Wohnungsübergabe – was muss man beachten?

Kratzer im Parkett? Flecken an den Wänden? Macken in den Fliesen? Bei einer Wohnungsübergabe müssen Mieter*innen und Vermieter*innen gut aufpassen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll beugt Konflikten vor und erspart so allen Beteiligten viel Ärger.

Niemand möchte in eine Wohnung ziehen, die diverse Mängel aufweist und erst einmal renoviert werden muss. Auch der Auszug aus einer Wohnung, die sich nicht in einem einwandfreien Zustand befindet, führt oft zu langwierigem Streit mit dem*der Vermieter*in und rechtlichen Folgen. Beides ist zeitaufwendig und anstrengend. Aus diesem Grund haben wir für Sie Tipps und Tricks zusammengestellt, die Ihnen helfen, den Ein- bzw. Auszug so stressfrei wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir für Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll zusammengestellt, das Sie sich kostenlos downloaden können.


Das erwartet Sie hier


Warum ist ein Übergabeprotokoll wichtig – für Mieter*innen und Vermieter*innen?

Wichtig für Mieter*innen

Wenn Sie als Mieter*in in eine neue Wohnung einziehen, erwarten Sie natürlich einen einwandfreien Zustand der Wohnung. Um diesen zu überprüfen, ist es sehr hilfreich zusammen mit dem*der Vermieter*in die Wohnung vor Einzug zu besichtigen. Hierbei können dann alle Mängel oder Auffälligkeiten schriftlich in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Dieses kann hinterher als Beweis dienen, um bei Beschädigungen nicht als Schuldiger dazustehen.

Wichtig für Vermieter*innen

Für Sie als Vermieter*in ist es aber genauso wichtig die Wohnung zusammen mit dem*der Mieter*in bei Auszug nochmal durchzugehen um eventuelle Mängel festzustellen. Dies bietet Ihnen Sicherheit im Falle von Mängeln und lässt Sie sehr viel einfacher beweisen, dass Reparaturen nötig sind. Wenn Sie im Idealfall bereits beim Einzug ein Protokoll erstellt haben, können Sie dieses zum Abgleich für das Auszugsprotokoll verwenden. So können Sie super einfach herausfinden, ob Mängel bereits schon vor dem Einzug des Mieters vorhanden waren oder erst durch den*die Mieter*in selbst verursacht wurden. Zudem sollten aktuelle Zählerstände im Übergabeprotokoll vermerkt werden, damit das Strom ummelden beim Mieter*innenwechsel einwandfrei funktioniert.

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Übergabeprotokoll zum kostenlosen Download

WohnungsübergabeprotokollWir haben für Sie – als Mieter*in oder Vermieter*in – eine Checkliste zum kostenlosen Download entwickelt. Mit dieser fällt es Ihnen garantiert leichter, an alles Wichtige zu denken, bevor Sie in eine neue Wohnung einziehen oder sie bei Auszug von Ihrem bisherigen Mieter*in abnehmen. Solch ein Protokoll gibt Ihnen mehr Sicherheit und klärt meist Unklarheiten bezüglich der Verantwortlichkeiten beim Ein- bzw. Auszug.

Hier klicken für das EnBW Wohnungsübergabeprotokoll.

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Welche Inhalte sollten für das Wohnungsübergabeprotokolls nicht vergessen werden?

Am Tag der Wohnungsübergabe sollten Sie sich mit dem*der Mieter*in bzw. mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in am Besten bei Tageslicht treffen. Außerdem empfiehlt es sich genügend Zeit einzuplanen, um wirklich nichts zu übersehen. Wenn Sie beides berücksichtigen kann einer genauen Betrachtung der Wohnung nichts im Wege stehen. Folgende Fragen sollten dabei geklärt werden:

  • Gibt es Mängel in der Wohnung? Wenn ja, wer übernimmt die Reparaturen?
  • Sind alle geliehenen Schlüssel vollständig?
  • Wie erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten?
  • Wie werden die Energiekosten verrechnet?
  • Muss der Stromvertrag gekündigt werden?
  • Und wer kümmert sich um das Strom Ummelden nach Mieter*innenwechsel?

Aufbau des Übergabeprotokolls

Um einen Vorgeschmack auf unser Wohnungsübergabeprotokoll zu geben, haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte zusammengestellt:

  • Kontaktdaten des*der Mieters und Vermieter*in: Stellen Sie sicher, dass alle Daten ausgefüllt werden um so später einen direkten Kontakt herstellen zu können – falls nötig.
  • Weitere Teilnehmer*innen: Gibt es auf Mieter*innen- oder Vermieter*innenseite Zeugen, die ebenfalls am Übergabetag vor Ort sind? Wenn ja, notieren Sie die Namen, um so später eventuell auf diese zurückzugreifen.
  • Daten zur Übergabe: Notieren Sie die Adresse der besichtigten Wohnung und vergessen Sie nicht, das Datum der Wohnungsübergabe zu notieren! Dies kann im Nachhinein entscheidend sein.
  • Mängelbeschreibung: Hier empfehlen wir durch alle Räume der Wohnung zu gehen und alles zu notieren, das Ihnen auffällt. Kratzer oder Macken auf dem Boden? Flecken an der Wand? Kaputte Geräte oder Möbel? Schimmelbildung in den Raumecken? Beschädigte Fenster oder Türen? Machen Sie am Besten auch gleich Fotos davon.
  • Zählerstände: Ganz wichtig für die Nebenkostenabrechnung ist es, die aktuellen Zählerstand von Strom, Wasser, Heizung zu notieren. Diese können Sie auch im Nachhinein noch eintragen, wenn beispielsweise die Wohnung erst ein paar Tage nach der Wohnungsübergabe frei wird.
  • Schlüsselübergabe: Achten Sie darauf, dass alle Schlüssel übergeben werden. Notieren Sie sich am Besten auch die Anzahl und das Datum, an dem sie übergeben werden.

Tipp: Lassen Sie am Ende des Protokolls Platz für Bemerkungen und weitere Kommentare. Denn es ist besser auf Ihrem Wohnungsübergabeprotokoll zu viel statt zu wenig zu notieren. Wenn nämlich im Nachgang noch Mängel entdeckt werden und Ihre Mieter*in bzw. Vermieter*in stellt sich quer, diese nachträglich ins Protokoll einzutragen, bleibt im Notfall nur der Weg zum Rechtsanwalt.

Mieter und Vermieter gehen gemeinsam das Wohungsübergabeprotokoll durch

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Wie ist die gesetzliche Lage bei Wohnungsübergaben?

Mögliche Ersatzansprüche

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist zwar in keinem Gesetz vorgeschrieben, es sollten dennoch beide Parteien darauf bestehen, eines anzufertigen, um Fragen zu Ersatzansprüchen im Vorfeld zu klären und um eine saubere Übergabe zu gestalten. Zudem ist es sehr zu empfehlen, während der Wohnungsübergabe Fotos von Mängeln und Beschädigungen zu machen, denn in der Regel werden diese als Beweismittel vor Gericht angesehen. Fallen dem*der Vermieter*in nach der Wohnungsübergabe noch Mängel auf, hat er sechs Monate Zeit, diese bei dem*der Mieter*in geltend zu machen. Hierzu gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den §548, der besagt, dass Ersatzansprüche des*der Vermieter*in wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sechs Monate nach der Rückgabe der Mietsache verjähren. Das heißt im Klartext: Der*die Mieter*in kann nach seiner Wohnungsübergabe innerhalb sechs Monate noch für Mängel beschuldigt oder in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig, ein sauberes und ausführliches Protokoll anzulegen.

Rückzahlung Mietkaution

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Mietkaution, die jede*r Mieter*in vor dem Einzug in eine neue Wohnung dem*der Vermieter*in zahlen muss. Sie dient dem*der Vermieter*in als Sicherheit und kann diese nach Ende des Mietverhältnisses für Ansprüche wie beispielsweise Mängel und Schäden, unterlassene Schönheitsreparaturen oder sogar Mietrückständen verwendet werden. Hierfür muss der*die Vermieter*in allerdings eine nachvollziehbare Aufstellung dem*der Mieter*in aufzeigen, die mit belastbaren Gründen und Kosten belegt ist. Auch hier gilt wieder eine Frist laut Rechtsprechung: der*die Vermieter*in hat drei bis sechs Monate Zeit für die Abrechnung der Kaution. Falls dann der*die Mieter*in nicht mit der zurückgezahlten Summe einverstanden ist, bleibt ihm allerdings nur die Klage vor Gericht.

Besenreine Übergabe

Eine weitere Pflicht entsteht für den*die Mieter*in aus dem § 546 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier ist vorgeschrieben, dass die Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand erbracht werden muss. Das heißt, dass die Räume „besenrein“ übergeben werden, also Schmutzspuren und Flecken, die der*die Mieter*in verursacht hat, müssen beseitigt sein.

Fazit: Was Sie bei der Wohnungsübergabe unbedingt beachten sollten:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin zur Wohnungsübergabe bei Tageslicht und planen Sie genügend Zeit ein.
  2. Notieren Sie sich alle wichtigen Daten zu Kontaktpersonen, zur Wohnung und zum Datum der Übergabe.
  3. Gehen Sie mit allen Beteiligten durch jeden Raum der Wohnung und notieren Sie sich wichtige Auffälligkeiten.
  4. Vergessen Sie die Zählerstände nicht!
  5. Unterschreiben Sie das Protokoll am Ende und gehen Sie sicher, dass Mieter*in und Vermieter*in beide ein Exemplar erhalten.
  6. Halten Sie als Vermieter*in gesetzliche Fristen bei eventuellen Ersatzansprüchen und der Mietkaution ein, um am Ende keinen Konflikt entfachen.
  7. Übergeben Sie als Mieter*in die Wohnung besenrein, sodass es keinen Grund für Ärger gibt.

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