Da die Begriffe Solaranlage und Photovoltaikanlage im alltäglichen Sprachgebrauch synonym genutzt werden, verwenden wir sie hier ebenfalls gleichwertig.
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach stellt eine umweltfreundliche Methode zur Stromerzeugung dar, die ganz nebenbei wirtschaftliche Vorteile bietet. Vor und nach der Inbetriebnahme einer neuen PV-Anlage sind aber einige bürokratische Schritte erforderlich.
Solaranlage anmelden: Die wichtigsten Schritte
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland eine Photovoltaikanlage ans öffentliche Stromnetz anschließen möchte, muss diese anmelden. Laut Bundesnetzagentur gilt die Meldepflicht für Solaranlagen für alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen und mit dem öffentlichen Versorgungsnetz verbundenen Anlagen – unabhängig von ihrer Größe, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Inanspruchnahme von Förderungen nach dem EEG. Das bedeutet, dass Sie Ihre PV-Anlage auch dann registrieren müssen, wenn Sie keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Gut zu wissen: PV-Anlagen gelten als ortsfest, wenn sie nach ihrer Inbetriebnahme für eine Dauer von mehr als sechs Monaten an einem festgelegten Standort betrieben werden.
Eine PV-Anlage kann nur dann ohne vorherige Anmeldung betrieben werden, wenn sie als sogenannte Inselanlage konzipiert ist. Das bedeutet, dass kein Anschluss an das öffentliche Stromnetz umgesetzt worden ist und weder Strom eingespeist noch bezogen werden kann. Wenn die PV-Anlage ans öffentliche Stromversorgungsnetz angeschlossen ist, wird sie als Einspeiseanlage betrachtet und muss im Marktstammdatenregister (MaStR) sowie beim Netzbetreiber registriert werden. Für den Erhalt der Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Sie die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden bzw. registrieren. Betreiber müssen hierfür einen entsprechenden Nachweis erbringen und diesen dem Netzbetreiber vorlegen, da andernfalls keine Vergütung ausgezahlt wird. Erfolgt die Anmeldung einer Solaranlage nicht rechtzeitig, können gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Geldstrafen von bis zu 50.000 € verhängt werden.
1. PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden
Die Registrierung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über das Marktstammdatenregister (MaStR). Dabei müssen Sie einige grundlegende Daten angeben – beispielsweise die Art der PV-Anlage, ihre Leistung sowie den Standort. Ein digitaler Registrierungsassistent unterstützt Anlagenbetreiberinnen bei der Registrierung. Die Anmeldung ist kostenfrei und kann auch von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu zählt unter anderem der Installationsbetrieb. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Identifikationsnummer, die zur Abwicklung der Einspeisevergütung erforderlich ist. Übrigens: Auch Änderungen, Stilllegungen oder Erweiterungen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet werden. Wenn Sie ein Stromspeichersystem nutzen, müssen Sie dieses ebenfalls separat anmelden.
Die Frist für die Registrierung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.
Tipp: Führen Sie die Anmeldung im Marktstammdatenregister zeitgleich mit der Inbetriebnahme der PV-Anlage durch. Die Anlage kann alternativ bis zu 14 Tage im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ registriert werden. Übrigens: Für die Registrierung von Batteriespeichern gilt die Frist von einem Monat ebenfalls.
2. Solaranlage beim Netzbetreiber anmelden
Noch vor der Inbetriebnahme einer PV-Anlage müssen Sie Ihren örtlichen Netzbetreiber informieren. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung stellen. Der Netzbetreiber ist nicht nur für den Betrieb, sondern auch für den Ausbau und die Wartung des Stromnetzes in Ihrer Region verantwortlich. Tipp: Falls Sie nicht wissen, welcher Netzbetreiber für Ihre Region zuständig ist, können Sie einfach online auf die Suche gehen. Tippen Sie dafür „Netzbetreiber + Ihr Wohnort“ in die Suchmaschine. Auch ein Blick auf die Stromabrechnung kann helfen: Hier lässt sich der Netzbetreiber möglicherweise mithilfe des 13-stelligen Codes identifizieren. Geben Sie den Code einfach in die Datenbank des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein, um den Netzbetreiber zu ermitteln.
Der Netzbetreiber überprüft die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage und weist gegebenenfalls auf technische Anpassungen hin. Die Anmeldung erfolgt üblicherweise mithilfe eines Formulars des Netzbetreibers oder formlos. In vielen Fällen übernimmt der Installationsbetrieb das Ausfüllen. Er stellt außerdem die technischen Details bereit. Die Netzverträglichkeitsprüfung muss innerhalb von acht Wochen durch den Netzbetreiber bearbeitet werden. Die Montage der Anlage findet im Anschluss an die Genehmigung durch den Netzbetreiber statt. Denken Sie also daran: Stellen Sie Ihren Antrag beim Netzbetreiber mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Installation.
Seit der Einführung des sogenannten Solarpaket 1 Ende April 2024 gilt für PV-Anlagen bis 30 kW Leistung ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf die Anmeldung reagiert, wird der Netzanschluss der Anlage automatisch genehmigt. Sie kann daraufhin sofort angeschlossen werden. Nach der Montage wird die Anlage von einer Elektrofachkraft in Betrieb genommen Sie erstellt außerdem ein entsprechendes Inbetriebnahmeprotokoll.
Gut zu wissen: Sie müssen das Protokoll zusammen mit der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) Ihrem Netzbetreiber vorlegen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung. Die Anmeldung entfällt, wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben.
3. Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden
Sobald Ihre PV-Anlage ans öffentliche Netz angeschlossen ist, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme beim Finanzamt anmelden. Der Betrieb einer PV-Anlage gilt als gewerbliche Tätigkeit, denn für den eingespeisten Strom bekommen Sie eine Vergütung. Daher ist die Anmeldung beim Finanzamt gesetzlich vorgeschrieben. Ausgenommen sind Insel- oder Nulleinspeiseanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sind und keine Einspeisevergütungen beinhalten.
Seit Anfang 2023 gelten bestimmte Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen. Sie sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 wirksam. Es gilt: Für Solaranlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern wird keine Einkommensteuer auf den eingespeisten Solarstrom erhoben. Benötigen Sie eine Steuernummer für die Mitteilung an den Netzbetreiber, zur Abrechnung des eingespeisten Stroms, können diese schriftlich beim Finanzamt beantragen. Umsatzsteuer abführen – außer Sie profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, darf Ihr Umsatz im Jahr des Kaufs der Solaranlage 22.000 Euro nicht überschreiten. Im folgenden Jahr darf Ihr geschätzter Umsatz bis zum 1. Januar nicht mehr als 50.000 Euro betragen.
Kurz und knapp: Melden Sie Ihre PV-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme beim Finanzamt an. Für Anlagen bis 30 kWp entfällt die Einkommensteuer. Sie können gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung nutzen, um die Umsatzsteuer zu umgehen.
Beachten Sie: Dieser Abschnitt liefert allgemeine Informationen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation empfiehlt es sich, eine*n Steuerberater*in zu konsultieren.
4. PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden
Wenn die Leistung Ihrer PV-Anlage 30 kWp übersteigt, ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Das gilt außerdem, wenn die PV-Anlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert ist. Nicht so bei Mehrfamilienhäusern: Hier liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohneinheit. Beachten Sie, dass in dem Fall gegebenenfalls Gewerbesteuer anfällt. Übersteigt der jährliche Gewinn aus der Einspeisevergütung 24.500 €, ist Gewerbesteuer zu entrichten. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass private Solaranlagen diese Grenze erreichen.
Besonders praktisch: In vielen Städten und Gemeinden lässt sich ein Gewerbe für die Photovoltaikanlage online anmelden. Dabei kommt ein spezielles Formular zum Einsatz. In der Regel erhalten Sie kurz im Anschluss eine Bestätigungsanmeldung vom Finanzamt, das die Informationen weiterverarbeitet.
Was kostet die Anmeldung einer Solaranlage?
Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen also keine Gebühren bei Behörden oder Netzbetreibern an. Sie müssen nur zahlen, wenn Sie ein Fachunternehmen oder eine*n Steuerberater*in beauftragen. Es empfiehlt sich, eine Anmeldung gegebenenfalls selbst durchzuführen. So lassen sich die Kosten reduzieren. Die notwendigen Formulare und Anleitungen finden Sie auf den Websites der Bundesnetzagentur sowie bei Ihrem Netzbetreiber. Erkundigen Sie sich zudem bei Ihrem Installateur oder Ihrer Installateurin, ob die Anmeldung der Solaranlage für Sie übernommen werden kann.
Fazit: Solaranlage anmelden ist Pflicht
Wer eine Solaranlage installieren und sie ans öffentliche Stromnetz anschließen möchte (netzgekoppelt), muss sie zunächst anmelden. Insgesamt sind zwei Pflichtanmeldungen erforderlich:
- beim Netzbetreiber
- im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Wenn Sie die Anmeldungen innerhalb der vorgegebenen Fristen versäumen, riskieren Sie ein Bußgeld. Darüber hinaus bleibt möglicherweise die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom aus. Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet sein, erst dann erfolgt der Anschluss an das Stromnetz. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Sie können diesen Schritt einfach und bequem online durchführen. Denken Sie zuletzt auch an das Finanzamt: Sofern eine Anmeldung notwendig ist, müssen Sie dies innerhalb des ersten Betriebsmonats tun.