Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Solaranlagen auf dem Dach produzieren Strom. Dieser lässt sich nicht nur nutzen, um den Verbrauch im eigenen Haushalt abzudecken. Bei einer Einspeisung ins öffentliche Stromnetz liefern die Anlagen auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Daher fördert der Staat den Ausbau der Photovoltaik mithilfe der Einspeisevergütung. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema.

Die Höhe der Einspeisevergütung ändert sich jährlich. Die nächste Anpassung dieses Wertes wird zum 1. Februar 2025 kommen. Lesen Sie im Folgenden, wie hoch die Einspeisevergütung aktuell ausfällt und wie sie sich in den nächsten Jahren entwickeln wird. 


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Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?

Die wohl bekannteste Form der Förderung der Photovoltaik (PV) ist die sogenannte feste EEG-Einspeisevergütung. Gezahlt wird sie für überschüssigen Strom aus PV-Anlagen. Betreiber erhalten die Förderung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist, wenn sie den selbstproduzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) gibt es einen bestimmten Betrag vom   – und das für einen garantierten Zeitraum. Denn wie lange die Einspeisevergütung gezahlt wird, ist genau festgelegt. 

Die Höhe der Einspeisevergütung – der sog. „Vergütungssatz“ – wird zum einen durch den Zeitpunkt bestimmt, an dem die Solaranlage ans Netz geht. Zum anderen spielt die Größe der Anlage eine Rolle. Seit der Neufassung des EEG 2023 wird außerdem berücksichtigt, ob der gesamte oder nur ein Teil des selbstproduzierten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der auf dieser Grundlage festgelegte Satz wird dann 20 Jahre lang gezahlt, egal, wie sich die Einspeisevergütung weiterentwickelt. Mit Blick auf die Vergangenheit lässt sich sagen, dass der Vergütungssatz für jeweils neu angemeldete PV-Anlagen kontinuierlich sinkt. 

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Eine PV-Anlage lohnt sich in vielen Fällen

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist nicht die einzige Form der Förderung. Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel KfW-Darlehen für die Errichtung der Solaranlage oder die Anschaffung eines Batteriespeichers. Die Anschaffung eines Batteriespeichers ist in vielen Fällen sinnvoll, weil dieser überschüssigen Strom aus Ihrer PV-Anlage speichert und dadurch auch dann verfügbar macht, wenn die Sonne gerade nicht scheint.  

Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zu den Themen „Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage?“, „SENEC.Cloud: So werden Sie zum Stromselbstversorger“ und „Stromspeicher nachrüsten: So finden Sie das passende Modell“. 

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Warum sinkt die Einspeisevergütung?

Erhielten die allerersten geförderten Solaranlagen fast 60 Cent pro Kilowattstunde, waren es im Juli 2022 nur noch 6,24 Cent pro kWh. Danach wurde dieser sehr geringe Betrag um ca. 2 Cent pro kWh angehoben und zusätzlich ein Zuschlag für Volleinspeiseanlagen eingeführt. Grund für die Erhöhung der Einspeisevergütung 2022 war die Energiepreiskrise. Durch diese explodierten die Kosten für Anschaffung und Installation von Solaranlagen. Um einen höheren Anreiz für die Anschaffung einer PV-Anlage zu schaffen und die Ausbauziele weiterhin zu erreichen, überarbeitete die Bundesregierung das EEG und führte neue Regelungen zur staatlichen Förderung von PV-Anlagen ein, auch bei der Einspeisevergütung. Im Rahmen des „Osterpakets“ der Bundesregierung wurden für das zweite Halbjahr 2022 bereits die Vergütungssätze angehoben. 

Inzwischen wird die Einspeisevergütung wieder sukzessive gekürzt. Ihre Höhe hängt davon ab, ab wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Der Vergütungssatz für neu angemeldete Anlagen sinkt jeweils zum 1. Februar und zum 1. August (der individuell geltende Satz bleibt aber maximal 20 Jahre gleich). 

Inzwischen sind PV-Anlagen nämlich wieder günstiger geworden. Daher brauchen heutige Anlagen die anfangs noch notwendige hohe Förderung nicht mehr. 

Wie hoch fällt die Einspeisevergütung 2024 aus?

Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp), die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen (Teileinspeisung) und ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen wurden, erhalten 8,03 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 bis 40 kWp 6,95 Cent pro kWh (Stand 2024). Der Anlagenteil ab 40 kWp erhält bis zu 100 kWp Leistung immerhin noch 5,68 Cent pro kWh. 

Installation von Solarmodulen

Mit der Einspeisevergütung wird der Ausbau der Photovoltaik-Technologie gezielt gefördert.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine PV-Anlage mit Eigenversorgung und einer Leistung von 20 kWp erhält für die ersten 10 kWp 8,03 Cent pro KWh und für die restlichen 10 kWp 6,95 Cent pro kWh. Das ergibt einen Durchschnitt von 7,49 Cent pro Kilowattstunde. 

Wird dagegen die gesamte Leistung der PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist (Volleinspeisung) fällt auch der Vergütungssatz höher aus. Dafür muss die Anlage vor Inbetriebnahme aber beim zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden. Anlagen bis 10 kWp Leistung erhalten 12,73 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp bis 100 kWp immerhin noch 10,68 Cent pro kWp. 

Auch hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine PV-Anlage mit einer Leistung von 20 kWp und Volleinspeisung erhält für die ersten 10 kWp 12,73 Cent und für die restlichen 10 kWp 10,68 Cent pro kWh. Das ergibt einen Durchschnitt von 11,72 Cent pro Kilowattstunde. 

Der Sonnenstrom aus Anlagen, die bis einschließlich 29. Juli 2022 ans Netz gingen, wird nach den alten Sätzen vergütet. 

Einspeisevergütung 2024

(gültig für Anlagen, die ab dem 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden) 

Leistung Anlagen mit Eigenversorgung Anlagen mit Volleinspeisung
Bis 10 kWp 8,03 Cent pro kWh 12,73 Cent pro kWh
Ab 10 kWp bis 40 kWp 6,95 Cent pro kWh 10,68 Cent pro kWh
Ab 40 kWp bis 100 kWp 5,68 Cent pro kWh 10,68 Cent pro kWh

Die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze wird bis Februar 2024 ausgesetzt. Ab dann sollen die Sätze halbjährlich um ein Prozent sinken. Die Verlängerung auf einen Halbjahres-Zyklus erweist sich von Vorteil: Verzögert sich der Bau der PV-Anlage aufgrund von Lieferengpässen oder langen Wartezeiten beim gewünschten Fachbetrieb, hat dies nicht mehr sofort eine geringere Vergütung zur Folge. 

Gut zu wissen: Mit der höheren Einspeisevergütung können auch mehr Solaranlagen auf Dächern errichtet werden, die kaum Eigenverbrauch haben. Hier hat sich bislang keine Anlage rentiert. Durch die neuen Regelungen können auf demselben Dach nun zwei Anlagen gleichzeitig betrieben werden: eine Anlage mit hohem Eigenverbrauch und eine weitere Anlage, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeist. So lässt sich das volle Potenzial der Dachfläche wirtschaftlich ausschöpfen. 

EEG 2023: Was änderte sich noch?

Das „Osterpaket“ beinhaltete nicht nur eine Erhöhung der Einspeisevergütung, sondern entlastete auch Stromkund*innen durch die Streichung der EEG-Umlage. Die EEG-Umlage in Höhe von zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde wurde ursprünglich im Jahr 2000 eingeführt und diente zur Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken. Zudem wird durch den Wegfall der Umlage die Abrechnung beim Stromverkauf einfacher. 

Nach der Erhöhung der Einspeisevergütung im zweiten Halbjahr 2022 sind seit dem 1. Januar 2023 alle weiteren Regelungen des überarbeiteten EEG in Kraft getreten. So werden beispielsweise nun auch Solaranlagen gefördert, die auf Garagen oder dem Gartenhaus angebracht werden. Dafür gibt es aber eine Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass eine PV-Anlage auf dem Hausdach nicht sinnvoll ist. 

Photovoltaik auf Hausdach

Ab 2025 soll es mithilfe von Internet-Portalen der Netzbetreiber leichter werden, eine PV-Anlage ans Stromnetz anzuschließen.

Zudem soll es ab 2025 leichter werden, eine neue PV-Anlage ans Stromnetz anschließen zu lassen. Netzbetreiber müssen dann ein Internet-Portal bereitstellen, über das interessierte Personen eine sogenannte Netzanfrage für die geplante Anlage stellen können. Es sind dann auch Fristen vorgesehen, wie schnell die Anfragen bearbeitet werden müssen. Das Ziel ist, Netzanfragen zu digitalisieren, zu beschleunigen und bundesweit zu vereinheitlichen. 

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Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

Funktioniert die PV-Anlage auch noch nach 20 Jahren gut, dürfen Besitzer*innen den Solarstrom weiterhin ins Netz einspeisen. Die Netzbetreiber müssen den Strom abnehmen und eine Anschlussvergütung zahlen. Die Anschlussvergütung ist mittlerweile nicht mehr festgeschrieben, sondern wird nach dem sogenannten Jahresdurchschnitt des Marktwert Solar gebildet, der selbst wiederum vom Börsenpreis für Strom abhängt. 2022 gab es 22,306 Cent pro Kilowattstunde, was der Preisbildung während der Energiepreiskrise geschuldet war. Es wurden Maßnahmen ergriffen, dass sich so etwas nicht wiederholt. Allerdings unterliegt der Jahresmarktwert zum Teil starken Schwankungen: So wurden 2021 7,552 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. 2020 waren es sogar nur 2,458 Cent pro Kilowattstunde. 2023 war man wieder bei 7,200 Cent/kWh. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wert in den nächsten Jahren sinken wird. 

Abgezogen vom Marktwert wird eine Pauschale, um die Kosten der Netzbetreiber für die Vermarktung des privaten Solarstroms zu decken. Diese Pauschale wird seit 2022 anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt. Im vergangenen Jahr lag sie bei 0,184 Cent pro Kilowattstunde. Von den 22,306 Cent pro Kilowattstunde gingen also 22,122 Cent pro Kilowattstunde an die Anlagenbetreiber*innen, während der Rest vom jeweiligen Netzbetreiber einbehalten wurde. 2023 lag die Vermarktungskosten bei 0 Cent/kWh, aber für 2024 muss man wieder mit einer Pauschale rechnen.  

Wie hoch die Summe ist, die Sie erhalten, hängt außerdem davon ab, wie die Post-EEG-Anlage genutzt wird. Bei weiterlaufender Volleinspeisung erhalten Sie die Anschlussvergütung für die gesamte Strommenge. Haben Sie die Solaranlage nach Ablauf der Förderung auf Eigenverbrauch umgestellt, erhalten Sie die Vergütung nur für den überschüssigen Strom, den Sie auch tatsächlich einspeisen. 

Fazit: Sind die „goldenen Zeiten“ der Einspeisevergütung vorbei?

Trotz der im Vergleich zu früher niedrigeren Vergütungssätze lohnt sich eine PV-Anlage weiterhin. Gerade seit dem Jahr 2023 rechnet sich der Kauf einer eigenen Solaranlage für Hausbesitzer*innen wieder deutlich mehr. Das liegt zum einen an der höheren Einspeisevergütung, zum anderen macht sich auch der Wegfall der Umsatzsteuer für den Erwerb und die Installation der Anlage bemerkbar.  

Soll sich Ihre Photovoltaik-Anlage schnell refinanzieren, ergibt aktuell der Eigenverbrauch am meisten Sinn. Das liegt vor allem an der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Endkundenstrompreis. Jede Kilowattstunde Strom, die Sie über Ihre Solaranlage selbst produzieren, müssen Sie nicht einkaufen. Im besten Fall haben Sie sich neben einer PV-Anlage außerdem für einen Batteriespeicher entschieden, sodass Ihnen der selbsterzeugte Strom auch dann zur Verfügung steht, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Dabei gilt: Je größer Anlage und Batteriespeicher, desto unabhängiger machen Sie sich vom öffentlichen Stromnetz. Achten Sie bei der Planung daher darauf, dass Sie den Platz auf Ihrem Dach ideal nutzen, um möglichst viele Solarmodule unterzubringen. 

Sie sind bereits Besitzer*in einer Solaranlage und speisen bislang Ihren Strom voll ein? Dann sollten Sie auf Eigenverbrauch wechseln, wenn Ihre Anlage aus der zwanzigjährigen EEG-Förderung fällt. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erklären wir in unserem Artikel zu Post-EEG-Anlagen. 

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