Marktstammdatenregister für PV-Anlagen: Das müssen Sie wissen

Ob Photovoltaikanlage, Balkonkraftwerk oder Stromspeicher: Wer eine eigene Anlage zur Stromerzeugung oder -speicherung betreibt, muss sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden – sofern sie mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Wie funktioniert die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) genau? Welche Daten sind nötig? Und was passiert, wenn Sie die Registrierung verpassen? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Marktstammdatenregister, so dass Sie bestens informiert sind – und kein Geld verlieren.



Was ist das Marktstammdatenregister?

Beim Marktstammdatenregister (MaStR) handelt es sich um eine zentrale, amtliche Datenbank, die seit Anfang 2019 online verfügbar ist. Es erfasst umfassend alle stromerzeugenden Anlagen (hauptsächlich Solar- bzw. Photovoltaik-Anlagen) und Batterie-/Stromspeicher in Deutschland, die mit dem Netz verbunden sind. Ziel ist es, sämtliche Anlagen zur dezentralen Stromerzeugung in einer einzigen Datenbank systematisch zu registrieren und diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Das geschieht zum einen aus Transparenzgründen, zum anderen zur sinnvollen Netzplanung. Dabei gilt: Persönliche Daten und Standortdaten kleinerer Anlagen (unter 30 Kilowatt-Peak) werden nicht veröffentlicht.

Wichtig: Für den Betrieb einer regulären Photovoltaikanlage (etwa auf dem Dach oder im Garten) reicht der Eintrag im Marktstammdatenregister allein nicht aus –weitere Schritte sind erforderlich. Was genau zu tun ist, erfahren Sie in unserem Artikel „PV-Anlage anmelden“.

Balkonkraftwerke („steckerfertige Solaranlagen“) hingegen müssen seit dem Solarpaket 1 (16.05.2024) nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Der Abgleich mit den Daten des Netzbetreibers erfolgt anschließend automatisch über das MaStR. Wie die Anmeldung konkret abläuft, erklären wir weiter unten.

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Zahlen, bitte

Zum 1. Januar 2025 waren in Deutschland 4,75 Millionen Photovoltaikanlagen installiert, darunter auch 425.000 Balkonkraftwerke.

Wer muss sich im MaStR anmelden?

Immer wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einer sogenannten „netzgekoppelten Anlage“ erzeugen, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das betrifft unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen
  • Balkonkraftwerke
  • Blockheizkraftwerke (BHKW)
  • Batterie-/Stromspeicher
  • KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Windenergieanlagen

Die Registrierungspflicht gilt für alle laufenden Anlagen, unabhängig davon, wann sie in Betrieb genommen wurden – also auch, wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren Strom liefert.

Wichtig: Nur Solar-Inselanlagen (z.B. bei Garten- oder Ferienhäusern) sind von der Regelung ausgenommen.

Besonderheit bei älteren Anlagen: Falls Ihre PV-Anlage aus mehreren Teilen besteht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden, müssen diese ebenfalls einzeln gemeldet werden.

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Frühere Einträge bei der Bundesnetzagentur reichen nicht aus

Vor 2019 mussten Energieerzeugungsanlagen in drei verschiedenen Portalen registriert werden: der Kraftwerksliste, dem Anlagenregister und dem PV-Meldeportal. Das Marktstammdatenregister bündelt diese Funktionen und ermöglicht seitdem eine zentrale Anmeldung aller Anlagen über ein einziges Online-Portal.

Auch wenn Ihre Anlage bereits bei Ihrem Netzbetreiber oder im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet ist, müssen Sie sie erneut im Marktstammdatenregister registrieren. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können vorhandene Daten nicht automatisch übernommen werden. Eine erneute Registrierung ist daher in jedem Fall erforderlich!

Was kostet die Anmeldung im MaStR?

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos – Sie müssen also keine Gebühren an die Bundesnetzagentur zahlen und erhalten auch keinen Gebührenbescheid. Falls Sie jedoch einen Dienstleister mit der Registrierung beauftragen, können dafür Kosten anfallen, da dieser seine Leistungen separat in Rechnung stellt.

Wichtig: Die Anmeldung ist ausschließlich online über das MaStR-Webportal möglich. Papierformulare gibt es nicht.

Monteur mit PV-Modulen

Wird eine bestehende PV-Anlage erweitert, müssen die Daten im Marktstammdatenregister aktualisiert werden.

Anlage nicht fristgerecht im MaStR eingetragen?

Die Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine verspätete, vergessene oder bewusst unterlassene Eintragung hat gravierende Konsequenzen:

  • Sie haben keinen Anspruch auf Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), solange die Registrierung nicht erfolgt ist.
  • Die Regulierungsbehörde kann gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Bußgeld verhängen.
  • Bei Förderung und Finanzierung ist oft ein Nachweis der Registrierung notwendig.

Welche Fristen gelten für Bestands- und Neuanlagen?

Bestandsanlagen

Haben Sie eine Anlage, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurde? Für solche Anlagen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2021, um die Registrierung nachzuholen. Falls Ihre Anlage noch nicht im Register eingetragen ist, sollten Sie dies unverzüglich erledigen.

Neuanlagen

Für Anlagen, die ab dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, gelten folgende Fristen:

  • Sie müssen Ihre Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen.
  • Die Registrierung kann auch schon vor der Inbetriebnahme erfolgen.

Wichtig!

In beiden Fällen gilt: Ohne Registrierung darf Ihr Netzbetreiber keine Einspeisevergütung auszahlen.

Vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke?

Auch Balkonkraftwerke müssen, ähnlich wie größere PV-Anlagen, im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Um dies zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur zum 1. April 2024 eine vereinfachte Eingabemaske bereitgestellt.

So funktioniert die Anmeldung:

  1. Einmalige Registrierung: Zuerst registrieren Sie sich als Nutzer*in des Marktstammdatenregisters. Dabei geben Sie Name und Adresse des bzw. der Betreiber*in des Balkonkraftwerks an.
  2. Technische Daten: Im nächsten Schritt tragen Sie nur grundlegende Informationen ein, wie:
    • Anzahl der Module und Summenleistung aller Module
    • Leistung des Wechselrichters
    • Datum der Inbetriebnahme

Der Umfang der Daten ist deutlich geringer als bei größeren PV-Anlagen, was die Anmeldung eines Balkonkraftwerks besonders einfach macht.

Balkonkraftwerk

Für Balkonkraftwerke besteht ebenfalls eine Meldepflicht im Marktstammdatenregister, die Anmeldung wurde aber vereinfacht.

Müssen Stromspeicher auch registriert werden?

Jede stromerzeugende Anlage muss einzeln im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt auch für Batterie- bzw. Stromspeicher. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk oder eine andere Photovoltaikanlage mit einem Speicher betreiben, sind beide separat zu registrieren.

Welche Frist gilt für Stromspeicher?

  • Bestandsanlagen mussten bereits registriert werden, um Kürzungen der EEG-Förderzahlungen zu vermeiden.
  • Für neu installierte Stromspeicher gilt die allgemeine Frist von einem Monat nach der Installation.

Verpassen Sie die Frist, kann dies finanzielle Nachteile, wie den Verlust der Einspeisevergütung, nach sich ziehen.

Welche Daten tragen Sie im MaStR ein?

Die Menge der benötigten Angaben variiert je nach Art der Anlage. Im Marktstammdatenregister werden aber nur die sogenannten Stammdaten abgefragt. Dazu gehören:

  • Standortdaten der Anlage (Adresse)
  • Technische Daten: Angaben zur Anlagenart, Leistung der Module und des Wechselrichters, Modulanzahl, Datum der Inbetriebnahme, Ausrichtungswinkel der Module
  • Kontaktdaten: Name und Adresse der Betreiber*innen

Hinweis: Daten zu Erträgen oder Ähnlichem müssen nicht eingetragen werden.

Daten im Marktstammdatenregister müssen aktuell sein

Denken Sie daran: Sie sind verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage stets aktuell zu halten.

Das betrifft Änderungen wie:

  • Erweiterungen der Anlage, z. B. eine Erhöhung der Modulanzahl
  • Wechsel von Volleinspeisung zu Eigenversorgung
  • Nachträgliche Installation eines Stromspeichers
  • Nachträgliche Begrenzung der Einspeiseleistung oder Aufhebung einer Begrenzung

Wenn Sie Ihre Anlage endgültig abbauen und entsorgen lassen, müssen Sie diese ebenfalls aus dem Marktstammdatenregister löschen. Halten Sie die Daten nicht auf dem neuesten Stand, kann dies zu Problemen führen, wie dem Verlust von Förderansprüchen.