Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekommt also voraussichtlich ein Update. Was das neue Heizungsgesetz für Eigentümer*innen und Mieter*innen bedeutet und welche Förderungen es gibt, erfahren Sie hier.
Komplettes Öl- und Gasheizungsverbot vom Tisch
Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Ein Baustein, um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dar, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Die zum Teil auch Heizungsgesetz genannte Reform tritt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft – wenn der Bundesrat der Reform zustimmt. Allerdings greifen viele der beschlossenen Vorgaben erst in den kommenden Jahren.
Grundsätzlich sieht die GEG-Reform vor, dass neu eingebaute Heizungen zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt ab 2024 allerdings zunächst nur für Neubaugebiete. Dort werden zum großen Teil aber schon jetzt überwiegend klimafreundlichere Wärmepumpen eingebaut.
Darüber hinaus soll eine bundesweite kommunale Wärmeplanung umgesetzt werden. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben dafür bis zum 30.06.2026 Zeit. In allen anderen Städten und Kommunen soll die Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 abgeschlossen sein. In der Wärmeplanung soll unter anderem festgelegt werden, ob zum Beispiel Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.
Solange die Wärmeplanung von den entsprechenden Städten und Kommunen nicht umgesetzt ist, gelten die neuen Regeln des GEG für den Austausch von Heizsystemen weder für Bestandsgebäude noch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Das heißt, dass dort ab dem 1. Januar 2024 weiterhin Gasheizungen eingebaut werden können.
Diese müssen allerdings ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas zum Beispiel aus Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. Dieser Anteil steigt 2035 auf mindestens 30 und 2040 auf 60 Prozent an. Auch moderne Ölheizungen, die mit 65 Prozent erneuerbarem Kraftstoff betrieben werden können, dürfen in Bestandsgebäuden weiter eingebaut werden. Eine weitere Voraussetzung, die vor dem Einbau neuer Heizungen auf Basis von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erfüllt sein muss, ist eine Beratung, die im Vorfeld stattgefunden haben muss. Dazu später mehr.
Sobald die kommunale Wärmeplanung steht und die Vorgaben des neuen GEGs gelten, ist der Einbau von Gasheizungen nur noch erlaubt, wenn
- sie auf Wasserstoff umgestellt werden können und
- die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht.
In diesem Fall spricht man von sogenannten „H2-Ready“-Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können.
Die Installation von Gas- oder Ölheizungen ist außerdem in Form von Hybridheizungen weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass sie in Kombinationen mit erneuerbaren Heizungssystemen laufen. So darf etwa einer Wärmepumpe, die den Wärmebedarf im Winter nicht allein vollständig decken kann, ein fossil betriebenes Heizsystem an die Seite gestellt werden. Dieses zusätzliche System wird dann nur an besonders kalten Tagen dazugeschaltet, wenn die Wärmepumpe den Wärmebedarf nicht sicherstellen kann.
Was passiert mit bestehenden Öl- und Gasheizungen?
Wichtig: Bereits installierte und funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen müssen natürlich nicht ersetzt werden. Allerdings gilt auch für diese nach wie vor die gesetzliche Austauschpflicht für alte Heizungen nach spätestens 30 Jahren, die im Paragraf 72 GEG geregelt ist. Festgelegte Ausnahmen, zum Beispiel bei Nutzung von Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik bleiben weiterhin bestehen.
Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen im Falle eines Defekts außerdem weiterhin repariert und anschließend weiter genutzt werden. Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt, soll es Übergangsfristen geben. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt fünf Jahre und ermöglicht den Einbau von Heizungsanlagen, die nicht den Anforderungen von 65 Prozent Erneuerbaren Energien entsprechen. Für Gasetagenheizungen, Wasserstoff und Fernwärme gelten weitere Fristen.
Welche Alternativen zur Öl- und Gasheizung gibt es?
Wer seine Öl- und Gasheizung tatsächlich ersetzen muss, dem stehen einige Möglichkeiten zur Auswahl. Neben der immer weiter verbreiteten Wärmepumpe können Sie neben den bereits genannten Alternativen zum Beispiel aus folgenden Optionen wählen:
- Anschluss an das Wärmenetz per Fernwärme (sofern vorhanden)
- eine Stromdirektheizung
- eine Solarthermie-Heizung
- Biomasseheizungen wie bspw. Holzpellets
- Abwärme
Beratungspflicht soll bei der Entscheidung helfen
Steht bei Ihnen der Austausch Ihrer Heizung bevor, ist eine professionelle Beratung sinnvoll. Entsprechend sieht das neue Heizungsgesetz eine Beratungspflicht vor. Diese greift dann, wenn das neue Heizsystem auf feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe setzt. Im Rahmen der Beratung wird auch auf etwaige Kostenrisiken durch die ausstehende Wärmeplanung (wenn zum Beispiel kein Netz für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden sollte) als auch steigende CO2-Preise hingewiesen. Neben Energieberatern sind dafür zum Beispiel auch Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker qualifiziert.
Förderungen setzen weitere Anreize für Heizungstausch
Die Preise für Heizungsanlagen sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Entsprechend groß war die Aufregung, als das Heizungsgesetz und dabei auch ein mögliches sofortiges Verbot von Gasheizungen diskutiert wurde. Von einem Gasheizungsverbot lässt sich mittlerweile ja nicht mehr sprechen. Trotzdem ist sowohl der Austausch als auch die Modernisierung der eigenen Heizungsanlage mit Kosten verbunden.
Entsprechend fördert der Staat den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. So soll jede Modernisierung mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition unterstützt werden. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei bis zu 40.000 Euro, trägt der Staat weitere 30 Prozent der Investitionskosten. Wer schnell ist und seine Heizung bis 2028 austauscht, erhält darüber hinaus eine weitere Förderung von 20 Prozent. Insgesamt kann die Förderung allerdings nur bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten betragen. Gas- und Ölheizungen werden nicht mehr gefördert.
Finanziert werden die Förderungen, die wohl mehrere Milliarden Euro betragen werden, durch den Klima- und Transformationsfonds. Für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr winken außerdem KfW-Kredite mit vergünstigten Zinskonditionen. Die Details müssen noch ausgearbeitet werden.
Tipp: Um für eine höhere Energieeffizienz zu sorgen und die Heizkosten zu senken, kann es sich auch lohnen, die Fensterlaibungen zu dämmen. Auch eine gründliche Isolierung der Heizungsrohre führt zu einem positiven Effekt.