Rentiert sich ein Firmenwagen mit Elektro-Antrieb?

Ein Elektro-Firmenwagen schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Spürbar sparen lässt sich außerdem durch attraktive Steuervorteile. Erfahren Sie hier, wie Sie profitieren können.

Für viele Arbeitnehmer*innen ist ein Dienstwagen, ein bedeutender Bonus zusätzlich zum Gehalt. In dem Kontext werden Elektroautos und Plug-in-Hybride durch die vielen neuen Modelle, die es auf dem Markt gibt, attraktiver. Auch wenn der Umweltbonus für E-Autos im Jahr 2023 auslief, profitieren Sie mit einem Elektrofahrzeug als Firmenwagen weiterhin von steuerlichen Vorteilen gegenüber Benzinern. Denn: Hier wird nicht die übliche 1-Prozent-Regelung wie bei Verbrennern angesetzt, sondern ein reduzierter Satz des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil. Weitere steuerliche Anreize für E-Autos sollen laut Bundesregierung folgen. Doch wie wird sich ein Elektroauto als Firmenwagen steuerlich für Sie auszahlen und welche Abgaben werden monatlich anfallen?


Das erwartet Sie hier


Begünstigte Versteuerung: Vorteile eines Elektro-Dienstwagens

Ein Elektroauto als Firmenwagen bietet sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter*innen große Vorteile. Im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern können sich Unternehmen in Deutschland über eine deutlich geringere steuerliche Belastung freuen. Eingespart werden kann außerdem bei den Ladekosten. Das macht die Nutzung eines Elektro-Dienstwagens besonders attraktiv.

Doch auch für Arbeitsnehmer*in lohnt sich ein Elektroauto: Denn für Mitarbeiter*innen sind die steuerlichen Belastungen bei einem E-Firmenwagen ebenfalls geringer als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor – das gilt sowohl für den Weg zur Arbeit, als auch für die private Nutzung.

Mann sitzt im E-Auto

Wer einen Firmenwagen fährt, setzt immer häufiger auf einen Stromer.

Ob sich ein Elektroauto als Firmenwagen lohnt, das fragt sich auch E-Mobilitätexperte Robin. Im Video überprüft er Unterhaltskosten, die Infrastruktur fürs Laden und welche Rolle der/die Arbeitgeber*in spielt.

 

Geviertelter geldwerter Vorteil: Die 0,25-Prozent-Regel für Elektroautos

Wenn Sie einen Dienstwagen privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil, der für Sie dadurch entsteht, versteuern. Bei Verbrennern liegt der Pauschalwert, den Sie in der Steuererklärung angeben müssen, bei 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Dienstwagen mit Elektro-Antrieb werden mit gerade einmal 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Früher waren es 0,5 Prozent, der Wert wurde Anfang 2020 aber nochmals halbiert.

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Was ist der Bruttolistenpreis?

Der Bruttolistenpreis ist der Schlüssel zur Besteuerung eines Elektro-Dienstwagens, der auch privat genutzt wird. Dabei handelt es sich um den offiziellen Neuwagenpreis, den der Hersteller angibt – inklusive Grundpreis, Sonderausstattung ab Werk und Umsatzsteuer. Der Bruttolistenpreis bestimmt den geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzung entsteht. Rabatte beim Kauf spielen hier keine Rolle, denn für die Steuer zählt immer der volle Listenpreis. Nachträglich eingebaute Extras bleiben bei der Berechnung außen vor und erhöhen die Steuer nicht.

Die Obergrenze, bis zu welchem Kaufpreis dieser Wert – 0,25 Prozent – gilt, wurde ebenfalls angehoben. Statt der 60.000 Euro, die bis Ende 2023 galten, kann der Preis des Stromers seit Anfang 2024 sogar bis zu 70.000 Euro betragen. Dadurch kommen selbst Fahrer*innen eines BMW i4 M50 oder eines Polestar 2 Long Range Dual Motor Performance Allrad in den Genuss der steuerlichen Begünstigung.

Wichtig: Die Grenze des Bruttolistenpreises für reine Elektroautos wird nur bei Zulassungen zwischen dem 01. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2030 angehoben. Fahrzeuge, die noch im Jahr 2023 gekauft wurden, haben weiterhin die preisliche Obergrenze von 60.000 Euro.
Auch Elektroautos über 70.000 Euro werden mit einem günstigeren Steuersatz bedacht – hier zahlen Sie immerhin nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

Derzeit ist geplant, die steuerliche Sonderregelung für dienstliche Elektrofahrzeuge Ende 2030 auslaufen zu lassen.

So wird der geldwerte Vorteil für die private Benutzung berechnet

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung stehen Ihnen zwei Methoden zur Verfügung:

  • Pauschal versteuern: Hier versteuern Sie einen festen Prozentsatz (0,25 bzw. 0,5 Prozent) des Listenpreises, ganz unabhängig von den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Rabatte oder Sonderpreise werden nicht berücksichtigt, denn das Gesetz lässt keine Abzüge vom Listenpreis zu – auch nicht bei Gebrauchtwagen oder Tageszulassungen.
  • Fahrtenbuch führen: Alternativ können Sie ein Fahrtenbuch führen und müssen dann nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer versteuern. Auch bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden gilt dabei der reduzierte Satz von 0,25 bzw. 0,5 Prozent. Ein Fahrtenbuch lohnt sich besonders, wenn Sie den Firmenwagen nur selten privat nutzen, da Sie hier zusätzliche Steuern sparen können.

Günstigere Besteuerung der Entfernungskilometer bei Elektro-Dienstwagen

Für jeden Kilometer, den Sie zwischen Ihrem Zuhause und der Arbeit im Firmenwagen zurücklegen, fallen ebenfalls Steuern an.
Hier profitieren Sie von einem Elektroauto. Anstelle der üblichen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat, die Sie als Entfernungskilometer versteuern müssen, werden nur 0,03 Prozent des geviertelten Bruttolistenpreises, also 0,0075 Prozent, fällig. Bei einem Plug-in-Hybrid sind es 0,03 Prozent des halbierten Bruttolistenpreises, also 0,015 Prozent.

Im Lohnsteuerabzugsverfahren Ihres Arbeitgebers besteht die Möglichkeit der Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten mit 0,002 % des BLP je Entfernungskilometer und je Fahrt, wenn Sie weniger als 15 Tage pro Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeit fahren. . Auch dieser Wert wird bei Elektro-Dienstwagen geviertelt.  Durch die Entfernungspauschale können im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung Kosten für den Arbeitsweg geltend gemacht werden.

Auch Hybrid-Autos als Dienstwagen profitieren

Diese 0,5-Prozent-Regel gilt auch, wenn Sie einen Plug-in-Hybrid als Firmenwagen fahren und privat nutzen. Dafür müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein: Das Fahrzeug muss eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm ausstoßen. Ab dem kommenden Jahr gelten nochmal strengere Regeln.

Interessant dabei: Der Grenzwert für die Mindestreichweite steigt ab dem Jahr 2025 auf 80 Kilometer. Moderne Plug-in-Hybride erfüllen bereits heute diese Anforderungen. Allerdings gilt für Vollhybride und Mild-Hybride weiterhin die 1-Prozent-Regelung; sie sind von den Steuervorteilen ausgenommen.

Wie funktioniert die Dienstwagenregelung bei Elektroautos?

An einem Beispiel sehen Sie besser, wie die Regelung funktioniert: Der Skoda Enyaq 85 mit 210 kW (286 PS) und 578 Kilometer Reichweite kostet rund 48.900 Euro. Davon müsste ein Viertel Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Macht 122,25 Euro, die monatlich auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen werden. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent würden Sie für den Enyaq als Elektro-Dienstwagen gerade einmal 587 Euro Steuern zahlen.
Grundsätzlich muss der Fahrweg erst dann versteuert werden, wenn eine erste Tätigkeitsstätte besteht und der Firmenwagen für den Arbeitsweg dorthin tatsächlich benutzt wird. Und auch dann greift ein Sonderrabatt von 0,0075 statt der üblichen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat. Macht für den Enyaq z. B. 3,67 Euro pro Kilometer. Bei einem Fahrweg von 30 Kilometern erhöht sich das zu versteuernde Monatsgehalt um 110,025 Euro.

E-Auto Bild mit Sonnenuntergang im Hintergrund

Auch teurere Elektroautos profitieren mittlerweile von steuerlichen Vorteilen für Dienstwagen.

Insgesamt müssten Sie dann 1.114,92 Euro Steuern für den elektrisch betriebenen Firmenwagen zahlen. Zum Vergleich: Für den Verbrenner Skoda Karoq Sportline , der rund 40.150 Euro kostet, wären es nach der 1-Prozent-Regelung 401,50 Euro Aufschlag aufs Gehalt sowie 361,35 Euro für den Fahrweg. Summa summarum würde der Kodiaq also pro Jahr mit 3.661,68 Euro zusätzlich zu Buche schlagen. Das ist das Dreifache von dem, was ein Dienstwagen mit Elektro-Antrieb kosten würde.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen unsere Beispiels-Rechnung nochmal dargestellt:

Skoda Enyaq iV 80 (E-Auto) Skoda Kodiaq Clever (Verbrenner)
Kaufpreis 48.900 Euro 37.000 Euro
Geldwerter Vorteil Dienstwagen 1.467 Euro pro Jahr 4.818 Euro
Geldwerter Vorteil Fahrweg (30km) 1.320,30 Euro 4.336,20 Euro
Summe Geldwerter Vorteil 2.787,30 Euro 9.154,20 Euro
Steuer auf geldwerten Vorteil (40%) 1.114,92 Euro 3.661,68 Euro
Ersparnis Elektro – gegenüber herkömmlichen Dienstwagen 2.546,76 Euro

Weitere Steuererleichterungen für Elektroautos geplant

Eine Sonder-Abschreibung und ein höherer Preisdeckel sind zwei Maßnahmen der Bundesregierung, die zur Förderung von Elektroautos in Planung sind. Bei der Sonder-Abschreibung können Unternehmen 40 Prozent der Anschaffungskosten von E-Autos bereits im ersten Jahr steuerlich absetzen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab Juli 2023 und läuft bis 2028. Beim höheren Preisdeckel wird die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen von 70.000 Euro auf 95.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben.

Ab wann die Maßnahmen greifen sollen, steht noch aus. Im Jahr 2025 sind Steuervorteile von rund 585 Millionen Euro geplant, die bis 2028 auf 650 Millionen Euro anwachsen sollen.

Wie kann ich meinen Elektro-Firmenwagen laden?

Ebenso wie das Laden eines privaten E-Autos wird auch das Laden eines elektrischen Firmenwagens immer unkomplizierter. Zum Beispiel das Laden zuhause: Während Hauseigentümer*innen sich problemlos eine private Wallbox installieren lassen können, war das für Mieter*innen lange Zeit kompliziert. Denn viele Vermieter*innen verweigerten sich der Idee, in der Tiefgarage eine private Ladestation für Mieter*innen einzubauen. Doch das Argument zieht nicht mehr. Stromer-Fahrer*innen, die in Mehrfamilienhäusern leben, haben nun einen juristischen Anspruch darauf, dass in gemeinsam genutzten Tief- oder Sammelgaragen eine Ladestation errichtet werden kann.

Daneben wird inzwischen auch der Aufbau von Ladesäulen im Unternehmen gefördert. Gab es die Förderung von Wallboxen bisher für Privatpersonen, so können seit dem 17. November 2021 auch Firmen bis zu 900 Euro Förderung pro Ladepunkt erhalten. Dazu können Arbeitgeber auf praktische Flottenlösungen, wie EnBW mobility+ Business zurückgreifen, mit denen sie ihren Mitarbeiter*innen das Laden im Unternehmen, zu Hause und unterwegs ermöglichen können.

Für Sie wichtig zu wissen: Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber verbilligt oder gar umsonst den Elektro-Dienstwagen aufladen können, gilt das nicht als geldwerter Vorteil, sondern bleibt – sofern es ein Extra zum Arbeitslohn ist – steuerfrei. Das gilt sogar nicht nur für Firmenwagen, sondern auch für private Stromer.

Mann im Autohaus und Firmenwagen im Hintergrund

Das Aufladen von Firmenwagen im Unternehmen ist steuerfrei.

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Firmenwagen zu Hause laden: Wie funktioniert die Abrechnung?

Wenn Sie Ihren Firmenwagen zu Hause laden möchten, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, um die Kosten korrekt abzurechnen.

  1. Die einfachste Lösung: Eine separate und geeichte Wallbox mit eigenem Zähler. Jede Kilowattstunde, die hier verbraucht wird, kann so genau Ihrem Firmenwagen zugeordnet werden. Ganz wichtig: Diese Ladestation darf ausschließlich für den Dienstwagen genutzt werden. Hinweis: Die Kosten für diese Lösung sind in der Regel die höchsten, da sie sowohl die Wallbox als auch die Installation eines separaten Zählers umfasst – mitunter verdoppeln sich die Wallbox-Kosten. Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber sich nach Absprache an den Kosten beteiligt.
  2. Alternativ kann ein Zwischenzähler zwischen dem Hauptzähler und der Wallbox installiert werden. Auch dieser muss geeicht sein, um die genaue Strommenge zu erfassen. Und natürlich gilt hier ebenfalls: . In diesem Fall kann die Wallbox auch für andere Fahrzeuge genutzt werden, da nur der Stromverbrauch des Firmenwagens erfasst wird. Diese Variante kann kostengünstiger sein, da keine separate Wallbox benötigt wird. Auch hier ist es ratsam, mit dem Arbeitgeber über eine Kostenbeteiligung zu sprechen.
  3. Eine weitere moderne Lösung ist eine Wallbox mit Zugangskontrolle – zum Beispiel über einen RFID-Chip. Ladevorgänge werden auf diese Weise automatisch den angelegten Nutzer*innen zugeordnet. Sind mehrere Elektrofahrzeuge im Haushalt vorhanden, ist eine Wallbox mit Zugangskontrolle deshalb eine flexible und komfortable Lösung. Die Kosten können variieren, und auch hier lohnt sich eine Absprache mit dem Arbeitgeber, ob er sich an den Anschaffungskosten oder dem Installationsaufwand beteiligt.

Die Dienstwagen-E-Offensive der EnBW

Auch wir als EnBW setzen natürlich voll auf die Elektromobilität und gehen mit gutem Beispiel voran. Um unser Ziel der Klimaneutralität innerhalb des Unternehmens bis 2035 zu erreichen, wurden bereits mehr als 1.800 unserer etwa 4.000 Betriebsfahrzeuge, wie zum Beispiel Montagefahrzeuge, auf einen elektrischen oder Hybrid-Antrieb umgestellt. Darüber hinaus sollen im Lauf der nächsten vier Jahre alle Dienstwagen im Unternehmen Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge sein. Läuft jetzt ein Leasingvertrag eines Verbrenners aus, können die mehr als 750 Dienstwagenberechtigten nur noch aus einem Angebot von elektrischen oder teilelektrischen Modellen auswählen.

Fazit: So werden E-Autos als Dienstwagen gefördert

Hier zum Schluss noch einmal die wesentlichen Fakten auf einen Blick:

  • Firmenwagen mit reinem Elektro-Antrieb genießen größere steuerliche Vorteile als Plug-in-Hybride.
  • Wenn Sie einen E-Firmenwagen privat nutzen, der weniger als 70.000 Euro kostet, müssen Sie nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Elektroautos über 70.000 Euro und Plug-in-Hybride generell werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil versteuert., solange der Plug-in-Hybrid bestimmte Emissionsanforderungen erfüllt.
  • Die Vergünstigung gilt auch für die Versteuerung der Fahrstrecke.
  • Die Regelungen gelten im Moment für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030.

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Steuerberatung darstellt oder ersetzt. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.