Balkonkraftwerk: Mini-Solaranlagen für die Steckdose

Wer seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchte, braucht nicht viel Platz. Es muss nicht gleich eine große Solaranlage auf dem Dach sein, auch mit einem Balkonkraftwerk können Sie schon eine Menge Energie erzeugen. Balkonkraftwerke sind die perfekte Ergänzung zu extern bezogenem Strom.

Wir informieren Sie über alles Wichtige, was Sie im Zusammenhang mit den Mini-Solaranlagen für Balkon und Garten beachten müssen.



Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?

Solaranlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch gerade Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen können sich nicht problemlos eine Anlage aufs Dach montieren lassen. Gerade für sie ist ein Balkonkraftwerk interessant. Die sogenannte Steckersolaranlage wird mittels eines Steckers an das Stromnetz angeschlossen. Sie besteht aus bis zu vier Solarpanelen, die an Balkon, Terrasse oder Fassade angebracht werden können. Der erzeugte Gleichstrom wird, wie bei einer gewöhnlichen PV-Anlage, über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Die gewonnene elektrische Energie können Sie unmittelbar für Ihren eigenen Strombedarf nutzen.

Worin unterscheidet sich ein Balkonkraftwerk von einer klassischen Photovoltaikanlage?

Hinsichtlich der Funktionsweise der Solarzellen unterscheiden sich Steckersolaranlagen nicht von ihren leistungsstärkeren Gegenstücken für das Dach oder andere große Flächen. Sie sind quasi die Miniatur-Ausführung einer klassischen Photovoltaikanlage. Im Gegensatz zu dieser wird ein Balkonkraftwerk jedoch an den bereits vorhandenen Endstromkreis des Hauses oder der Wohnung angeschlossen. Damit ist es ein stromsparendes und umweltfreundliches Hilfsmittel, das auch von kleineren Haushalten problemlos genutzt werden kann. Meist kommen die Steckersolaranlagen auf Balkonen, Terrassen oder im Garten zum Einsatz. Auch Flachdächer eignen sich als Stellfläche für Balkonkraftwerke.

Unter welchen Voraussetzungen sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt?

Seit 2018 dürfen deutsche Haushalte genehmigungsfrei PV-Balkonmodule errichten. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 des Verbands Deutscher Elektrotechniker niedergeschrieben. Diese sagt unter anderem aus, dass die Integration der PV-Anlage in einen bereits vorhandenen Stromkreis nicht über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose erfolgen darf. Stattdessen wird eine spezielle Energiesteckdose oder ein Festanschluss benötigt.

Für den Netzanschluss gelten die Anforderungen der TAR (Technische Anschlussregeln) „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105). Diese werden aktuell überarbeitet und sollen im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht werden.

Es ist also gut möglich, dass bald die Nutzung eines gewöhnlichen Schuko-Steckers für das Balkonkraftwerk zulässig ist. Dennoch bleibt die jetzt vorgeschriebene Beauftragung von Fachpersonal für die Installation empfohlen.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern. In ihrer Photovoltaik-Strategie sagt sie folgendes: „Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Anlagen selbst anschließen und in Betrieb nehmen können, ohne die Hilfe von Fachkräften.“

Hintergrund dieses Ziels ist der regelrechte „PV-Boom“, der seit einiger Zeit stattfindet. Die Folge: Die Anzahl an Netzanschlussbegehren an das Niederspannungsnetz steigt sprunghaft an. Und zwar so stark, dass Installateure und Netzwerkbetreiber nicht mehr hinterherkommen. Schließlich sind die personellen Ressourcen begrenzt. Darum soll ein standardisierter, digitaler Prozess für die Netzanschlüsse geschaffen werden.

Bei Nutzung eines Balkonkraftwerks sind Sie verpflichtet, den erzeugten Solarstrom zu erfassen. Bei der Registrierung Ihrer Anlage prüft Ihr Netzbetreiber automatisch, ob dafür ein Zählerwechsel notwendig ist. Ein Zweirichtungszähler kann nachgerüstet werden, muss aber nicht direkt zur Inbetriebnahme der Mini-PV-Anlage vorhanden sein. Er wird automatisch durch den Messstellenbetreiber nachgerüstet. Als Übergangslösung werden auch rückwärtslaufende Zähler geduldet.

Schon vor dem eventuellen Zählerwechsel soll damit der Betrieb eines Steckersolargeräts ermöglicht werden. So wird der Zähleraustausch zwar nicht hinfällig, aber immerhin kann das Balkonkraftwerk sofort angeschlossen werden.

Dieser spezielle Zähler kann über den Stromanbieter gemietet werden.

Finger zeigt auf Anzeige im Stromzähler

Ein Zweirichtungszähler mit Rücklaufsperre ist keine Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks, er kann nachgerüstet werden.

Wie wird ein Balkonkraftwerk installiert?

Damit eine einwandfreie und sichere Funktionalität Ihres Balkonkraftwerks gewährleistet ist, wird eine genormte Steckdose oder ein fester Anschluss benötigt. Ein Anschluss über eine haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdose (kurz Schuko genannt) ist bisher nicht erlaubt. Dasselbe gilt für klassische Mehrfachverteilersteckdosen. Nachdem die gängige Steckdose von geschultem Fachpersonal ausgetauscht worden ist, kann das Balkonkraftwerk an dieser angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

Darf nur eine Elektrofachkraft den Anschluss übernehmen?

Den Vorgaben gemäß muss stets eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist, sofern ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll. Photovoltaikanlagen jedweder Größe sollten stets von einem Elektro-Fachbetrieb angeschlossen werden. So lautet auch unsere dringende Empfehlung. Theoretisch ist es Ihnen jedoch erlaubt eine Balkonkraftanlage mit bis zu 600 Watt Leistung selbst zu installieren und ans Stromnetz anzuschließen.

Wie werden Balkonkraftwerke befestigt?

Ein typisches Balkonkraftwerk befestigt man normalerweise am Geländer des Balkons. Alternativ können die Module aber auch auf der Terrasse oder im Garten aufgeständert werden. Auch auf Flachdächern, wie beispielsweise einer Garage, kann man die Module einfach aufständern.

Außerdem ist es auch möglich, die Solarpaneele an der Wand zu befestigen. Die notwendigen Halterungen werden in der Regel bei Komplettpaketen direkt mitgeliefert. Das kann zum Beispiel ein Ständer sein, der vor der Außenschale der Wand befestigt wird, um diese nicht mit dem Gewicht der Paneele zu belasten.

 

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Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?

Ein Balkonkraftwerk kann aus bis zu vier Solarmodulen bestehen – auf Grund von Platzmangel nutzen die meisten jedoch nur 1-2 Module. Wichtig ist, dass die Leistung durch den Wechselrichter auf 800 Watt reduziert werden muss.

Laut der EU-Verordnung „Requirements for Generators“ sind Erzeugungsanlagen mit einer Wechselstromleistung von unter 800 W nicht von Bedeutung. Es ist den Mitgliedsstaaten überlassen, eine Obergrenze festzulegen, solange diese nicht über 800 W liegt.

Entscheidend ist, ob der Ertrag einer Anlage als „netzrelevant“ gilt. Das ist in Deutschland bei 800 Watt der Fall, auch die EU sieht die Grenze bei dieser Wattzahl. Ihre Mini-PV-Anlage darf auch mehr als 800 Watt erzeugen, um an sonnenarmen Tagen ebenfalls genug Strom generieren zu können. Die tatsächliche Einspeisung wird durch den Wechselrichter jedoch begrenzt.

Wann und wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Generell muss ein Balkonkraftwerk bei Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Grundlagen hierfür sind die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die entsprechenden Daten werden im Marktstammdatenregister hinterlegt. Die Registrierung ist ohne zusätzliche Kosten. Eine jährliche Meldepflicht für Mini-Solaranlagen, die weniger als eine Kilowattstunde leisten und ausschließlich für die Selbstversorgung eingesetzt werden, entfällt. Durch die Beschränkung der Wechselrichter fallen die Balkonkraftwerke in der Regel ohnehin unter die Bagatellgrenze von 800 Watt.

Die Anmeldung wurde mit dem Solarpaket 1 der Bundesregierung vereinfacht. Mini-PV-Anlagen müssen gegenwärtig nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Mehr zum Thema Balkonkraftwerk anmelden finden Sie in unserem Ratgeber.

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Strom sparen mit einem Balkonkraftwerk

Der Vorteil eines Balkonkraftwerks: Der Strom wird direkt in den hauseigenen Stromkreis eingespeist. Der Stromanbieter muss lediglich die Differenz zum tatsächlich anfallenden Energieverbrauch zur Verfügung stellen. Das Endresultat für Sie ist eine niedrigere Jahresstromabrechnung.

Übrigens: Der Influencer und Experte für E-Mobilität Robin Schmid erklärt Ihnen im nachfolgenden Video ebenfalls, was Sie zum Thema Balkonkraftwerk wissen müssen:

Lohnt sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks?

Die Anschaffung eines oder mehrerer Balkon-PV-Module kann nicht nur aus umwelttechnischer Hinsicht sinnvoll sein, sondern auch dafür sorgen, dass Ihr Geldbeutel geschont wird. Grundsätzlich liegt die Leistungsgrenze einer genehmigungsfreien Mini-Solaranlage für die Steckdose bei 800 Watt. In den meisten Fällen werden die Module mit 400+ Watt angeboten.

Zum Vergleich: Durchschnittlich ergibt sich in einem typischen deutschen Einfamilienhaushalt folgender Energiebedarf:

Personenanzahl
ungefährer jährlicher Stromverbrauch
1 Person
 circa 2.000 kWh
2 Personen
 circa 3.000 kWh
3 bis 5 Personen
circa 4.000 bis 5.900 kWh

Die Ersparnis in diesem Fall liegt, abhängig von der Haushaltsgröße, bei bis zu 15 Prozent im Vergleich zu herkömmlich geliefertem Strom.

Ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt, ist zudem von vielen Faktoren abhängig, wie der regionalen Sonneneinstrahlung, Ihrem persönlichen Tagesrhythmus und der Ausrichtung der Mini-Solaranlage.

Wohin richte ich mein Balkonkraftwerk idealerweise aus?

Bei Südausrichtung und einem Aufstellwinkel der Module von 30 Grad dürfte der Solarertrag optimal sein. Abhängig von der Ausrichtung können auch bifaziale Solarmodule sinnvoll eingesetzt werden, da sie – vereinfacht gesagt – auch mit der Rückseite Strom produzieren. Bei Ost-West-Orientierung bringen diese “zweigesichtigen” Solarmodule somit mehr Solarertrag.

In der Regel sollen Balkonkraftwerke den im Haushalt anfallenden Energieverbrauch bis zu einem bestimmten Maß deckeln. Grundsätzlich ist es darüber hinaus möglich, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Die tatsächliche Vergütung fällt jedoch für gewöhnlich sehr gering aus und steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Voraussetzung für die Einspeisung ist ein Zweirichtungszähler, der sicherstellt, dass der selbst verbrauchte Strom und die durch das Balkonkraftwerk erzeugte Energie separat voneinander und eichrechtskonform beziffert werden können. Außerdem setzt die Vergütung von ins Netz eingespeistem Strom eine Anmeldung beim Netzbetreiber voraus.

Stromstecker liegt auf einer Stromrechnung

Mit einem Balkonkraftwerk leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sparen am Ende des Jahres bares Geld.

Bei Solaranlagen ist es üblich einen Stromspeicher zu verwenden, um überschüssige Energie zu sammeln und später zu nutzen, anstatt sie ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher macht höchstens dann Sinn, wenn der Speicher bereits als Komplettset integriert ist. Bei Nachrüstlösungen fallen die Kosten für den Speicher schnell höher aus als für die Solarmodule selbst. Auch bei steigenden Strompreisen sind die Anschaffungskosten so hoch, dass ein Balkonkraftwerk mit Speicher schnell unattraktiv wird.

Was kostet die eigene Balkon-Solaranlage?

Der Preis eines Balkonkraftwerks richtet sich in erster Linie nach den individuellen Bedürfnissen: Je mehr Leistung gewünscht ist, desto tiefer müssen Besitzer*innen in die Tasche greifen. Die Preise für ein puristisches Komplettpaket, das aus zwei Solarmodulen mit Wechselrichter besteht und 800 Watt leistet, beginnen bei etwa 500 Euro.

Starterpakete mit mehr Power und Zubehör, wie beispielsweise spezielle Halterungen, Anschlusskabel und Stecker, können zwischen 700 und 1.500 Euro kosten.

Rechnet man alle anfallenden Posten zusammen, kommt man für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks ungefähr auf Gesamtkosten in Höhe von 1.500 Euro. Diese amortisieren sich aber bereits nach wenigen Jahren. Hinzu kommen gegebenenfalls Aufwendungen für die Montage sowie für den Einsatz der Elektrofachkraft.

Werden Balkonkraftwerke gefördert?

Für Balkonkraftwerke gibt es bisher nur regional beschränkt Förderungen, abhängig von Leistung und Anzahl der Solarmodule. Die Bundesregierung hat als Kaufanreiz jedoch die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen abgeschafft, was auch Balkonkraftwerken zugutekommt. Somit entfallen die 19 Prozent auf den Kaufpreis – sofern der Verkäufer die Ersparnis weitergibt.

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Dürfen Mieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen ein Balkonkraftwerk anbringen?

Grundvoraussetzung für die Montage eines Balkonkraftwerks ist ausreichend Platz auf Balkon oder Terrasse: Solarmodule einer Anlage mit 300 bis 400 Watt Leistung benötigen knapp 1,7 Quadratmeter. Bei einer Leistung von 600 bis 800 Watt benötigen Sie entsprechend 3,5 Quadratmeter Fläche.

Wer eine Anlage betreiben möchte, muss seinen Plan zur Installation eines Balkonkraftwerks außerdem weiterhin mit dem oder der Hausbesitzer*in beziehungsweise der vermietenden Partei oder der Eigentümergemeinschaft im Vorfeld abstimmen, sprich eine Zustimmung einholen.

Bei Mieter*innen ist zudem oft auch direkt im Mietvertrag geregelt, wie es um die Installation einer Mini-Solaranlage steht. Denn für das Kabelverlegen oder Montieren der Solarmodule müssen teils Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden, wie das Durchbohren von Wänden oder Balkonbrüstungen.

Balkonkraftwerk

Die Bewohner*innen eines Mietshauses müssen sich hinsichtlich des Einbaus eines Balkonkraftwerks im Vorfeld mit dem*der Vermieter*in abstimmen.

Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist Steckersolar in den bestehenden „Katalog privilegierter Maßnahmen“ aufgenommen worden.

Mussten bislang Vermieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften den Betrieb von Steckersolargeräten genehmigen, haben Mieter*innen und Eigentümer*innen nun automatisch Anspruch auf eine solche Genehmigung.
Vermieter*innen oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese nur noch aus triftigem Grund verweigern.