Niemand möchte in eine Wohnung ziehen, die diverse Mängel aufweist und erst einmal renoviert werden muss. Auch der Auszug aus einer Wohnung, die sich nicht in einem einwandfreien Zustand befindet, führt oft zu langwierigem Streit und rechtlichen Folgen. Beides ist zeitaufwendig und anstrengend. Aus diesem Grund haben wir für Sie einige Tipps und Tricks, die Ihnen helfen, den Ein- bzw. Auszug so stressfrei wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir für Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll zusammengestellt, das Sie sich kostenlos downloaden können.
Warum ist ein Übergabeprotokoll wichtig – für Mieter*innen und Vermieter*innen?
Wichtig für Mieter*innen
Wenn Sie als Mieter*in in eine neue Wohnung einziehen, erwarten Sie natürlich einen einwandfreien Zustand der Wohnung. In der Regel haben Sie vor dem Einzug die Wohnung bereits besichtigt. Sobald Sie die Zusage erhalten haben und die Formalitäten erledigt sind, steht als nächstes ein gemeinsamer Übergabetermin mit der Vermieterseite an. Hierbei können dann alle Mängel oder Auffälligkeiten schriftlich in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Dieses kann hinterher als Beweis dienen, um für Beschädigungen nicht schuldig gemacht zu werden.
Wichtig für Vermieter*innen
Für Sie als Vermieter*in ist es aber genauso wichtig, die Wohnung zusammen mit Ihren Mietenden bei Auszug nochmal durchzugehen, um eventuelle Mängel festzustellen. Dies bietet Ihnen Sicherheit im Falle von Mängeln und lässt Sie sehr viel einfacher beweisen, dass Reparaturen nötig sind. Wenn Sie im Idealfall bereits beim Einzug ein Protokoll erstellt haben, können Sie dieses zum Abgleich für das Auszugsprotokoll verwenden. So finden Sie einfach heraus, ob Mängel schon vor dem Einzug entstanden sind oder erst durch die Nutzung der Wohnung verursacht wurden. Zudem sollten aktuelle Zählerstände im Übergabeprotokoll vermerkt werden, um ein reibungsloses Ummelden des Stroms beim Wechsel der Mietparteien zu gewährleisten.
Übergabeprotokoll zum kostenlosen Download
Egal, ob Mieter*in oder Vermieter*in – wir haben für Sie eine Checkliste für die Wohnungsübergabe zum kostenlosen Download erstellt. Damit fällt es Ihnen garantiert leichter, an alles Wichtige zu denken – und zwar bevor Sie in eine neue Wohnung einziehen oder die Wohnung beim Auszug von den bisherigen Mietenden abnehmen. Solch ein Protokoll gibt Ihnen mehr Sicherheit und regelt Unklarheiten bezüglich der Verantwortlichkeiten beim Ein- bzw. Auszug.
Hier klicken für das EnBW Wohnungsübergabeprotokoll.
Welche Inhalte sollten im Wohnungsübergabeprotokoll nicht vergessen werden?
Am Tag der Wohnungsübergabe sollten Sie sich mit dem*der Mieter*in bzw. mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in am besten bei Tageslicht treffen. Außerdem empfiehlt es sich genügend Zeit einzuplanen, um wirklich nichts zu übersehen. Wenn Sie beides berücksichtigen, kann einer genauen Betrachtung der Wohnung nichts im Wege stehen. Folgende Fragen sollten dabei geklärt werden:
- Gibt es Mängel in der Wohnung? Wenn ja, wer übernimmt die Reparaturen?
- Sind alle geliehenen Schlüssel vollständig?
- Wie erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten?
- Wie werden die Energiekosten verrechnet?
- Muss der Stromvertrag gekündigt werden?
- Wer kümmert sich um das Ummelden des Stroms nach Mieter*innenwechsel?
Wann findet die Wohnungsübergabe normalerweise statt?
- Wohnungsübergabe bei Auszug: Der Zeitpunkt der Wohnungsabnahme ist spätestens der letzte Tag des Mietverhältnisses. Häufig können sich Mieter*in und Vermieter*in aber darauf einigen, die Wohnung ein paar Tage früher zu übergeben. Mietende sind allerdings keineswegs dazu verpflichtet, die Wohnung vor Ende des Mietvertrags zu übergeben. Müssen Sie sich laut Mietvertrag also selbst um sogenannte „Schönheitsreparaturen“ kümmern, sollten Sie dies frühzeitig tun. Vereinbaren Sie erst danach den Termin für die Wohnungsübergabe mit dem*der Vermieter*in.
- Wohnungsüberhabe bei Einzug: Für neue Mietende findet die Wohnungsübergabe in der Regel am ersten Tag des Mietverhältnisses statt. Ausnahmen (z. B. eine frühere oder spätere Übergabe) sind – in Absprache mit dem*der Vermieter*in und den alten Mieter*innen – natürlich möglich.
Wer muss bei der Wohnungsübergabe dabei sein?
Wer bei der Wohnungsabnahme anwesend sein muss, ist im Mietrecht nicht vorgegeben. In den meisten Fällen sind beide Parteien persönlich vor Ort. Ist die Person, die die Wohnung mietet, verhindert und kann nicht selbst erscheinen, kann eine andere Person die Übergabe durchführen, sofern eine entsprechende Vollmacht besteht. Dasselbe gilt auch für den*die Vermieter*in. Hier können zum Beispiel Wohnungsverwalter*innen oder Hausmeister*innen einspringen. Gibt es bereits Nachmietende, ist ein gemeinsamer Termin mit allen Parteien empfehlenswert. Egal, ob man als vermietende oder mietende Person an der Übergabe teilnimmt – es schadet nie, noch einen Zeugen mitzubringen.
Was muss ich als Mieter*in zur Wohnungsübergabe mitbringen?
Als Mieter*in sollten Sie grundsätzlich alle vorhandenen Schlüssel der Wohnung, aber auch z. B. Haustür-, Briefkasten- und Kellerschlüssel zum Übergabetermin mitbringen. Außerdem ist es ratsam, eine Kamera bzw. ein Smartphone zu Dokumentationszwecken zur Hand zu haben. Um Zählerstände zu notieren oder andere Dinge schriftlich festzuhalten, empfiehlt es sich, Notizblock und Stift mitzunehmen.
Aufbau des Übergabeprotokolls
Um einen Vorgeschmack auf unser Wohnungsübergabeprotokoll zu geben, haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte zusammengestellt:
- Kontaktdaten (Mieter*innen und Vermieter*innen): Stellen Sie sicher, dass alle Daten ausgefüllt werden, um später einen direkten Kontakt herstellen zu können – falls nötig.
- Weitere Teilnehmende: Gibt es auf Seite der Mieter*in oder Vermieter*in Personen, die am Übergabetag als Zeugen anwesend sind? Wenn ja, notieren Sie die Namen, um später eventuell auf diese zurückgreifen zu können.
- Daten zur Übergabe: Notieren Sie die Adresse der besichtigten Wohnung und vergessen Sie nicht, das Datum der Wohnungsübergabe zu notieren! Dies kann im Nachhinein entscheidend sein.
- Mängelbeschreibung: Hier empfehlen wir durch alle Räume der Wohnung zu gehen und alles zum Zustand zu notieren, was Ihnen auffällt. Kratzer oder Macken auf dem Boden? Flecken an der Wand? Kaputte Geräte oder Möbel? Schimmelbildung in den Raumecken? Beschädigte Fenster oder Türen? Machen Sie am besten auch gleich Fotos von Mängeln und Schäden.
- Zählerstände: Für die Nebenkostenabrechnung sollten Sie unbedingt die aktuellen Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung schriftlich festhalten. Als neue*r Mieter*in können Sie diese auch nachträglich eintragen, wenn z. B. die Wohnung erst nach dem Wohnungsübergabetermin frei wird.
- Schlüsselübergabe: Stellen Sie sicher, dass sämtliche Schlüssel übergeben werden. Notieren Sie sich am besten auch die Anzahl und das entsprechende Datum.
Tipp: Lassen Sie am Ende des Protokolls Platz für Bemerkungen und weitere Kommentare. Denn es ist besser, auf Ihrem Wohnungsübergabeprotokoll zu viel statt zu wenig zu notieren. Wenn nämlich im Nachgang noch Mängel entdeckt werden und eine Partei sich weigert, diese nachträglich ins Protokoll einzutragen, bleibt im Notfall nur der Weg zum Rechtsanwalt.
Wie ist die gesetzliche Lage bei Wohnungsübergaben?
Mögliche Ersatzansprüche
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist zwar in keinem Gesetz vorgeschrieben, es sollten dennoch beide Parteien darauf bestehen, eines anzufertigen. Nur so können Fragen zu Ersatzansprüchen im Vorfeld geklärt und eine saubere Übergabe gestaltet werden. Zudem ist es sehr zu empfehlen, während der Wohnungsübergabe Fotos von Mängeln und Beschädigungen zu machen, denn in der Regel werden diese als Beweismittel vor Gericht angesehen.
Fallen dem*der Vermieter*in nach der Wohnungsübergabe noch Mängel auf, können diese innerhalb von sechs Monaten bei dem*der Mieter*in geltend gemacht werden. Hierzu gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den §548. Der besagt, dass Ersatzansprüche des*der Vermieter*in wegen Veränderung oder Verschlechterung eines Mietobjekts sechs Monate nach der Wohnungsübergabe verjähren. Das heißt: Mietende können nach der Wohnungsübergabe sechs Monate lang für Mängel beschuldigt oder in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig, ein sauberes und ausführliches Protokoll anzulegen.
Rückzahlung Mietkaution
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Mietkaution, die vor dem Einzug in eine neue Wohnung gezahlt werden muss. Sie dient dem*der Vermieter*in als Sicherheit und kann nach Ende des Mietverhältnisses für Ansprüche wie beispielsweise Mängel und Schäden, unterlassene Schönheitsreparaturen oder sogar Mietrückständen verwendet werden. Hierfür muss der*die Vermieter*in allerdings eine nachvollziehbare Aufstellung aufzeigen, die mit belastbaren Gründen und Kosten belegt ist. Auch hier gilt wieder eine Frist laut Rechtsprechung: Für die Abrechnung der Kaution gilt eine Frist von drei bis sechs Monaten. Falls der*die Mieter*in dann nicht mit der zurückgezahlten Summe einverstanden ist, bleibt allerdings nur die Klage vor Gericht.
Besenreine Übergabe
Eine weitere Pflicht entsteht für den*die Mieter*in aus dem §546 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier ist vorgeschrieben, dass die Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand erbracht werden muss. Das heißt, dass die Räume „besenrein“ übergeben werden, sprich Schmutzspuren und Flecken, die während der Nutzung entstanden sind, müssen beseitigt sein. Ein „ordnungsgemäßer Zustand“ bedeutet übrigens auch, dass große Mängel und Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten der Mietenden entstanden sind, behoben wurden. Es ist möglich, dass der*die Vermieter*in dies übernimmt. Die Kosten trägt allerdings die Mietpartei.
Dinge, die unter eine „normale Abnutzung“ fallen, zum Beispiel Gebrauchsspuren durch das Gehen auf dem Fußboden, sind keine Mängel. Kosten hierfür müssen demnach auch nicht von der Mietpartei getragen werden. Ferner muss die Wohnung geräumt übergeben werden. Eventuelle Einbauten, wie Einbauküchen, müssen ebenfalls vom*von der Mieter*in entfernt werden – sofern die Nachmieter*innen die Möbel bzw. Einbauten nicht übernehmen wollen.
Fazit – Das gilt es bei der Wohnungsübergabe zu beachten
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Wohnungsübergabe bei Tageslicht und planen Sie genügend Zeit ein.
- Notieren Sie sich alle wichtigen Daten zu Kontaktpersonen, zur Wohnung und zum Datum der Übergabe.
- Gehen Sie mit allen Beteiligten durch jeden Raum der Wohnung und notieren Sie sich wichtige Auffälligkeiten.
- Vergessen Sie die Zählerstände nicht!
- Unterschreiben Sie das Protokoll am Ende und gehen Sie sicher, dass Mieter*in und Vermieter*in beide ein Exemplar erhalten.
- Halten Sie als Vermieter*in gesetzliche Fristen bei eventuellen Ersatzansprüchen und der Mietkaution ein, um am Ende keinen Konflikt zu entfachen.
- Übergeben Sie als Mieter*in die Wohnung besenrein, sodass es keinen Grund für Ärger gibt.
Entspannt ins neue Zuhause starten – und das überall in Deutschland
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