Die wichtigsten Fragen zur Hauptuntersuchung und den damit verbundenen Kosten, klären wir in diesem Artikel.
Warum muss ein E-Auto zum TÜV?
Sie haben kein Getriebe und keine Zündkerze, auch ein Zahnriemen ist nicht zu finden: Da in E-Autos weniger Verschleißteile als in Verbrennern verbaut sind, haben Stromer in der Regel einen geringeren Reparatur- und Wartungsaufwand – einer von mehreren Kostenvorteilen gegenüber Verbrennern.
Wie Benziner, Diesel und Plug-in-Hybride müssen aber auch reine E-Autos zum TÜV, sprich: zur Hauptuntersuchung (HU). Das betrifft zum Beispiel im Jahr 2025 alle Neuwagen, die im Jahr 2022 erstmalig zugelassen wurden. Dabei wird kontrolliert, ob sich Ihr Auto in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet, also verkehrssicher und umweltverträglich ist. Die Plakette gibt es anschließend nur dann, wenn keine größeren Mängel vorhanden sind und kleinere zeitnah behoben werden.
Die Hauptuntersuchung Ihres E-Autos nehmen neben dem TÜV natürlich auch andere amtlich anerkannte Prüforganisationen wahr, zum Beispiel Dekra, GTÜ und KÜS.
Welche Unterlagen braucht man für die TÜV-Untersuchung?
Damit die Hauptuntersuchung Ihres E-Autos reibungslos ablaufen kann, sollten Sie alle nötigen Unterlagen zum Termin mitnehmen. Dazu zählen:
- Zulassungsdokument:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) für abgemeldete Fahrzeuge
- Bei Nachuntersuchungen:
- Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung
- Ist der Bericht nicht vorhanden, kann eine Zweitschrift erstellt werden.
- Eventuelle Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, sofern sie nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind.
Was wird im Rahmen der Hauptuntersuchung bei E-Autos geprüft?
Bei rein batteriebetriebenen Elektroautos entfällt die für Verbrenner vorgeschriebene Abgasuntersuchung (AU), bei Plug-in-Hybriden ist die AU allerdings Pflicht. Ansonsten verläuft die Hauptuntersuchung von E-Autos weitgehend identisch zu der von Verbrennern. Die Prüfung darf ausschließlich von amtlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden. Sie dauert insgesamt ungefähr 30 Minuten. Wer vorab einen Termin vereinbart, kann Wartezeiten vermeiden.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden über 150 Untersuchungspunkte geprüft. Im Vordergrund stehen sicherheitsrelevante Aspekte, vor allem der gründliche Check von Licht, Bremsen, Reifen und der allgemeine Zustand von Karosserie und Fahrgestell. Dabei wird eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung des Fahrzeugs durchgeführt.
Die Besonderheit bei Elektroautos: Es wird untersucht, ob das Hochvoltsystem Auffälligkeiten zeigt, und schaut sich alles an, was einen Kurzschluss erzeugen könnte:
- Sind Isolierungen schadhaft geworden oder fehlen sie gar?
- Gibt es Beschädigungen am Batteriekasten oder an den Leitungen?
- Fehlen Abdeckungen?
- Sind Bauteile falsch befestigt?
- Zeigt das Ladekabel Beschädigungen?
Der universell einsetzbare HU-Adapter ist für diesen Teil der Untersuchung ein wichtiges Werkzeug. Er kann die On-Board-Diagnose-Schnittstelle auslesen und dadurch zum Beispiel Fehler im Batteriemanagementsystem aufdecken. Nach der Prüfung erklärt Ihnen ein Sachverständiger, wie die Untersuchungsergebnisse ausgefallen sind und bespricht mögliche Risiken und Gefahren. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bis zur nächsten HU aufbewahren müssen.
Besteht Ihr E-Auto die Prüfung, erhalten Sie für die nächsten 24 Monate eine entsprechende Plakette. Werden aber ein oder mehrere eklatante Mängel festgestellt, ist das Auto vorerst durchgefallen. Erst nach Behebung der Mängel und bestandener Nachuntersuchung bekommen Sie Ihre Plakette.
Dem Hochvoltsystem des E-Autos schenken die Prüfer*innen besondere Beachtung.
Welche Mängel kann es im HU-Bericht geben?
Werden im Rahmen der Prüfung Mängel festgestellt, sind diese auf der Vorderseite Ihres HU-Untersuchungsberichts festgehalten. Folgende Abkürzungen sollten Sie kennen:
HW (Hinweise)
- Hinweise auf künftig mögliche Mängel durch beispielsweise Verschleiß oder Korrosion
- Plakette wird trotzdem sofort ausgestellt
OM (Ohne festgestellte Mängel)
- Keine erkennbaren Mängel am E-Auto festgestellt
- Plakette wird sofort ausgestellt
GM (Geringer Mangel)
- Es wurde ein Mangel festgestellt, der jedoch keine zeitnahe Verkehrsgefährdung erwarten lässt.
- Muss zügig und vollständig behoben werden, sonst droht bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld
- Die Prüfplakette kann bereits zugeteilt werden, es besteht aber kein Anspruch darauf.
EM (Erheblicher Mangel)
- Die Mängel lassen eine Verkehrsgefährdung erwarten.
- Beanstandungen müssen behoben und im Rahmen einer Nachprüfung kontrolliert werden.
- Erst nach der Nachprüfung wird die Plakette ausgestellt.
VM (Verkehrsgefährdender Mangel)
- Die festgestellten Mängel sind eine direkte, unmittelbare Verkehrsgefährdung.
- Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
- Erst nach Beseitigung der Mängel und nach bestandener Nachprüfung wird die Plakette ausgestellt.
VU (Verkehrsunsicher)
- Das E-Auto weist Mängel auf, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen.
- Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
- Die vorhandene Plakette wird entfernt, die Zulassungsstelle über den Zustand informiert.
- Das Auto wird per Anhänger oder Abschleppwagen abtransportiert.
- Die neue Plakette wird erst nach Behebung der Mängel und bestandener Nachprüfung ausgestellt.
Gut zu wissen: Eine Nachprüfung muss innerhalb eines Monats durchgeführt werden. Andernfalls muss erneut eine vollständige Hauptuntersuchung vorgenommen werden. Bis zur Nachuntersuchung sollten alle größeren und kleineren Mängel behoben sein. Wer die Nachprüfung nicht fristgerecht wahrnimmt, muss im Falle einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Wie oft muss ein Elektroauto zu TÜV & Co.?
Da die Hauptuntersuchung für alle Fahrzeuge, egal mit welchem Antrieb ausgestattet, gesetzlich vorgeschrieben ist, kommen auch Elektroautos nicht um sie herum. Die Intervalle sind bei Stromern und Verbrennern gleich. Neuwagen müssen nach 36 Monaten erstmalig zur Prüfung, danach regelmäßig alle 24 Monate.
Wann Ihr nächster Termin fällig ist, erfahren Sie aus Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Auch die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen verrät Ihnen, wann Sie Ihr E-Auto bei Dekra, TÜV & Co. vorstellen sollten. Die Zahl in der Mitte der Plakette verweist auf das Jahr, in der die HU fällig wird, den Monat zeigt Ihnen die oberste Zahl im Außenkreis an.
Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Alle E-Autos mit orangener Plakette müssen dieses Jahr zum TÜV.
Außerdem spielt auch die Farbe der Plakette eine Rolle. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste HU ansteht. Die Farbreihenfolge ist für die entsprechenden Jahre festgelegt und wiederholt sich stets:
- Orange
- Blau
- Gelb
- Braun
- Rosa
- Grün
Ist sie orange, müssen Sie mit Ihrem E-Auto im Jahr 2025 zum TÜV. Ist sie blau, im Jahr 2026 und so weiter.
Was kostet der „TÜV“ für E-Autos?
Da die Abgasuntersuchung wegfällt, sind die HU-Kosten für E-Auto-Fahrer*innen bei TÜV, GTÜ und Co. rund 40 Euro niedriger als bei Verbrennern. Allerdings variiert der Preis je nach zulässiger Gesamtmasse und je nach Fahrzeugtyp. Auch zwischen den jeweiligen Bundesländern gibt es Preisunterschiede.
In der Regel bezahlen Sie durchschnittlich 90 Euro für die Hauptuntersuchung Ihres Stromers. Es lohnt sich durchaus, vorab die Preise der verschiedenen Prüforganisationen zu vergleichen. Aber allzu große Differenzen gibt es nicht.
Für eine Nachuntersuchung müssen Sie mit 20 bis 35 Euro zusätzlich rechnen.
Achten Sie darauf, dass Sie pünktlich den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung wahrnehmen. Sind Sie zwei oder mehr Monate zu spät dran, können die Prüfstellen wegen des „erhöhten Aufwands“ eine bis zu 20 Prozent teurere Rechnung ausstellen. Dann muss nämlich eine vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung erfolgen.
Auch ein Bußgeld droht: Ab zwei Monaten Überziehung werden 15 Euro fällig, ab vier Monaten sind es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten können 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Sollten Sie beim Fahren ohne TÜV in einen Unfall verwickelt sein, prüft die Versicherung in aller Regel, ob der oder die Fahrzeughalter*in grob fahrlässig gehandelt hat. Bei selbstverursachten Unfällen mit abgelaufenem TÜV werden die Schäden von Dritten durch die Kfz-Versicherung übernommen. Oft werden aber Sachverständige zurate gezogen, die prüfen, ob das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt in einem technisch einwandfreien Zustand war. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor und es kann sein, dass Sie mindestens für einen Teil des Schadens an Ihrem eigenen Fahrzeug aufkommen müssen.
Bei der Hauptuntersuchung stehen sicherheitsrelevante Aspekte im Vordergrund.
Wie lange darf man ohne TÜV fahren?
Ohne eine gültige Hauptuntersuchung und die entsprechende Plakette dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht bewegen. Sie sind als Fahrzeughalter*in dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Fristen eingehalten werden.
Eine Ausnahme gibt es: Mit einer abgelaufenen Plakette dürfen Sie ausschließlich direkt zur TÜV-Prüfung fahren.
Was sagt der TÜV-Report zu Elektroautos?
Elektroautos sind im Hinblick auf die Mechanik weniger anspruchsvoll als Verbrenner, enthalten weniger Verschleißteile und weisen dadurch tendenziell weniger altersbedingte Schäden auf. Daher zeigen E-Autos bei der Hauptuntersuchung auch weniger Auffälligkeiten. Das bestätigt auch aktuelle TÜV-Bericht.
Jedes Jahr analysiert der TÜV-Verband die entdeckten Mängel aller inspizierten Autos. Darauf basierend können aktuelle Trends festgestellt werden. Demnach haben es zahlreiche E-Autos unter die Top-50-Modelle mit der kleinsten Mängelquote geschafft. Dazu zählt beispielsweise auch der e-Golf von Volkswagen, der Kona Elektro von Hyundai sowie der Mini Cooper SE.
Eine weitere Überraschung: Beim Tesla Model 3 liegt die Mängelquote bei 14,2 Prozent für zwei bis drei Jahre alte Neuwagen. Die häufigsten Probleme treten hier bei den Bremsen, Achsen und der Beleuchtung auf. Mit diesem Ergebnis ist Tesla das Schlusslicht seiner Klasse. Allerdings gibt es auch typische Schwachstellen bei Elektrofahrzeugen: Das hohe Batteriegewicht führt oft zu vorzeitigem Verschleiß an den Achsaufhängungen, und die Bremsen zeigen häufiger Mängel, da sie durch die seltener genutzt werden.
Typische TÜV-Probleme von E-Autos
Reifen und Bremsen
Natürlich können auch mechanische Bauteile von Elektroautos Mängel aufweisen, wenn sie ein wenig in die Jahre kommen. So weist der TÜV darauf hin, dass die E-Auto-Reifen an der Antriebsachse schneller abnutzen können. Grund dafür ist das hohe Drehmoment des Motors.
Die Bremsen von Elektroautos besitzen zudem ein höheres Risiko für Rostschäden. Hier wirkt sich eine Besonderheit des Elektromotors aus. Durch die starke Selbstbremswirkung bei der Rekuperation lässt sich der Stromer über das Gaspedal nicht nur beschleunigen, sondern auch abbremsen. Das Ein-Pedal-Fahren ist zwar sehr komfortabel, lässt aber Scheibenbremsen schneller rosten, da Scheiben und Beläge weniger stark in Anspruch genommen werden. Durch den Rost geht Bremswirkung verloren – ein Sicherheitsrisiko. Durch regelmäßiges, kräftiges Bremsen können Sie dem Verschleiß vorbeugen.
Akku
Der eigentliche Schwachpunkt eines Elektroautos ist laut TÜV-Report aber der Lithium-Ionen-Akku. Er besitzt in der Regel einen zusätzlich verstärkten Rahmen unterhalb des Fahrzeugs, der den Akku bei Unfällen schützt und die Brandgefahr verringert.
Doch im Laufe der Zeit zeigen sich beim Akku Abnutzungserscheinungen. Mit zunehmendem Alter und nach einer bestimmten Anzahl von Ladezyklen lässt die Kapazität nach, was zu Einbußen bei der Reichweite führt. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass die Akku-Kapazität nach acht bis zehn Jahren immer noch bei rund 70 Prozent liegt. Dazu kommt, dass moderne E-Auto-Akkus mehr als 1.000 Ladezyklen verkraften. Dabei wird eine komplette Ladung von null auf 100 Prozent gerechnet. Wer häufiger zwischendurch kleinere Strommengen „auftankt“, schadet dem Akku daher nicht.
Fazit: Keine Umstellung mit demE-Auto beim TÜV
Wer also auf ein Elektroauto umsattelt, muss sich bei der Hauptuntersuchung durch TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS nicht groß umstellen. Wie bei Verbrennern auch stehen immer Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Daher ändert sich das meiste für die Prüfenden, die bei der Untersuchung einige Besonderheiten berücksichtigen müssen. Da die Abgasuntersuchung wegfällt, sind die Gebühren niedriger, die Sie bei TÜV & Co. für das E-Auto bezahlen müssen.
Weil bei einem E-Auto weniger kaputtgehen kann, ist auch die Liste an möglichen Mängeln kleiner. Doch nur eine Fachkraft kann herausfinden, in welchem Zustand sich zum Beispiel die Batterie des Stromers befindet. Das ist wichtig, wenn Sie ein gebrauchtes Elektroauto kaufen möchten. Zwar sollten Ihnen die Prüfprotokolle von Wartung, Inspektion oder Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Aber trotzdem lässt sich von außen nur bedingt sagen, wo sich Probleme verstecken könnten. Daher ist es sinnvoll, das Auto vorab von einer qualifizierten Kfz-Werkstatt überprüfen zu lassen.