Allein der Verkehr macht rund ein Fünftel aller CO2-Emissionen aus. Gerade deshalb gelten Elektroautos auch als das „Fortbewegungsmittel der Zukunft“. Um diese Entwicklung voranzutreiben, sollte es das Ziel sein, die Anzahl an Zulassungen für E-Autos deutlich zu steigern. Das sah auch die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP so: Ihr Plan war, dass bis 2030 rund 15 Millionen E-Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Um dieses Ziel zu erreichen, gab es bis zum 17. Dezember 2023 eine Kaufprämie: Damit erhielt man bis zu 6.750 Euro Förderung beim Kauf eines E-Autos. So wollten Staat und Hersteller einen neuen Kaufanreiz für Elektroautos schaffen.
Das Ziel, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben, besteht auch weiterhin. Darum besteht unter der neuen Bundesregierung die Hoffnung auf eine erneute Förderung. Es ist allerdings ungewiss, ob es finanzielle Unterstützung in Form einer Kaufprämie geben wird. CDU/, CSU und SPD haben in ihrem Sondierungspapier jedenfalls bereits angekündigt, dass sie nach der Regierungsbildung eine Förderung der E-Mobilität durch einen neuen „Kaufanreiz “ planen . Angedacht ist zudem die Ladeinfrastruktur weiter auszubauen und die Ladesäulen technisch zu vereinheitlichen. Steuersenkungen für Ladestrom könnte die Attraktivität von E-Autos zusätzlich steigern. Auch in anderen Ländern Europas gibt es verschiedene Ansätze zur Förderung von E-Autos.
Mit hohen Prämien – wie Kaufprämien für neue Elektrofahrzeuge oder Abwrackprämien für alte Verbrenner – kann man attraktive Anreize für den Umstieg auf ein E-Auto schaffen. Das zeigen internationale Beispiele wie Malta, auch wenn die Größe der Insel und folglich auch die Entfernungen überschaubar sind – und die Bedingungen damit besonders.
Bei der Kaufentscheidung für E-Autos sind neben hohen Preisen auch die Sorgen um geringe Reichweiten, Ladeinfrastruktur und -dauer immer noch ein Faktor.
Förderstopp: Warum wurde die staatliche E-Auto-Förderung eingestellt?
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2023 wurde der Bundeshaushalt 2024 grundsätzlich in Frage gestellt. Der Klima- und Transformationsfond (KTF) ist ein Teil dieses Haushalts, ihm wurden nun Mittel in Höhe von rund 60 Milliarden Euro entzogen. Die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite im Bundeshaushalt wurde mit diesem Urteil als verfassungswidrig eingestuft. Der KTF musste seinen Wirtschaftsplan für 2024 nun mit weniger Mitteln neu aufstellen. Darum wurde sehr kurzfristig entschieden, die E-Auto-Förderprogramme früher auslaufen zu lassen. Ursprünglich war die Förderung bis Ende 2024 geplant.
Rückblick auf die staatliche E-Auto-Förderung
Die Prämie für neu gekaufte oder geleaste Elektroautos und Plug-in-Hybride gab es bereits seit 2016. Ursprünglich sollte die E-Auto-Förderung 2020 enden. Im Herbst 2019 hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, den Umweltbonus bis zum Jahr 2025 zu verlängern.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Förderung für E-Autos dann noch einmal stark angepasst und gekürzt. Im Fokus standen rein elektrische Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisteten. Das heißt: Es wurden nur noch rein batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge gefördert, während die Förderung für Plug-in-Hybride komplett auslief. Der Anteil der Herstellerbetrug weiterhin 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und kam bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzu. So konnten bis zu 6.500 Euro Förderung erreicht werden.
Seit dem 1. September 2023 wurde die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Das bedeutet: Dienstwagen und Handwerker-Fahrzeuge werden seitdem ausgenommen. Dezember 2023 wurde die Förderung von E-Autos komplett gestrichen.
Wie konnte man die E-Auto-Förderung beantragen?
Zuständig für die Umweltprämie war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Antragstellung erfolgte einfach online beim BAFA. Im Antragsformular mussten bestimmte Informationen zur Person und dem Fahrzeug eingetragen werden. Anschließend wurde die Rechnung bzw. der Leasingvertrag sowie ein Nachweis über die Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Kopie hochgeladen. Für ein gebrauchtes E-Auto musste noch das Formular „Nachweispaket“ ausgefüllt werden.
Wichtig: Auf der Rechnung bzw. dem Leasingvertrag musste der*die Autohändler*in bereits den Anteil des Herstellers am Umweltbonus berücksichtigt und vom Kaufpreis abgezogen haben.
Welche E-Autos wurden gefördert?
Ab dem 1. Januar 2023 erhielten den Umweltbonus nur noch Stromer, die auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA standen. Deutsche Autohersteller wie Mercedes-Benz, Volkswagen und BMW beteiligten sich am Programm, außerdem eine Vielzahl ausländischer Autobauer. Es gab jedoch keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen: Den Umweltbonus für Kauf oder Leasing gab es nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. War der Fördertopf leer, gab es nichts.
E-Auto-Förderung für Neuwagen
Bei der Umsetzung der Umweltprämie trugen der Staat und die Automobilhersteller die Förderung zu unterschiedlichen Teilen: Laut Förderrichtlinie konnten für einen Neuwagen bis zu 4.500 Euro vom Bund kommen, weitere 2.250 Euro vom jeweiligen Hersteller. Die Höhe der staatlichen Förderung hing von zwei Kriterien ab:
- Der Antriebsart und
- dem Nettolistenpreis (ohne Sonderausstattungen)
Zudem waren die Fördersätze gestaffelt: Elektro-Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro erhielten einen geringeren Förderbetrag als E-Autos, die weniger kosten. Luxus-Stromer wie der Porsche Taycan oder dem Mercedes EQS wurden nicht gefördert.
Antriebsart |
Förderung durch den Staat |
Förderung durch den Hersteller |
Gesamt-Förderung |
---|---|---|---|
Elektro- / Brennstoffzellenauto unter 40.000 Euro |
4.500 Euro |
2.250 Euro |
6.750 Euro |
Elektro- / Brennstoffzellenauto 40.000 bis 65.000 Euro |
3.000 Euro |
1.500 Euro |
4.500 Euro |
Elektro- / Brennstoffzelleauto ab 65.000 Euro |
keine Förderung |
keine Förderung |
keine Förderung |
Plug-in-Hybrid |
keine Förderung |
keine Förderung |
keine Förderung |
E-Auto-Förderung für Gebrauchtwagen
Neben brandneuen Elektrofahrzeugen waren seit 2020 durch die Ausweitung des Umweltbonus auch „junge Gebrauchte“ förderfähig. Gebrauchte E-Autos mussten aber eine Reihe von Kriterien erfüllen, um die Förderung zu erhalten. Zu beachten war unter anderem, dass es sich um ein förderfähiges Fahrzeugmodell handelte, es bisher keine staatliche Förderung gab und der Autoverkauf gewerblichen Autoverkauf war.
E-Auto-Förderung für geleaste Elektroautos
Auch das Leasing von Elektroautos wurde gefördert. Die Förderung wurde dabei in Abhängigkeit von der Leasingdauer gestaffelt: Leasingverträge mit einer längeren Laufzeit ab 24 Monaten erhielten eine volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten reduzierte sich die Fördersumme entsprechend. Die Mindestlaufzeit betrug zwölf Monate.
Elektroauto an einer Ladesäule – dank Umweltbonus sieht man dieses Bild immer häufiger.
Zum Stand der Dinge
Der Stopp der Umweltprämien hat den Absatz von Elektroautos (BEV) zunächst gebremst, die Zulassungszahlen gingen 2024 zurück und der E-Auto-Bestand wächst merklich langsamer.
Verglichen mit 2024 gibt es Anfang 2025 aber wieder einen Anstieg bei den Zulassungen.
Deutlicher Rückgang bei den Neuzulassungen im Jahr 2024. Einer der Hauptgründe war die Ende 2023 unerwartet beendete staatliche Förderung. © Statista
Die Antwort auf die Beendigung der staatlichen Förderung: Autohersteller übernehmen den Umweltbonus
Auch für die Autohersteller kam das Ende der E-Auto-Förderung sehr plötzlich.
Als Reaktion übernahmen mehrere Hersteller daraufhin sowohl den vollen Bundes- (sprich den Umweltbonus) als auch ihren Herstelleranteil. Aber der Einbruch der E-Auto-Bestellungen konnte dadurch auch nicht verhindert werden.
Welche Vorteile bleiben aktuell für E-Auto-Fahrer*innen?
Zwar keine finanzielle Förderung, aber weitere Privilegien genießen Sie als Elektroauto-Fahrer*innen mit einem E-Kennzeichen. So dürfen Sie in einigen Städten teilweise kostenfrei parken oder Bus- und Sonderspuren benutzen. Um an Ladesäulen parken zu dürfen, wird das Kennzeichen oft vorausgesetzt. Das E-Kennzeichen erhalten reine E-Autos, sowie Plug-in-Hybride mit einer E-Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder weniger als 50 g/km CO2-Ausstoß. Zudem könnte 2025 das Jahr werden, in dem die E-Auto Preise so niedrig sind, wie noch nie.
Halter*innen von E-Fahrzeugen können außerdem ihre eingesparten Emissionen über Zertifikate an Konzerne verkaufen. Über die „THG-Quote“ lässt sich somit bares Geld verdienen. Weitere Förderprogramme richten sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine, zum Beispiel:
- Sofortprogramm “Saubere Luft” (BMWK)
- Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ (BMUV)
- „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (KfW)
Mit 100% Ökostrom. Und für noch mehr Komfort mit einer Wallbox.
Wie spart man mit dem E-Auto Steuern?
Auch in steuerlicher Hinsicht profitieren Endverbraucher*innen. So sind batterieelektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Reine Elektrofahrzeuge sind längstens bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
Auch bei einem Halterwechsel bleibt die Steuerbefreiung bestehen – allerdings befristet auf den noch verbleibenden Zeitraum.
Anschließend zahlen E-Auto-Fahrer*innen nur den halben Satz ihrer Kfz-Steuer. Diese Regelung gilt nicht nur für neue, sondern auch für umgerüstete Elektrofahrzeuge. Hybridfahrzeuge profitieren dagegen nicht von diesen steuerlichen Vorteilen.
Die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich eingesetzt werden, wird seit Ende 2023 mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit einem höheren Bruttolistenpreis werden weiterhin mit 0,5 Prozent ihres Listenpreises versteuert. Zum Vergleich: Die Versteuerung eines Verbrenners ist mit einem Prozent doppelt so hoch.
Auslaufen wird auch diese Sonderbedingung nach jetzigem Stand Ende 2030.
Interessant für Arbeitnehmer*innen, die mit dem E-Auto zur Arbeit kommen: Wird das Elektroauto beim Arbeitgeber aufgeladen, ist dies steuerfrei. Im Gegensatz zu anderen Arbeitgebervergünstigungen wird das Aufladen nicht als geldwerter Vorteil angesehen.
Fazit: Weiterhin attraktive Chancen für E-Auto-Halter*innen
Nachdem die ursprüngliche E-Auto-Förderung Ende 2023 ausgelaufen ist, könnten unter der neuen Bundesregierung Chancen auf eine erneute finanzielle Unterstützung für Halter*innen elektrisch betriebener Fahrzeuge bestehen. Zumal man damit auch den zuletzt rückläufigen Absatz von E-Autos wieder ankurbeln könnte. Wie neue Förderoptionen konkret aussehen, ist derzeit allerdings noch unklar.
Aber: Auch aktuell profitieren Sie mit einem E-Auto unter Umständen von Vorteilen wie Steuerersparnissen, dem Verkauf eingesparter Emissionen an Unternehmen oder kostenlosen Parkmöglichkeiten in manchen Städten.