie mit einer groben Streckenplanung sicher vorbeugen. Die EnBW mobility+ App hilft dabei, Ladesäulen auf der Strecke zu finden.