Die wichtigsten Fragen zur Hauptuntersuchung und den damit verbundenen Kosten, klären wir in diesem Artikel.
Sie haben kein Getriebe und keine Zündkerze, auch ein Zahnriemen ist nicht zu finden: Da in E-Autos weniger Verschleißteile als ein Verbrenner verbaut sind, haben Stromer in der Regel einen geringeren Reparatur- und Wartungsaufwand. Einer von mehreren Kostenvorteilen gegenüber Verbrennern.
Wie Benziner, Diesel und Plug-in-Hybride müssen gleichwohl auch reine E-Autos zum TÜV, sprich: zur Hauptuntersuchung (HU). Das betrifft zum Beispiel 2022 alle Neuwagen, die im Jahr 2019 erstmalig zugelassen wurden. Dabei geht es darum, dass Ihr Auto sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet, also verkehrssicher und umweltverträglich ist.
Die Hauptuntersuchung Ihres E-Autos nehmen neben dem TÜV natürlich auch andere amtlich anerkannte Prüforganisationen wahr, zum Beispiel Dekra, GTÜ und KÜS.
Was wird bei der Hauptuntersuchung bei E-Autos geprüft?
Bei reinen batteriebetriebenen Elektroautos entfällt die für Verbrenner vorgeschriebene Abgasuntersuchung (AU), bei Plug-in-Hybriden ist die AU allerdings Pflicht. Ansonsten verläuft die Hauptuntersuchung von E-Autos weitestgehend identisch mit der von Verbrennern. Im Vordergrund stehen sicherheitsrelevante Aspekte, vor allem der gründliche Check von Licht, Bremsen, Reifen und der allgemeine Zustand von Karosserie und Fahrgestell.
Die Besonderheit bei Elektroautos: Der*die Prüfer*in untersucht, ob das Hochvoltsystem Auffälligkeiten zeigt, und schaut sich alles an, was einen Kurzschluss erzeugen könnte:
- Sind Isolierungen schadhaft geworden oder fehlen sie gar?
- Gibt es Beschädigungen am Batteriekasten und den Leitungen?
- Fehlen Abdeckungen?
- Sind Bauteile falsch befestigt?
- Zeigt das Ladekabel Beschädigungen?
Besteht Ihr Auto die Prüfung, erhalten Sie die Plakette für die nächsten 24 Monate. Stellt der*die Prüfer*in aber einen oder mehrere eklatante Mängel fest, ist das Auto vorerst durchgefallen. Sie erhalten vier Wochen Zeit, den Schaden beheben zu lassen. Bei der Nachuntersuchung müssen Sie dann zeigen, dass die aufgezeigten Mängel beseitigt wurden. Ist alles okay, bekommen Sie Ihre Plakette.
Wie oft muss ein Elektroauto zu TÜV & Co.?
Da die Hauptuntersuchung für alle Fahrzeuge, egal mit welchem Antrieb ausgestattet, gesetzlich vorgeschrieben ist, kommen auch Elektroautos nicht um sie herum. Die Intervalle sind bei Stromern und Verbrennern gleich. Neuwagen müssen nach 36 Monaten erstmalig zur Prüfung, danach regelmäßig alle 24 Monate.
Wann Ihr nächster Termin fällig ist, erfahren Sie aus Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Auch die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen verrät Ihnen, wann Sie Ihr E-Auto bei Dekra, TÜV & Co. vorstellen sollten. Die Zahl in der Mitte der Plakette verweist auf das Jahr, in der die HU fällig wird, den Monat zeigt Ihnen die oberste Zahl im Außenkreis an.
Was kostet der „TÜV“ für E-Autos?
Da die Abgasuntersuchung wegfällt, sind die HU-Kosten für E-Auto-Fahrer*innen bei TÜV, GTÜ und Co. rund 40 Euro niedriger als bei Verbrennern. In der Regel bezahlen Sie zwischen 56 und 74 Euro für die Hauptuntersuchung Ihres Stromers. Es lohnt sich durchaus, vorab die Preise der verschiedenen Prüforganisationen zu vergleichen. Aber allzu große Differenzen gibt es nicht.
Für eine Nachuntersuchung müssen Sie mit 15 bis 25 Euro zusätzlich rechnen.
Achten Sie darauf, dass Sie pünktlich den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung wahrnehmen. Sind Sie zwei oder mehr Monate zu spät dran, können die Prüfstellen wegen des „erhöhten Aufwands“ eine bis zu 20 Prozent teurere Rechnung ausstellen.
Auch ein Bußgeld droht: ab zwei Monaten Überziehung werden 15 Euro fällig, ab vier Monaten sind es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten können 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Sollten Sie beim Fahren ohne TÜV in einen Unfall verwickelt sein, prüft die Versicherung in aller Regel, ob der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat. Bei einem selbstverursachten Unfall mit abgelaufenem TÜV werden die Schäden von Dritten durch die Kfz-Versicherung übernommen. Oft wird aber ein*e Gutachter*in zurate gezogen, der*die prüft, ob das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt in einem technisch einwandfreien Zustand war. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor und es kann sein, dass Sie mindestens für einen Teil des Schadens an Ihrem eigenen Fahrzeug aufkommen müssen.
Gibt es Auffälligkeiten beim E-Auto?
Elektroautos sind im Hinblick auf die Mechanik weniger anspruchsvoll als Verbrenner, enthalten weniger Verschleißteile und weisen dadurch tendenziell weniger altersbedingte Schäden auf. Daher zeigen E-Autos bei der Hauptuntersuchung auch weniger Auffälligkeiten, das bestätigt auch der aktuelle TÜV-Report.
Reifen und Bremsen
Natürlich können auch mechanische Bauteile von Elektroautos Mängel aufweisen, wenn sie ein wenig in die Jahre kommen. So weist der TÜV darauf hin, dass die Reifen an der Antriebsachse schneller abnutzen können. Grund dafür ist das hohe Drehmoment des Motors.
Die Bremsen von Elektroautos besitzen zudem ein höheres Risiko für Rostschäden. Hier wirkt sich eine Besonderheit des Elektromotors aus. Durch die starke Selbstbremswirkung bei der Rekuperation lässt sich der Stromer über das Gaspeda l nicht nur beschleunigen, sondern auch abbremsen. Das Ein-Pedal-Fahren ist zwar sehr komfortabel, lässt aber Scheibenbremsen schneller rosten, da Scheiben und Beläge weniger stark in Anspruch genommen werden. Durch den Rost geht Bremswirkung verloren – ein Sicherheitsrisiko.
Akku
Der eigentliche Schwachpunkt eines Elektroautos ist laut TÜV-Report aber der Lithium-Ionen-Akku. Er besitzt in der Regel einen zusätzlich verstärkten Rahmen unterhalb des Fahrzeugs, der den Akku bei Unfällen zusätzlich schützt und die Brandgefahr verringert.
Doch im Laufe der Zeit zeigen sich beim Akku Abnutzungserscheinungen; mit zunehmendem Alter und nach einer bestimmten Anzahl von Ladezyklen lässt die Kapazität nach, was zu Einbußen bei der Reichweite führt. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass die Akku-Kapazität nach acht bis zehn Jahren immer noch bei rund 70 Prozent liegt. Dazu kommt, dass moderne E-Auto-Akkus mehr als 1.000 Ladezyklen verkraften. Dabei wird eine komplette Ladung von null auf 100 Prozent gerechnet. Wer häufiger zwischendurch kleinere Strommengen „auftankt“, schadet den Akkus daher nicht.
Fazit: Keine Umstellung mit E-Auto beim TÜV
Wer also auf ein Elektroauto umsattelt, muss sich bei der Hauptuntersuchung durch TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS nicht groß umstellen. Wie bei Verbrennern auch stehen immer Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Daher ändert sich das meiste für den*die Prüfer*in, der*die bei der Untersuchung einige Besonderheiten berücksichtigen muss. Da die Abgasuntersuchung wegfällt, sind zudem die Gebühren niedriger, die Sie bei TÜV & Co. für das E-Auto bezahlen müssen.
Da bei einem E-Auto weniger kaputtgehen kann, ist auch die Liste an möglichen Mängeln kleiner. Doch nur ein Fachmann kann herausfinden, in welchem Zustand sich zum Beispiel die Batterie des Stromers befindet. Das ist wichtig, wenn Sie ein gebrauchtes Elektroauto kaufen möchten. Zwar sollte Ihnen der Verkäufer die Prüfprotokolle von Wartung, Inspektion bzw. Hauptuntersuchung zeigen. Aber trotzdem lässt sich von außen nur bedingt sagen, wo sich Probleme verstecken könnten. Daher ist es sinnvoll, das Auto vorab von einer qualifizierten Kfz-Werkstatt überprüfen zu lassen.