Was müssen Sie als Hausbesitzer*in beachten? Welche Regeln gelten aktuell in den einzelnen Bundesländern? Und wird es eine bundesweite Solarpflicht geben? Erfahren Sie hier mehr.
Was bedeutet Solarpflicht?
Die Solarpflicht – auch solare Baupflicht genannt – ist eine gesetzliche Vorgabe für Hauseigentümer*innen. Diese müssen unter gewissen Umständen eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installieren. Die Vorgabe gilt in der Regel für bestimmte Gebäude wie Neubauten oder bei grundlegenden Dachsanierungen. In einigen Bundesländern können Sie alternativ auch eine Solarthermieanlage installieren. Die Solarpflicht soll den Anteil der Solarenergie bei der Stromversorgung erhöhen und so die Energiewende voranbringen.
Hintergrund der Solarpflicht
Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 65 Prozent sinken. Außerdem soll bis dahin mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Zudem möchte man 50 Prozent der Wärme auf klimaneutralem Weg produzieren. Um diese ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen und die erneuerbaren Energien weiter auszubauen, wird diskutiert, ob zukünftig die Installation einer Solaranlage bundesweit zur Pflicht wird.
Für die Energiewende spielt Solarenergie eine wesentliche Rolle. Sie trägt deutlich dazu bei, die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern. Außerdem hilft sie, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.
Ab 2026 ist geplant, die Nutzung der Sonnenenergie in Deutschland mehr als zu verdreifachen. Bis 2030 sollen Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 215.000 Megawatt (215 Gigawatt) auf Dächern und Freiflächen installiert sein. Vor allem bei Dachsanierungen könnte die Pflicht, eine Solaranlage zu installieren, den Ausbau von Photovoltaik deutlich beschleunigen. Zwar gilt für bestehende Gebäude derzeit keine generelle Solarpflicht, jedoch greift diese in vielen Bundesländern bei der Dachsanierung oder dem Ausbau bestehender Gebäude, wenn dabei neue Flächen entstehen.
Wann ist Solar in Deutschland Pflicht?
In vielen Bundesländern müssen Hausbesitzer*innen bereits auf neu gebauten Wohnhäusern Solaranlagen installieren. In vielen Bundesländern, unter anderem Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Bremen, gilt das auch bei einer grundlegenden Dachsanierung oder bei signifikanten Umbauten des Daches. Letztere sind laut der Stadt Hamburg „Änderungen an der Dachfläche, bei der Sie die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung erheblich erneuern.“ Die grundlegenden Dachsanierungen definiert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als „Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird.“
Die genauen Vorgaben und Fristen für die Solarpflicht variieren je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg gilt die Pflicht bereits, in anderen Bundesländern wird sie ab 2025 eingeführt. Eine genaue Übersicht haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.
In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht. Sie gilt zum Beispiel nicht für denkmalgeschützte Gebäude oder wenn eine Solaranlage technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Auch bauliche Bedingungen wie zu kleine Dachflächen oder eine Ausrichtung nach Norden können Gründe für eine Ausnahme sein. Zudem gilt die Pflicht oft nicht für Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.
Wo gilt die Solarpflicht? – Übersicht nach Bundesland
In Deutschland gibt es aktuell (Stand: Juli 2024) keine bundesweite Solarpflicht. Jedes Bundesland entscheidet derzeit selbst, ob und in welchem Maße die Pflicht gilt. Erfahren Sie hier mehr zu den aktuell gültigen Regelungen je Bundesland (Stand: Juli 2024). Wichtig: Die Regelungen können sich seit der Veröffentlichung des Artikels geändert haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden und den verlinkten Quellen.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das 2022 eine Photovoltaikpflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude einführte. Seit dem 01.01.2022 müssen dort Eigentümer*innen von neu gebauten Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen installieren. Seit dem 01.05.2022 gilt die Solarpflicht auch für neue Wohngebäude, also auch für private Verbraucher*innen. Seit Januar 2023 bezieht die Vorschrift auch grundlegende Dachsanierungen bei bestehenden Dächern ein – sowohl bei Wohn- als auch Nichtwohngebäuden.
Hausbesitzer*innen müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche für Photovoltaikmodule nutzen. Geeignet bedeutet hier, dass es sich um eine mindestens 20 Quadratmeter große, zusammenhängende Dachfläche handelt. Anstatt einer Photovoltaikanlage können Sie auch eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installieren.
Seit dem 01.01.2024 müssen Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen ebenfalls mit Photovoltaikanlagen versehen bzw. mit Solarzellen überdacht werden.
Bayern
Seit März 2023 gilt in Bayern eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude; seit Juli 2023 auch für alle anderen neuen Nichtwohngebäude. Dazu gehören beispielsweise neu gebaute Bürogebäude, Lagerhallen und landwirtschaftliche Gebäude. Bayern führt zwar 2025 keine allgemeine Solarpflicht für neue Wohngebäude ein. Allerdings gilt dann die gesetzliche Empfehlung, bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen von Wohnhäusern eine Photovoltaikanlage auf dem Dach anzubringen. Diese Regelung steht im § 44a Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als „Soll-Vorschrift“. Die Solarpflicht bezieht sich in Bayern grundsätzlich nur auf Dächer, die größer als 50 Quadratmeter sind.
Berlin
In Berlin müssen seit Januar 2023 alle neuen Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) versehen sein. Das entsprechende Solargesetz bezieht sich sowohl auf Wohnhäuser als auch Gewerbebauten und öffentliche Gebäude. Dabei gilt, dass die Solaranlage mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken muss. Das Gesetz schließt auch Bestandsgebäude mit ein, wenn deren Dächer grundlegend saniert werden. Die Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude.
Sie kommen der Solarpflicht auch nach, wenn Sie anstelle einer PV-Anlage eine Solarthermieanlage installieren. Um zu prüfen, ob die Pflicht für Ihr Gebäude gilt, können Sie ein Online-Tool nutzen. Sollte die Vorgabe zutreffen, müssen Sie die entsprechende Anlage bis Ende 2024 angebracht haben.
Brandenburg
In Brandenburg trat die Solarpflicht am 1. Juni 2024 für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien in Kraft. Demnach müssen die Dächer aller neuen Gebäude zu mindestens 50 Prozent mit einer Solaranlage ausgestattet werden, sofern die Dachfläche mindestens 50 Quadratmeter beträgt. Das gilt auch für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut komplett erneuert wird. Private Wohngebäude sind jedoch vorerst ausgenommen.
Festgehalten ist die Vorgabe in Paragraf 32a der Brandenburgischen Bauordnung.
Bremen
Durch den Beschluss des Bremer Senats gilt seit dem 1. Juli 2024 bei grundlegenden Dachsanierungen eine Solarpflicht. Diese schreibt Photovoltaikanlagen ab 80 Prozent sanierten Dachflächen vor. Ausnahme: Die Fläche beträgt weniger als 25 Quadratmeter.
Ab dem 1. Juli 2025 bezieht sich das Bremische Solargesetz für Bauanträge dann auch auf Neubauten. Die Eigentümer*innen müssen mindestens die Hälfte der geeigneten Dachfläche mit Solaranlagen versehen – es sei denn, die Fläche ist kleiner als 50 Quadratmeter
Hamburg
Anfang 2023 trat in Hamburg durch § 16 Abs. 2 HmbKliSchG die Solarpflicht für Neubauten mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 in Kraft. Seit 2024 schließt die Vorgabe nach dem neuen Klimaschutzstärkungsgesetz auch Bestandsgebäude mit ein – im Falle wesentlicher Dachumbauten. Die Pflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bruttodachfläche 50 Quadratmeter oder mehr beträgt. Die Solaranlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnehmen.
Ausnahmen bestehen, wenn eine Installation aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Sie können alternativ zur PV-Anlage auch eine Solarthermieanlage anbringen.
Hessen
Die Solarpflicht in Hessen bezieht sich derzeit (Stand: Juli 2024) nur auf landeseigene Neubauten und neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Ab November 2024 gilt sie auch für Bestandsgebäude des Landes – bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern. Aktuell gibt es keine Solarpflicht für private Wohngebäude.
Mecklenburg-Vorpommern
Zurzeit (Stand: Juli 2024) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Solarpflicht.
Niedersachsen
In Niedersachsen müssen durch Beschlüsse der Niedersächsischen Bauordnung seit Anfang 2023 alle neuen Gebäude so gebaut werden, dass eine Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann. Seit 2023 ist diese auf neuen Gewerbeimmobilien mit Dachflächen über 75 Quadratmetern Pflicht. Ab 2024 gilt die Vorgabe auch für alle neuen öffentlichen Gebäude.
Ab dem 1. Januar 2025 sollen alle neuen Wohngebäude und grundlegend sanierten Dächer mindestens zur Hälfte mit Solarmodulen bedeckt werden. Ausnahmen gelten, wenn eine Installation aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, oder wenn bereits eine solarthermische Anlage installiert ist.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2023 eine Solarpflicht für neue kommunale Gebäude. Seit 2024 müssen ebenso neue gewerbliche Gebäude (Nichtwohngebäude) mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Ab 2025 schließt die Regelung nach Paragraf 42a der Landesbauordnung auch private Neubauten mit ein. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Bauantragstellung. Ab 2026 gilt die Pflicht auch für gewerbliche und private Bestandsgebäude bei vollständigen Dachsanierungen. Betroffen sind Dächer ab einer Fläche von 50 Quadratmetern.
Rheinland-Pfalz
Durch das Landessolargesetz trat 2023 in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für neue Gewerbebauten mit einer Dachfläche von mehr als 100 Quadratmetern in Kraft. Sie gilt auch für neue Überdachungen von Parkplätzen ab 50 Stellplätzen. Seit 2024 umfasst die Pflicht auch Neubauten und Dachsanierungen von Landes- und Kommunalgebäuden.
Neue Wohngebäude, für die seit dem 1. Januar 2024 der Bauantrag eingereicht wurde, müssen „PV-ready“ sein. Das bedeutet, dass sie bauliche Vorrichtungen für eine spätere Installation von Photovoltaikanlagen haben müssen. Diese „PV-ready“-Pflicht gilt auch bei umfassenden Dachsanierungen an bestehenden Wohngebäuden.
Saarland
Derzeit (Stand: Juli 2024) gibt es keine Solarpflicht im Saarland. Allerdings plant die Saarländische Landesregierung – basierend auf dem Ende April verabschiedeten Solarpaket – eine Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche. Diese soll für Neubauten, bei grundlegenden Dachsanierungen und neuen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen gelten. 60 Prozent der (Dach-)Fläche müssen dann für Solaranlagen genutzt werden bzw. – bei den Parkplätzen – mit Solaranlagen überdacht werden. Für Privatgebäude können die Kommunen eigene Satzungen erlassen.
Sachsen
Aktuell (Stand: Juli 2024) gilt keine Solarpflicht in Sachsen.
Sachsen-Anhalt
Auch Sachsen-Anhalt hat bisher (Stand: Juli 2024) keine Solarpflicht eingeführt.
Schleswig-Holstein
Seit dem 01.01.2023 sind in Schleswig-Holstein PV-Anlagen bei Neubauten und Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden, bei denen mindestens 10 Prozent der Fläche erneuert werden, Pflicht. Auch Parkplätze ab 100 Stellplätzen sind betroffen.
Eine Novelle des Klimaschutzgesetzes plant die Vorgabe auch für neue Wohngebäude sowie Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen bei mindestens 70 Stellplätzen.
Thüringen
Aktuell (Stand: Juli 2024) besteht in Thüringen keine Solarpflicht.
Kommt eine bundesweite Solarpflicht?
Langfristig sollen die individuellen Regelungen der Bundesländer durch eine bundesweit einheitliche Vorgabe zur Solarpflicht ersetzt werden. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht vor, dass alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. Für neue gewerbliche Gebäude wird dies verpflichtend, während es bei privaten Neubauten zur Regel werden soll. Der Koalitionsvertrag erwähnt in dem Kontext jedoch keine Bestandsbauten – die den Großteil der Gebäude in Deutschland ausmachen.
Bisher (Stand: Juli 2024) gilt noch keine bundesweite Solarpflicht. Allerdings sieht das Europäische Parlament in der Neufassung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) eine entsprechende Pflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vor. Wo es technisch und wirtschaftlich möglich ist, müssen die Länder bis 2030 schrittweise Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden, Nichtwohngebäuden und allen neuen Wohngebäuden anbringen.
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtline trat am 28.05.2024 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die neuen Vorgaben bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass in Zukunft eine flächendeckende Solarpflicht kommen wird.
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Wie sollten Hausbesitzer*innen vorgehen?
Informieren Sie sich frühzeitig über regionale Vorgaben hinsichtlich der Solarpflicht, wenn Sie ein Haus bauen oder das Dach sanieren möchten. Meistens sind Photovoltaikanlagen erforderlich, teilweise können Sie alternativ aber auch Solarthermieanlagen installieren.
Bevor Sie eine PV-Anlage anbringen, sollten Sie mehrere Angebote und Unterstützung von Fachkräften einholen. Diese planen, installieren und warten die Anlagen und können auch bei der Anmeldung der Solaranlage helfen. Auch wenn die Solarpflicht nicht für Sie gilt, kann sich die Installation einer Photovoltaikanlage lohnen. Sie können dadurch Ihre Energiekosten reduzieren, den Wert Ihrer Immobilie steigern und zum Klimaschutz beitragen. Sie haben eine Wärmepumpe oder einen Solarstromspeicher? Die lassen sich heutzutage mit modernen PV-Anlagen kombinieren.
Wenn Sie (noch) keine Solaranlage kaufen möchten, könnte die Miete einer Solaranlage eine Alternative für Sie sein. Prüfen Sie außerdem, ob Sie von einer Förderung der Photovoltaikanlage profitieren können.
Fazit
Die Einführung einer Solarpflicht für Gebäude ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und erneuerbare Energien zu fördern. Allerdings ist umstritten, ob eine gesetzliche Verpflichtung der richtige Weg ist, um diese Ziele zu erreichen. Eine Pflicht könnte die Akzeptanz für notwendige Maßnahmen gefährden. Effektiver könnten stattdessen Förderprogramme, steuerliche Anreize und der Abbau bürokratischer Hürden sein. Diese Maßnahmen könnten private und öffentliche Bauherr*innen eher dazu motivieren, in Photovoltaikanlagen zu investieren.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) bringt einen gewissen Fortschritt in diese Richtung mit. Auch das im Mai 2024 verabschiedete Solarpaket 1 – Teil des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung – ist ein wichtiger Schritt. Es erleichtert und entbürokratisiert den Bau von Photovoltaikanlagen und die Installation von Balkonkraftwerken. Damit macht es die Nutzung von Solarenergie für viele Hausbesitzer*innen einfacher und attraktiver.
Langfristig rentiert sich die Investition in Photovoltaik deutlich, insbesondere wenn man den selbst erzeugten Strom für den Eigenbedarf verwendet. Zum Beispiel können Sie ihn zum Laden von Elektrofahrzeugen mit Solarstrom nutzen, was gleichzeitig zu erheblichen Kosteneinsparungen und einem Beitrag zum Klimaschutz führt.