Seit dem 1.1.2024 gilt die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz BEG), die am 29.12.2023 im Bundesanzeiger bekanntgegeben wurde. Verantwortlich für die Wärmepumpen-Förderung ist seit diesem Jahr die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), während in den letzten Jahren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) diese Aufgabe übernommen hatte. Damit gibt es also zwei Förderungsoptionen: über die KfW oder Steuererleichterungen.
Je nachdem, wann Sie wo welche Wärmepumpe einbauen lassen, können Sie von verschiedenen Boni profitieren. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und wer von den unterschiedlichen Optionen profitieren kann.
Neue Förderung für Wärmepumpen 2024
Fenster erneuern, Fassaden dämmen oder das ganze Haus sanieren: Solche Umbaumaßnahmen erhöhen den Komfort, helfen dabei, Energie zu sparen und wirken sich dadurch auch positiv auf den Klimaschutz aus. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt der Staat diese und viele weitere Maßnahmen. Wer zum Beispiel seine Heizung austauschen lassen will, bekommt seit Beginn 2024 Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ziel des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetzes für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz/GEG) ist es, dass alle neuen Heizungen bis Mitte 2028 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Für das Erreichen dieses Klimaziels ist auch die energetische Sanierung entscheidend. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist bei bestehenden Gebäuden der Effekt für Energieeinsparungen rund 4,5-mal höher als bei Neubauten.
Der Heizungstausch in bestehenden Gebäuden soll deshalb zur Unterstützung der Wärmewende mit einer staatlichen Förderung vorangetrieben werden. Diese Förderung können Sie seit dem 27.2.2024 bei der KfW beantragen.
Weitere Informationen zu den Änderungen der Förderkonditionen hat das BMWK in einer FAQ-Liste zusammengestellt.
Förderung von Gasheizungen entfällt
Mit der Reform der BEG wurde 2022 die Förderung neuer Gasheizungen komplett gestrichen. Das gilt nicht nur für reine gasbetriebene Anlagen wie Gas-Brennwertkessel. Auch Kombigeräte – zum Beispiel von Gasheizung und Wärmepumpe – oder Renewable-Ready-Anlagen sind vom Förderstopp betroffen. Selbst gasbetriebene Wärmepumpen werden nicht mehr gefördert.
Langfristig soll die BEG den kompletten Austausch von fossilen Heizsystemen bewirken. So können diejenigen, die ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen, bis Ende 2028 zusätzlich zur Grundförderung einen Geschwindigkeitsbonus bekommen.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen der KfW
Heizungsförderung beinhaltet alle Maßnahmen zum Einbau eines zukunftsfähigen Heizsystems. Die Höhe der gezahlten Beträge ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren und es gibt verschiedene Boni, die miteinander kombiniert werden können. Allerdings darf die Förderung die Investitionskosten zu höchstens 70 Prozent abdecken. Für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit eines Mehrparteienhauses können bei einem Heizungstausch Kosten von nicht mehr als 30.000 Euro gefördert werden. Der Staat bezuschusst dann mit höchstens 21.000 Euro. Die Kosten, die gefördert werden können, erhöhen sich in einem Mehrparteienhaus für die 2. bis 6. Wohnung um 15.000 Euro und ab der 7. Wohnung um je 8.000 Euro. Bei Nichtwohngebäuden ist die Höhe der Förderung von der Anzahl der Quadratmeter abhängig.
Förderung | Wer bekommt sie? |
Basisförderung (30 Prozent) | Wer eine klimafreundliche Heizung kauft und fachgerecht installieren lässt, bekommt die Grundförderung. Das gilt für private Hauseigentümer*innen, Vermieter*innen, Unternehmen und Kommunen. |
Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) | Erhalten diejenigen, die bis Ende 2028 von einer Kohle-, Öl- und Nachtspeicher-Heizung oder einer 20 Jahre alten Gasheizung zu einer umweltfreundlichen Variante wechseln, wie z. B. zu einer Wärmepumpe. Ab 2029 sinkt der Bonus um 3 Prozent pro Jahr, ab 2037 entfällt er komplett. |
Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent) | Dieser Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer*innen, die unter einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 40.000 Euro im Jahr liegen. |
Effizienzbonus (5 Prozent) | Diesen Bonus gibt es nur für besonders klimafreundliche Wärmepumpen, z. B. durch Nutzung von natürlichem Kältemittel oder einer effizienten Wärmequelle (z. B. Geothermie). |
Sie können zusätzlich auch noch weitere Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen, wie zum Beispiel für die Gebäudedämmung oder die Heizungsoptimierung.
Wichtig für Vermieter*innen: Neben der Basisförderung bekommen Sie eventuell noch den Effizienzbonus oder pauschal 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag. Das ist auch eine gute Nachricht für Mieter*innen: Denn durch die Förderung eingesparte Kosten darf man nicht auf die Miete umlegen.
Der neue Ergänzungskredit der KfW
Seit Anfang 2024 gibt es ein ergänzendes Kreditangebot der KfW, das man über die Haus-/ Geschäftsbank beantragen kann. Demzufolge können private Selbstnutzer*innen für den Heizungstausch (und andere Maßnahmen) maximal 120.000 Euro zinsverbilligt bekommen. Voraussetzung: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt nicht über 90.000 Euro.
Übrigens gilt dieses Angebot auch für Nichtwohngebäude, vorausgesetzt die KfW hat den Zuschuss zugesagt oder es gibt einen Zuwendungsbescheid des BAFA.
Förderung für Wärmepumpen 2024: Voraussetzungen im Überblick
Beim BAFA gibt es eine Liste, welche Wärmepumpen gefördert werden. Sie müssen also zunächst überprüfen, ob Ihr Modell überhaupt förderfähig ist.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde eine weitere Voraussetzung neu geregelt. Anstelle der früher genutzten Jahresarbeitszahl (JAZ) muss die Wärmepumpe nun eine bestimmte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs, manchmal auch ƞ) aufweisen. Die ETAs gibt dabei an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Der Wert errechnet sich aus der jahreszeitbedingten Leistungszahl (SCOP) geteilt durch 2,5. Die ETAs wird für zwei Temperaturstufen (35/55 °C) angegeben und nach Art der Wärmequelle unterschieden. Elektrische Wärmepumpen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wärmequelle | ETAs bei 35 °C | ETAs bei 55 °C |
---|---|---|
Luft | 135 % | 120 % |
Erdwärme | 150 % | 135 % |
Wasser | 150 % | 135 % |
sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme) | 150 % | 135 % |
Wer kann die Förderung von Wärmepumpen beantragen?
Generell gilt: Die Förderung für Ihre Wärmepumpe müssen Sie als Bauherr*in beantragen, bevor Sie die Pumpe kaufen oder einen Handwerksbetrieb beauftragen. Voraussetzung für die Antragsstellung ist zudem, dass mit einem Fachunternehmen ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahmen muss vertraglich über eine aufschiebende oder auslösende Bedingung geregelt sein. Im Hinblick auf eine bessere Planbarkeit für Antragssteller und Handwerksbetriebe soll der Vertrag nur im Falle einer Förderzusage in Kraft treten. So will man sicherstellen, dass keine Fördermittel für nicht durchdachte Maßnahmen blockiert werden, sondern für konkrete, umsetzungsreife Maßnahmen bereitstehen.
Die Antragstellung kann übrigens auch per Vollmacht, zum Beispiel durch ein Fachunternehmen oder andere Bevollmächtigte, erfolgen.
Der Antrag wird über die Website der KfW hochgeladen. Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie die notwendigen Nachweise und Unterlagen finden Sie im Merkblatt zur Antragstellung. Ist der Antrag online eingereicht, können die Handwerksleistungen beantragt werden.
Nach dem Einbau müssen Sie dann weitere Nachweise übermitteln, z. B. die Rechnung des Fachbetriebs und den Nachweis über den hydraulischen Ausgleich. Bis zur Auszahlung der Fördersumme dauert es anschließend drei bis sechs Wochen.
Ab wann kann man die Wärmepumpen-Förderung beantragen?
Die Möglichkeiten der Antragstellung sind gestaffelt:
- Privatpersonen, die als Eigentümer*innen in ihrem Einfamilienhaus wohnen, können seit dem 27.2.2024 einen Antrag stellen.
- Voraussichtlich ab dem 3.5.2024 sollen dann auch private Eigentümer*innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern antragsberechtigt sein. Und zusätzlich auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
- Ab dem 6.8.2024 sollen – Stand jetzt – private Eigentümer*innen von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Sondereigentum antragsfähig sein.
Wichtig zu wissen: Bereits jetzt können Sie förderfähige Vorhaben für Wärmepumpen beginnen. Wer bis zum 31.8.2024 startet, kann seinen Antrag bis zum 30.11.2024 nachreichen. Solange man die Förderrichtlinien beachtet, gilt diese Übergangsregelung für alle Antragsgruppen.
Ist die Übergangsregelung abgelaufen, muss die Förderzusage – wie gewohnt – vor bzw. mit dem Beginn der geplanten Maßnahmen erfolgen.
KfW-Förderung: Wärmepumpe mit Photovoltaik?
Derzeit wird die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik nicht mit einer Förderung unterstützt. Allerdings hat es ökologische und ökonomische Vorteile, wenn man beide Technologien nutzt: zum Beispiel die Verbesserung der CO2-Bilanz, das Senken des Energieverbrauchs und Kosteneinsparungen. So können Sie gewonnenen Solarstrom zum Wärmepumpenbetrieb nutzen.
Gut zu wissen: Sie können separate Förderanträge stellen, auch wenn es keine kombinierte Förderung gibt. Alle Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen finden Sie in unserem Ratgeber.
Förderung von Wärmepumpen über die Steuererklärung
Wer keinen Antrag beim BAFA stellen möchte oder keinen Kredit über die KfW bekommt, kann alternativ die steuerliche Förderung von Wärmepumpen in Anspruch nehmen. Dies ist seit der Einkommenssteuererklärung 2020 möglich.
Mit diesem Modell können Sie über drei Jahre verteilt 20 Prozent der für eine energetische Gebäudesanierung getätigten Ausgaben geltend machen. Neben dem Einbau einer Wärmepumpe gehören auch andere Maßnahmen dazu, zum Beispiel die Optimierung Ihrer Heizung oder eine neue Dämmung. In der Steuererklärung müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, sondern nur die Fachunternehmensbescheinigung einreichen.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und vom Eigentümer selbst genutzt wird. Für Neubauten ist diese Variante also keine Option. Dazu kommt, dass die Förderung der Wärmepumpe bei maximal 20 Prozent liegt und auf 40.000 Euro begrenzt ist – die BAFA-Variante ist zwar mit mehr Aufwand verbunden, bringt in der Regel aber mehr Geld ein.
Neben Wärmepumpen gibt es noch weitere Heizungsarten für ein warmes Zuhause. Vor- und Nachteile der Systeme stellen wir in unserer Übersicht der verschiedenen Heizungstypen vor.