Seit Ende Juli 2022 gelten neue Regelung für die Einspeisevergütung bei PV-Anlagen. Mit dem „Osterpaket“ wurden die Vergütungssätze erhöht. Wir erläutern, warum sich PV-Anlagen heute mehr denn je lohnen.
Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?
Die wohl bekannteste Form der Förderung der Photovoltaik (PV) ist die Einspeisevergütung. Gezahlt wird sie für überschüssigen Strom aus PV-Anlagen. Private Betreiber erhalten die Förderung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist, wenn sie den selbstproduzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) gibt es eine bestimmte Summe vom Netzbetreiber – und das für einen garantierten Zeitraum. Denn wie lange die Einspeisevergütung gezahlt wird, ist genau festgelegt.
Die Höhe der Einspeisevergütung – der sog. „Vergütungssatz“ – wird zum einen durch den Zeitpunkt bestimmt, an dem die Solaranlage ans Netz geht. Zum anderen spielt die Größe der Anlage eine Rolle. Seit der Neufassung des EEG 2023 wird außerdem berücksichtigt, ob der gesamte oder nur ein Teil des selbstproduzierten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist wird ist. Der auf dieser Grundlage festgelegte Satz wird dann 20 Jahre lang gezahlt, egal, wie sich die Einspeisevergütung weiterentwickelt. Mit Blick auf die Vergangenheit lässt sich sagen, dass der Vergütungssatz für jeweils neu angemeldete PV-Anlagen kontinuierlich sinkt.
Warum sinkt die Einspeisevergütung?
Die Höhe der Einspeisevergütung unterliegt einer monatlichen Degression. Das heißt: Der Fördersatz wird sukzessive gekürzt, seine Höhe hängt davon ab, ab wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Der Vergütungssatz für neu angemeldete Anlagen sinkt jeweils von Monat zu Monat (der individuell geltende Satz bleibt aber maximal 20 Jahre gleich). Erhielten die allerersten geförderten Solaranlagen fast 60 Cent pro Kilowattstunde, waren es im Juli 2022 nur noch 6,24 Cent pro kWh.
Doch warum ist das so? Im Grunde handelt es sich bei der Einspeisevergütung um ein Umlagesystem. Dabei werden die Kosten für die Förderung auf alle Stromkund*innen in Deutschland verteilt. Denn die ausgezahlte Einspeisevergütung liegt in der Regel über dem Börsenstrompreis. So soll ein Anreiz für die Installation von PV-Anlagen geschaffen werden.
Doch je mehr PV-Anlagen Sonnenstrom ins Netz einspeisen, desto größer müsste der staatliche Fördertopf werden, wenn die Höhe der Einspeisevergütung konstant wäre. Um die Gesamtausgaben zu begrenzen, sinkt der Vergütungssatz. Der bzw. die Einzelne bekommt also weniger, während die Anzahl der geförderten Haushalte insgesamt steigt. Zudem wurden durch den Ausbau der Solartechnik in der Vergangenheit PV-Anlagen immer günstiger, daher brauchen heutige Anlagen die anfangs noch notwendige hohe Förderung eigentlich nicht mehr.
Die Entwicklung der Einspeisevergütungen in den Jahren 2021 und 2022
Inbetriebnahme | Dachsolaranlagen bis 10 kWp | Dachsolaranlagen bis 40 kWp |
---|---|---|
Ab 01.05.2021 | 7,69 | 7,47 |
Ab 01.06.2021 | 7,58 | 7,36 |
Ab 01.07.2021 | 7,47 | 7,25 |
Ab 01.08.2021 | 7,36 | 7,15 |
Ab 01.09.2021 | 7,25 | 7,04 |
Ab 01.10.2021 | 7,14 | 6,94 |
Ab 01.11.2021 | 7,03 | 6,83 |
Ab 01.12.2021 | 6,93 | 6,73 |
Ab 01.01.2022 | 6,83 | 6,63 |
Ab 01.02.2022 | 6,73 | 6,53 |
Ab 01.03.2022 | 6,63 | 6,44 |
Ab 01.04.2022 | 6,53 | 6,34 |
Ab 01.05.2022 | 6,43 | 6,25 |
Ab 01.06.2022 | 6,34 | 6,15 |
Ab 01.07.2022 | 6,24 | 6,06 |
Was ändert sich durch die Neufassung des EEG 2023?
Im Jahr 2022 hat sich die bislang positive Entwicklung bei den Preisen für PV-Anlagen umgekehrt. Bedingt durch die Energiekrise explodierten die Kosten für Anschaffung und Installation von Solaranlagen. Um die Ausbauziele weiterhin zu erreichen, überarbeitete die Bundesregierung das EEG und führte neue Regelungen zur staatlichen Förderung von PV-Anlagen ein, auch bei der Einspeisevergütung. Im Rahmen des „Osterpakets“ der Bundesregierung wurden für das zweite Halbjahr 2022 bereits die Vergütungssätze angehoben.
Wie hoch fällt die Einspeisevergütung aktuell aus?
Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp), die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen (Teileinspeisung) und ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh (Stand 2023). Der Anlagenteil ab 40 kWp erhält bis zu 100 kWp Leistung immerhin noch 5,8 Cent pro kWh.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine PV-Anlage mit Eigenversorgung und einer Leistung von 20 kWp erhält für die ersten 10 kWp 8,2 und für die restlichen 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Das ergibt einen Durchschnitt von 7,65 Cent pro Kilowattstunde.
Wird dagegen der gesamte Ertrag der PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist (Volleinspeisung) fällt auch der Vergütungssatz höher aus. Dafür muss die Anlage vor Inbetriebnahme aber beim zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden. Die Meldung muss jedes Jahr zum 1. Dezember beim Netzbetreiber erneut eingereicht werden, um auch im Folgejahr von den höheren Vergütungssätzen zu profitieren. Anlagen bis 10 kWp Leistung erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp bis 100 kWp immerhin noch 10,9 Cent pro kWp.
Auch hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine PV-Anlage mit einer Leistung von 20 kWp und Volleinspeisung erhält für die ersten 10 kWp 13,0 Cent und für die restlichen 10 kWp 10,9 Cent pro kWh. Das ergibt einen Durchschnitt von 11,95 Cent pro Kilowattstunde.
Diese Beträge gelten auch für alle Anlagen, die im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Die Trennung nach Einspeiseform ist neu: Durch den höheren Fördersatz soll die Volleinspeisung wieder attraktiver gemacht werden. Der Sonnenstrom aus Anlagen, die bis einschließlich 29. Juli 2022 ans Netz gingen, wird nach den alten Sätzen vergütet.
Einspeisevergütung 2023
(gültig für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 bis 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden)
Leistung | Anlagen mit Eigenversorgung | Anlagen mit Volleinspeisung |
---|---|---|
Bis 10 kWp | 8,2 Cent pro kWh | 13,0 Cent pro kWh |
Ab 10 kWp bis 40 kWp | 7,1 Cent pro kWh | 10,9 Cent pro kWh |
Ab 40 kWp bis 100 kWp | 5,8 Cent pro kWh | 10,9 Cent pro kWh |
Die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze wird bis Februar 2024 ausgesetzt. Ab dann sollen die Sätze halbjährlich um ein Prozent sinken. Die Verlängerung auf einen Halbjahres-Zyklus erweist sich von Vorteil: Verzögert sich der Bau der PV-Anlage aufgrund von Lieferengpässen oder langen Wartezeiten beim gewünschten Fachbetrieb, hat dies nicht mehr sofort eine geringere Vergütung zur Folge.
Gut zu wissen: Mit der höheren Einspeisevergütung können auch mehr Solaranlagen auf Dächern errichtet werden, die kaum Eigenverbrauch haben. Hier hat sich bislang keine Anlage rentiert. Durch die neuen Regelungen können auf demselben Dach nun zwei Anlagen gleichzeitig betrieben werden: eine Anlage mit hohem Eigenverbrauch und eine weitere Anlage, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeist. So lässt sich das volle Potenzial der Dachfläche ausschöpfen.
EEG 2023: Was ändert sich noch?
Das „Osterpaket“ beinhaltete nicht nur eine Erhöhung der Einspeisevergütung, sondern entlastete auch Stromkund*innen durch die Streichung der EEG-Umlage. Die EEG-Umlage in Höhe von zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde wurde ursprünglich im Jahr 2000 eingeführt und diente zur Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken. Dies bedeutete zudem für Besitzer*innen größerer PV-Anlagen (mit mehr als 30 Megawattstunden Stromerzeugung), dass der Erzeugungszähler entfernt werden kann. Zudem wird durch den Wegfall der Umlage die Abrechnung beim Stromverkauf einfacher.
Nach der Erhöhung der Einspeisevergütung im zweiten Halbjahr 2022 sind seit dem 1. Januar 2023 alle weiteren Regelungen des überarbeiteten EEG in Kraft getreten. So werden beispielsweise nun auch Solaranlagen gefördert, die auf Garagen oder dem Gartenhaus angebracht werden. Dafür gibt es aber eine Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass eine PV-Anlage auf dem Hausdach nicht sinnvoll ist.
Zudem soll es ab 2025 leichter werden, eine neue PV-Anlage ans Stromnetz anschließen zu lassen. Netzbetreiber müssen dann ein Internet-Portal bereitstellen, über das interessierte Personen eine sogenannte Netzanfrage für die geplante Anlage stellen können. Es sind dann auch Fristen vorgesehen, wie schnell die Anfragen bearbeitet werden müssen. Das Ziel ist, Netzanfragen zu digitalisieren und bundesweit zu vereinheitlichen.
Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Funktioniert die PV-Anlage auch noch nach 20 Jahren gut, dürfen Besitzer*innen den Solarstrom weiterhin ins Netz einspeisen. Die Netzbetreiber müssen den Strom abnehmen und eine Anschlussvergütung zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass moderne Messtechnik verbaut ist. Die Anschlussvergütung ist mittlerweile nicht mehr festgeschrieben, sondern wird nach dem Börsenpreis für Strom berechnet. Besitzer*innen erhalten dann den sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ für ihre PV-Anlage. 2022 gab es 22,306 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings unterliegt der Jahresmarktwert zum Teil starken Schwankungen: So wurden 2021 7,552 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. 2020 waren es sogar nur 2,458 Cent pro Kilowattstunde.
Abgezogen vom Marktwert wird eine Pauschale, um die Kosten der Netzbetreiber für die Vermarktung des privaten Solarstroms zu decken. Diese Pauschale wird seit 2022 anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt. Im vergangenen Jahr lag sie bei 0,184 Cent pro Kilowattstunde. Von den 22,306 Cent pro Kilowattstunde gingen also 22,122 Cent pro Kilowattstunde an die Anlagenbesitzer*innen, während der Rest vom jeweiligen Netzbetreiber einbehalten wurde.
Wie hoch die Summe ist, die Sie erhalten, hängt außerdem davon ab, wie die Post-EEG-Anlage genutzt wird. Bei weiterlaufender Volleinspeisung erhalten Sie die Anschlussvergütung für die gesamte Strommenge. Haben Sie die Solaranlage nach Ablauf der Förderung auf Eigenverbrauch umgestellt, erhalten Sie die Vergütung nur für den überschüssigen Strom, den Sie auch tatsächlich einspeisen.
Fazit: Sind die „goldenen Zeiten“ der Einspeisevergütung vorbei?
Trotz der im Vergleich zu früher niedrigeren Vergütungssätze lohnt sich eine PV-Anlage weiterhin. Gerade im Jahr 2023 rechnet sich der Kauf einer eigenen Solaranlage für Hausbesitzer*innen wieder deutlich mehr. Das liegt zum einen an der höheren Einspeisevergütung, zum anderen macht sich auch der Wegfall der Umsatzsteuer für den Erwerb und die Installation der Anlage bemerkbar. Zudem sinken bei Eigenverbrauch die Stromkosten.
Soll sich Ihre Photovoltaik-Anlage schnell refinanzieren, macht aktuell auch der Eigenverbrauch am meisten Sinn. Das liegt vor allem an den gestiegenen Strompreisen. Jede Kilowattstunde Strom, die Sie über Ihre Solaranlage selbst produzieren, müssen Sie nicht einkaufen. Im besten Fall haben Sie sich neben einer PV-Anlage außerdem für einen Batteriespeicher entschieden, sodass Ihnen der selbsterzeugte Strom auch dann zur Verfügung steht, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Dabei gilt: Je größer Anlage und Batteriespeicher, desto unabhängiger machen Sie sich vom öffentlichen Stromnetz. Achten Sie bei der Planung daher darauf, dass Sie den Platz auf Ihrem Dach ideal nutzen, um möglichst viele Solarpanele unterzubringen.
Sie sind bereits Besitzer*in einer Solaranlage und speisen bislang Ihren Strom voll ein? Dann sollten Sie auf Eigenverbrauch wechseln, wenn Ihre Anlage aus der zwanzigjährigen EEG-Förderung fällt. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erklären wir in unserem Artikel zu Post-EEG-Anlagen.