Wir erklären, wie ein Heizkostenverteiler funktioniert, warum Modelle mit Funk verpflichtend sind und wer für Montage und Ablesen zahlen muss.
Was macht ein Heizkostenverteiler?
Bei Mietwohnungen, die ihre Wärme aus einer gemeinsamen Heizung beziehen, müssen die anfallenden Kosten auf alle Wohnungen aufgeteilt werden. Die Heizkostenverordnung schreibt dabei vor, dass dabei ein verbrauchsabhängiger Anteil von 50 bis 70 Prozent berücksichtigt werden muss. So wird in der Heizkostenabrechnung sichergestellt, dass jemand, der richtig und damit weniger heizt, auch weniger bezahlen muss.
Andererseits sorgt der Fixanteil, der nach Anzahl der Wohnungen oder Wohnungsgröße berechnet wird, dafür, dass Verluste in der Wärmeerzeugung und -verteilung (z.B. in der Heizung oder am Schornstein) auch auf alle Mietparteien umgelegt werden.
Um die verbrauchsabhängigen Kosten zu ermitteln, kommen Heizkostenverteiler zum Einsatz. Sie erfassen die Temperatur an der Heizung und im Raum über ein Jahr hinweg und ermöglichen so die Berechnung einer bestimmten Kennzahl. Kennt man die Werte aller Heizkostenverteiler im gesamten Haus, lassen sich diese in ein Verhältnis setzen. Dadurch können dann die jeweiligen Anteile an den Heizkosten berechnet werden.
Während Heizkostenverteiler in einem Mehrfamilienhaus also Pflicht sind, gilt für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen (Zweifamilienwohnhäuser), von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, eine Ausnahme. Nach dieser können Vermieter*in und Mieter*in im Rahmen des Mietvertrags vereinbaren, dass die Heizkostenverordnung nicht berücksichtigt wird und die Heizkosten unabhängig vom jeweiligen Verbrauch abgerechnet werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Einliegerwohnungen in einem Wohnhaus. Voraussetzung, damit diese Ausnahme greift, ist, dass eine der Wohneinheiten vom Vermieter selbst bewohnt wird. Befinden sich neben den zwei Wohneinheiten auch gewerbliche Einheiten in dem Gebäude, greift die Heizkostenverordnung. Gleiches gilt, wenn in einem Wohnhaus zwei Eigentumswohnungen zwei unterschiedlichen Eigentümer*innen gehören und eine oder beide Wohnungen vermietet sind.
Bauarten und Funktionsweisen
Es gibt verschiedene Formen von Heizkostenverteiler. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwei Bauarten: Heizkostenverteiler mit Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler. Eine Weiterentwicklung der Verdunstungsgeräte sind die Kapillarrohrheizkostenverteiler. Allen Heizkostenverteilern gemein ist, dass sie an der Front von Heizkörpern angebracht werden.
Heizkostenverteiler mit Verdunstung
Geräte, die dieses Bauprinzip nutzen, besitzen ein Glasröhrchen, das nach oben geöffnet ist. Darin befindet sich eine spezielle Flüssigkeit, zum Beispiel Benzoesäuremethylester oder 1-Hexanol. Erwärmt sich der Heizkörper, verdunstet ein kleiner Teil der Messflüssigkeit. Da diese nur sehr langsam verdunstet, reicht ein gefülltes Röhrchen aus, um am Ende der Abrechnungsperiode – in der Regel ein Jahr – den Erfassungswert zu liefern.
Da ein Teil der Messflüssigkeit auch bei kalten Heizkörpern verdunstet, werden die Röhrchen immer etwas über den Nullpunkt gefüllt, um die Differenz auszugleichen. Allerdings arbeiten sie bei Heizkörpern mit einer Vorlauftemperatur von weniger als 60° C ungenau, daher sind diese Geräte für diese Heizungsart nicht zugelassen. Hier kommen Wärmemengenzähler zum Einsatz.
Kapillarrohrheizkostenverteiler
Diese Geräte arbeiten ebenfalls nach dem Verdunstungsprinzip, besitzen aber ein sehr schmales Röhrchen, in dem sich nur sehr wenig Messflüssigkeit befindet. Der Aufbau und die längere Skala dienen dazu, Mess- und Ablesefehler zu vermeiden.
Kapillarrohrheizkostenverteiler erkennt man an den zwei parallelen Messröhrchen. Nach dem Ablesen wird das Röhrchen aus dem aktuellen Jahr verschlossen und verbleibt zur Kontrolle im Gerät, während das vom Vorjahr gegen ein neues (meist mit einer anderen Farbe) ausgetauscht wird.
Elektronische Heizkostenverteiler
Moderne Geräte arbeiten mit elektronischen Sensoren. Es gibt mindestens einen, manchmal auch zwei Temperaturfühler, dazu kommen ein kleiner Rechenkern und ein Display. Bei zwei Sensoren wird kontinuierlich die tatsächliche Differenz zwischen Heizkörper und Raumluft gemessen. Ein-Sensor-Heizkostenverteiler berücksichtigen einen Standardwert für die Raumluft.
Der Vorteil der digitalen Heizkostenverteiler: Sie arbeiten genauer als die analogen Geräte und können auch Messfehler, zum Beispiel durch Sonneneinstrahlung, besser ausgleichen. Zudem speichern sie die erfassten und können, da diese Heizkostenverteiler häufig mit einem Funk-Modul ausgerüstet sind, auch aus der Ferne ausgelesen werden.
Elektronische Heizkostenverteiler selbst ablesen
Bei Heizkostenverteilern mit Verdunstungs- bzw. Kapillarrohrprinzip macht es wenig Sinn, die Werte selbst abzulesen. Der Grund: Diese können nicht geltend gemacht werden. Bei einem elektronischen Heizkostenverteiler können Sie die abgelesenen Werte allerdings zurate ziehen, wenn Sie die Heizkostenabrechnung kontrollieren. Darüber hinaus lässt sich zum Teil bares Geld sparen, wenn dadurch das Ablesen der Heizungen durch ein externes Unternehmen entfällt.
Sofern Sie die Werte selbst ablesen möchten, sollten Sie wissen, dass zwischen zwei Arten von elektronischen Heizkostenverteilern unterschieden wird. Bei sogenannten fortlaufenden Geräten lässt sich lediglich der aktuelle Verbrauchswert ablesen. Auch der Anzeigentest und die Prüfzahl werden angezeigt. Bei stichtagsprogrammierten Heizkostenverteilern wird auch der Verbrauchswert des vergangenen Jahres angezeigt. Insgesamt fünf Werte werden beim stichtagsprogrammierten Gerät nacheinander angezeigt:
- 1. Wert = aktueller Verbrauch seit dem letzten Stichtag
- 2. Wert = Anzeigentest, der an den untereinanderstehenden Buchstaben „M“ und „C“ zu erkennen ist und lediglich aufzeigen soll, dass die Anzeige nicht defekt ist
- 3. Wert = Datum des Stichtags, also der letzte Tag einer Abrechnungsperiode
- 4. Wert = Verbrauchswert, der bis zum letzten Stichtag ermittelt wurde, und durch ein „M“ (für Memory) gekennzeichnet ist. Sollte kein Stichtag eingestellt sein, sind neben dem „M“ vier Striche zu sehen
- 5. Wert = Prüfzahl, die durch ein „C“ gekennzeichnet ist und dem Abrechnungsunternehmen hilft, den aktuellen Verbrauchswert auf seine Richtigkeit zu überprüfen
Rückschlüsse auf die Heizkosten können Sie mit einem Heizkostenverteiler übrigens nicht ziehen. Der Energieverbrauch wird nämlich nicht in physikalischen Messgrößen wie Kilowattstunden (kWh) oder Kubikmetern (cbm), sondern in dimensionslosen Verbrauchswerten angezeigt. Aus diesen Werten kann der Messdienst den Anteil eines jeden Heizkörpers am Gesamtverbrauch ermitteln.
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Was kostet ein Heizkostenverteiler?
Für die Heizkostenverteiler ist der Vermieter zuständig. Dabei hat er zwei Möglichkeiten, die Geräte zu beschaffen: er kann sie kaufen oder mieten. Es gibt drei große Anbieter: Techem, Ista und Brunata-Minol, die zusammen auf einen Marktanteil von rund 70 Prozent kommen.
Der Kaufpreis liegt – je nach Hersteller*in und Bauart – zwischen 15 bis 40 Euro pro Heizkostenverteiler. Dazu kommen noch die Montagekosten, die zwischen 3 bis 15 Euro pro Gerät liegen können. Installateur*innen können auch Anfahrt und ggf. weitere Arbeiten in Rechnung stellen. Expert*innen raten davon ab, Heizkostenverteiler selbst zu montieren. Die Geräte müssen nämlich genau positioniert werden.
Heutzutage werden Heizkostenverteiler häufig gemietet. Die Mietkosten liegen zwischen 5 und 6 Euro pro Verteiler und Jahr, die Montage ist bereits enthalten. Die Firmen übernehmen auch die Ablesung der Verteiler und veranschlagen dafür 5 bis 10 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Pro Wohnung und Jahr liegen die Ablesekosten zwischen 50 und 100 Euro. Laut einer Untersuchung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2017 kostet die Heizkostenabrechnung im Durchschnitt 74 Euro.
Diese Kosten darf der Vermieter auf Sie als Mieter*in umlegen, eine entsprechende Regelung im Mietvertrag vorausgesetzt. Will Ihr Vermieter Heizkostenverteiler erstmalig mieten, muss er die Mieter*innen unter Angabe der Kosten darüber schriftlich informieren. Stimmt innerhalb einer Frist von vier Wochen die Mehrheit dagegen, muss er die Geräte kaufen. Aber auch in diesem Fall darf der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen.
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