Motorroller mit Elektroantrieb – damit sind Sie nachhaltig, leise und obendrein noch trendy unterwegs. Die kleinen elektrisch betriebenen Zweiräder mit Sitz bewähren sich vor allem im Stadtverkehr, denn Sie erreichen Ihr Ziel genauso schnell wie mit dem Auto. Parkplatzsuche? Wird durch die kompakte Form der E-Roller deutlich erleichtert. Trotzdem können Sie Ihre Tasche oder kleinere Einkäufe unter dem Sitz oder in einem Topcase mitnehmen.
Neugierig geworden? Hier bekommen Sie alle wichtigen Fakten und Infos.
Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?
E-Roller oder Elektroroller ist die Abkürzung für Elektromotorroller, die umweltfreundliche Alternative zum klassischen Motorroller. Hierauf düsen Sie bequem sitzend durch die Straßen. Auf E-Scootern hingegen sind Sie stehend unterwegs. Beide eignen sich vor allem für kürzere Strecken.
Für wen eignen sich E-Roller?
Elektromotorroller sind ideal für alle, die häufig in der Stadt unterwegs sind, denn anders als mit dem Auto finden Sie problemlos einen Parkplatz. Auch wenn Sie regelmäßig kürzere Strecken zurücklegen, die mit dem Fahrrad oder E-Bike zu weit wären, Sie aber auf das Auto verzichten möchten, eignet sich ein E-Roller für Sie. Ein weiterer Vorteil: E-Roller sind wesentlich günstiger als ein Auto.
Motorroller sind natürlich nicht nur etwas für junge Leute. Auch Senioren oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen bleiben mit einem E-Roller (eventuell mit drei Rädern für mehr Stabilität) mobil.
Wie schnell fahren E-Roller?
Die Höchstgeschwindigkeit eines elektrisch betriebenen Motorrollers hängt davon ab, über welche Leistung der Motor verfügt. Die meisten Modelle sind mit einem 0,5- bis 4-kW-Motor ausgestattet. Die maximale Geschwindigkeit liegt meist bei 45 km/h – ideal also für den Stadtverkehr.
Welche Reichweite haben E-Roller?
Die Reichweite von E-Rollern beträgt ca. 40 bis 60 Kilometer. Dies hängt einerseits mit Typ und Größe des Akkus sowie mit dem Gewicht des Fahrzeugs zusammen. Andererseits haben aber auch äußere Bedingungen wie die Witterungsverhältnisse und das Streckenprofil Einfluss auf die Reichweite. Diese wird zudem vom persönlichen Fahrstil bestimmt: Eine besonnene Fahrweise kann also positive Auswirkungen haben.
Wollen Sie längere Strecken zurücklegen, sind für Sie Elektroroller interessant, bei denen sich der Akku austauschen lässt bzw. ein Zweit-Akku zur Verdoppelung der Reichweite verbaut ist.
Welchen Führerschein brauche ich für einen E-Roller?
Zweiräder mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese können Sie ab 15 Jahren machen bzw. haben Sie automatisch, wenn Sie den PKW-Führerschein der Klasse B oder den Kraftrad-Führerschein der Klasse A, A1 und A2 besitzen. Oder kurz: Wer einen Auto- oder Motorradführerschein hat, darf E-Roller mit 45 km/h Spitze fahren. Für Elektroroller, die mit einem Mofa (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h) vergleichbar sind, wird lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Das Mindestalter hierfür beträgt 15 Jahre. Ausgenommen davon sind vor dem 1. April 1965 Geborene und Personen mit einem der oben genannten Führerscheine.
Wenn Sie sich für einen E-Roller interessieren, der schneller als 45 km/h fährt, müssen Sie entweder über eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 (Motorradführerschein) oder der Klasse B196 verfügen. Die Klasse B196 ist eine Ergänzung des Pkw-Führerscheins und berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1.
Voraussetzungen für die Führerscheinklasse B196 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung (neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten – 6 Stunden Theorie + 7,5 Stunden Praxis)
Um sicherzugehen, welchen Führerschein Sie für Ihren E-Roller benötigen, sollten Sie die Herstellerhinweise zurate ziehen. Dort finden Sie auch Angaben zu Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.
Wichtig zu wissen: Hat ein E-Roller kein Kennzeichen, darf man mit ihm nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Das Bundesverkehrsministerium informiert Sie ausführlich über die Fahrerlaubnisklassen und deren aktuelle Bestimmungen.
Übrigens ist das Fahren von E-Rollern ohne Führerschein eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, und kann nach 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr) belegt werden.
Wo darf ich mit dem Elektroroller fahren?
Die meisten E-Roller haben eine Straßenzulassung im Rahmen der StVZO. Ausnahmen sind Autobahnen und Kraftfahrtstraßen (rechteckiges, blaues Schild mit weißem Auto): Hier dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
Mit einem Verbotsschild für (KIein-)Krafträder gekennzeichnete Bundesstraßen sind ebenfalls tabu: Auf diesem Schild mit rotem Rand ist ein schwarzes Kraftrad abgebildet.
Mit Mofas vergleichbare E-Roller dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Innerorts nur da, wo ein Zusatzschild dies gestattet.
Was kostet ein E-Roller?
Die Kosten für elektrisch betriebene Zweiräder variieren je nach Typ und Leistungsstärke des Elektromotors und des Akkus. Auch die Ausstattung, der Hersteller und das Design spielen eine wichtige Rolle. So liegen die Preise für kostengünstige Ausführungen etwa zwischen 1.000 und 3.000 €. Liebhaber-Modelle wie beispielsweise die E-Schwalbe sprengen diesen Rahmen und kosten ca. 3.500 bis 6.500 €. Zudem brauchen Sie zum Start einen Helm und entsprechende Schutzbekleidung. Je nach Anbieter sollten Sie hierfür mit 200 bis 300 Euro rechnen.
Unterhaltskosten
Die Unterhaltskosten für einen Elektromotorroller sind relativ günstig. Ein Vorteil sind vor allem die niedrigen Ladekosten im Vergleich zur klassischen Tankfüllung. Mit dem elektrischen Roller kosten 100 Kilometer etwa 1 Euro. Bei einem mit Sprit betriebenen Roller zahlen Sie wesentlich mehr.
An Unterhaltskosten müssen Sie vor allem einplanen:
- Kosten für Ladestrom, Wartung und Reparatur
- Versicherungskosten
Gerade wenn Sie Ihren E-Roller viel nutzen und um Ihren Garantieanspruch nicht zu verlieren, sollten Sie ihn jährlich zur Inspektion bringen. Je nach Werkstatt zahlen Sie etwa 150 Euro. Die Reparaturkosten variieren je nach Aufwand.
Brauche ich eine spezielle E-Roller-Versicherung?
Für Ihren E-Roller müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei stehen Ihnen viele Versicherungsanbieter zur Verfügung. Holen Sie sich am besten verschiedene Angebote ein, um das für Sie günstigste zu finden. Grundsätzlich können Sie aber mit etwa 70 Euro pro Jahr für eine Teilkaskoversicherung planen.
Wo kann ich einen elektrischen Roller kaufen?
E-Roller lassen sich mittlerweile bei vielen Motorrollerhändlern sowie in zahlreichen Online-Shops erwerben. Die Auswahl an Modellen ist groß, und Sie können zwischen verschiedensten Designs und Ausstattungen wählen. Neue Hersteller wie unu bieten auch einen Online-Direktvertrieb an.
Aktuelle E-Roller Modelle
NOVA MOTORS eRetro Star li
- Preis: ca. 2.000 Euro
- Ladedauer: ca. 4 – 6 Stunden
- Reichweite: bis zu 40 km
- Geschwindigkeit: max. 45 km/h
Elektroroller „Futura HAWK 2.0“
- Preis: ca. 2.300 Euro
- Ladedauer: ca. 4 Stunden
- Reichweite: mit zwei Akkus bis 120 km
- Geschwindigkeit: max. 45 km/h
unu Scooter Move
- Preis: ca. 3.000 Euro
- Ladedauer: ca. 7 Stunden
- Reichweite: mit zwei Akkus bis zu 120 km
- Geschwindigkeit: max. 45 km/h
VESPA Elettrica 45 / 70
- Preis: ab 7.000 Euro
- Ladedauer: ca. 4 Stunden
- Reichweite: bis zu 100 km
- Geschwindigkeit: max. 45 bzw. 70 km/h
Govecs eSchwalbe
- Preis: ca. 8.000 Euro
- Ladedauer: ca. 4,5 Stunden pro Akku
- Reichweite: ca. 50 km pro auswechselbarem Akku
- Geschwindigkeit: max. 45 km/h
BMW CE 02
- Preis: 8.500 Euro (11-kW-Version) bzw. 7.500 (4-kW-Version)
- Reichweite: über 90 km (11-kW-Version) bzw. 45 km (4-kW-Version)
- Geschwindigkeit: 95 km/h (11-kW-Version) bzw. 45 km/h (4-kW-Version)
Sie sind unsicher, ob ein E-Roller das Richtige für Sie ist? Probieren Sie es aus! In vielen deutschen Großstädten können Sie E-Roller-Sharing nutzen. Das Prinzip ist vergleichbar zum Carsharing. Schon für weniger als 1 Euro pro Minute oder Kilometer können Sie sich einen Elektroroller problemlos ausleihen.
Brauche ich für meinen E-Roller eine Zulassung?
Für E-Roller, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine maximale Leistung von 4 kW haben, brauchen Sie keine amtliche Zulassung. Denn dabei handelt es sich nur um Kleinkrafträder bzw. Elektrokleinstfahrzeuge.
Wer mit seinem Fahrzeug schneller als 45 km/h unterwegs ist, benötigt eine amtliche Zulassung. Darüber hinaus ist in diesem Fall wie oben beschrieben ein Führerschein der Klasse A1 bzw. B196 zwingend erforderlich.
Gibt es die THG-Prämie auch für E-Roller?
Der Bundestag hat im Sinne der Klimaneutralität u. a. die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beschlossen. Demnach müssen Mineralölunternehmen entsprechende CO2-Einsparungen nachweisen: Liegen die Firmen dann trotzdem unter den gesetzlichen Vorgaben, werden sie zu Strafzahlungen verpflichtet oder müssen Emissionsrechte kaufen, um die Quote zu erreichen.
Unterdessen können Sie als Halter*in eines E-Fahrzeugs von der THG-Quote profitieren, weil Sie Ihre eingesparten Treibhausgase über einen Zwischenhändler verkaufen können. Verglichen mit einem regulären Mofa sparen Sie zum Beispiel durch die Nutzung eines E-Rollers CO2-Emissionen ein.
Von diesem sogenannten Quotenhandel profitierten bis Ende Juli 2023 auch E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, wenn sie über eine freiwillige Zulassung verfügten. Diese Gesetzeslücke wurde inzwischen allerdings geschlossen. Seitdem können Sie die THG-Quote nur noch für zulassungspflichtige E-Roller der Klassen L3e-A2, L3e-A3, L4e (ohne L4e-A1), L5e und L7e mit Höchstgeschwindigkeiten über 45 km/h beantragen.
Wo kann ich meinen E-Roller laden?
Zweiräder mit Elektroantrieb haben ein Ladegerät, das Sie einfach in eine Haushalts-Steckdose stecken können. Oder sie verfügen über einen entnehmbaren Akku, den Sie zum Laden mit in die Wohnung nehmen können. Die Ladezeit variiert je nach Modell und Entladezustand und liegt zwischen sechs und acht Stunden. Aktuelle Modelle sind deutlich flotter wieder startklar – dank Schnellladegerät in nur zwei bis drei Stunden.
Kann ich im Winter mit dem E-Roller fahren?
Kalte Temperaturen und Glätte auf den Straßen? Da hört der Fahrspaß für viele Fahrer*innen leider auf. Sollten Sie Ihren E-Roller also während der Wintermonate einlagern, gilt es einiges zu beachten:
Achten Sie auf eine kältegeschützte Lagerung des Fahrzeugs. Außerdem: Akkus mögen weder Hitze noch Kälte, möchten regelmäßig geladen und möglichst nicht vollständig entladen werden. Es ist also empfehlenswert, den Akku bei min. 10°C zu lagern und monatlich zu laden. Besonders in diesem Punkt lohnen sich portable Akkus, sollten Sie nicht über eine Garage mit Steckdose verfügen.
Steht der E-Roller längere Zeit, ohne bewegt zu werden, kann das die Reifen schädigen. Bocken Sie Ihr Fahrzeug also auf und erhöhen Sie den Luftdruck für die Winterpause um 0,3 – 0,5 bar.
Behandeln Sie flexible Teile des Rollers vor der Einlagerung mit einem Multifunktions-Öl, damit können Sie außerdem Rost vorbeugen. Denken Sie aber daran, das Fahrzeug vorab gründlich zu reinigen.
Wollen Sie Ihren E-Roller aber auch im Winter fahren, achten Sie auf die richtige Bereifung: Winterreifen sind also von „O bis O“, von Oktober bis Ostern, empfehlenswert. (Achten Sie auf das M+S-Zeichen, für Matsch und Schnee). Eine Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge besteht allerdings nicht.
So fahren Sie sicher auf Ihrem E-Roller
Wichtig ist, dass Sie beim Fahren eines Elektrorollers einen Helm, feste Schuhe und im Idealfall auch geeignete Schutzkleidung tragen. Der Helm sollte farbig, die Kleidung hell und kontrastreich sein. Dadurch sind Sie für andere Verkehrsteilnehmer*innen im Straßenverkehr besser zu erkennen. Ein Helmvisier schützt Ihre Augen. Außerdem sollten Sie als Zweiradfahrer*in spätestens bei Einbruch der Dämmerung, am besten aber auch tagsüber, das Abblendlicht einschalten.
Darf man zu zweit auf einem E-Roller fahren?
Zu zweit dürfen Sie mit einem E-Roller mit geeignetem Sitz fahren. Das gemeinsame Fahren muss außerdem über die Betriebserlaubnis zugelassen sein.
Wollen Sie ein Kind unter 7 Jahren mitnehmen, brauchen Sie dafür unbedingt einen speziellen Kindersitz.
Und auch wenn auf nicht-öffentlichen Plätzen, Firmengeländen etc. die Straßenverkehrsordnung nicht greift, erhöht gemeinsames Fahren das Unfallrisiko: Deshalb sollte man auch auf privatem Gelände darauf verzichten, wenn der E-Roller nicht dafür ausgelegt ist.