Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können Sie die Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen. Auch beim privaten Umzug können Sie manches steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie, wie.
Beruflichen Umzug von der Steuer absetzen: die Voraussetzungen
Müssen Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, können Ihre Umzugskosten in den hier aufgelisteten Fällen als Werbungskosten abgesetzt oder von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
- Erste Arbeitsstelle in einer anderen Stadt: Sie ziehen für eine Ausbildung, Studium oder Ihren ersten Job in eine neue Stadt.
- Berufliche Versetzung: Ihr Arbeitgeber fordert Sie aus betrieblichen Gründen zum Umzug auf. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel eine ständige Einsatzfähigkeit.
- Arbeitsplatzwechsel: Sie haben Ihren Job oder Arbeitgeber gewechselt und ziehen um.
- Standortwechsel: Sie müssen Ihren Wohnort wechseln, weil Ihr Arbeitgeber den Standort wechselt.
- Beendigung einer doppelten Haushaltsführung: Sie verlegen Ihren Wohnort an Ihren Beschäftigungsort, weil Sie eine doppelte Haushaltsführung stoppen wollen.
- Rückkehr aus dem Ausland: Sie lebten eine Zeit lang im Ausland und kommen für Ihren neuen Job wieder nach Deutschland zurück.
- Verkürzter Arbeitsweg: Ihre neue Wohnung liegt näher an Ihrem Arbeitsplatz, sodass Ihr Weg zur Arbeit (Hin- und Rückfahrt) mindestens eine Stunde weniger Zeit in Anspruch nimmt. Gut zu wissen: Ein Wohnortwechsel ist keine Voraussetzung, um Zeitersparnis nachzuweisen. Denn ein kürzerer Arbeitsweg zählt ebenso innerhalb von Gemeinden oder Städten: etwa dann, wenn Sie in Großstädten (zum Beispiel Berlin oder Hamburg) umziehen.
Tipp: Sie sind noch auf Wohnungssuche? Hier finden Sie eine passende Checkliste, worauf Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten sollten.
Lässt sich ein Umzug im Rahmen der Berufsausbildung steuerlich geltend machen?
Wenn Sie für die erste Berufsausbildung oder das erste Studium umziehen, können Sie die Umzugskosten bei der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Der Höchstbetrag liegt für Ausgaben im Rahmen der Berufsausbildungen bei 6.000 Euro. Ziehen Sie wegen einer zweiten Berufsausbildung, beispielsweise wegen eines Masterstudiums um, können Sie die Umzugskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Ein klarer Zusammenhang zur späteren beruflichen Tätigkeit muss hingegen ersichtlich sein.
Welche Kosten sind bei einem beruflichen Umzug absetzbar?
Die meisten Kostenstellen Ihrer Umzugsrechnung müssen Sie belegen. Die entsprechenden Belege reichen Sie zusätzlich zu Ihrer Steuererklärung ein. Weitere sonstige Umzugskosten werden von der Umzugskostenpauschale erfasst, die Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Grundsätzlich können Sie diese allgemeinen Kosten geltend machen:
Transportkosten:
- Ausgaben für das Transportieren Ihres Umzugsguts von Ihrer alten Wohnung zur neuen (dazu gehören auch Kosten für eine eventuelle Autobahnmaut sowie eine Transportversicherung).
Ziehen Sie in Eigenregie um, können Sie außerdem zum Beispiel Rechnungen für angemietete Umzugsfahrzeuge, Umzugskartons und Verpackungsmaterial sowie die Rechnung für ein eventuell beauftragtes Umzugsunternehmen geltend machen.
Reisekosten: 30 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem PKW
- zur Wohnungssuche und zu -besichtigungen.
- für Reisen an den bisherigen Wohnort zur Umzugsvorbereitung, wenn Sie bereits am neuen Wohnort übernachten.
- für die Umzugsreise (auch für zur häuslichen Gemeinschaft gehörende Personen) am Umzugstag.
Doppelte Mietzahlungen:
- falls Sie aufgrund bestehender Kündigungsfristen Ihre alte Wohnung nicht sofort kündigen können und die Miete zusätzlich zur Miete für Ihre neue Wohnung weiterzahlen müssen (für längstens 6 Monate ab dem Kündigungstag bis zum Umzugstag).
- falls Sie bereits eine neue Wohnung angemietet haben und diese noch nicht nutzen können (maximal 3 Monatsmieten).
- Wohnungsvermittlungsgebühren: Ortsübliche Maklergebühren für Mietimmobilien, nicht für Eigentum!
- Reparaturen von Transportschäden: Kommt es während des Umzugs zu Transportschäden, so können Sie diese steuerlich geltend machen.
- Umzugshelfer*innen: Auch wenn Sie Ihren Umzug selbst und ohne Umzugsunternehmen organisiert haben, können Sie sich von Ihren Umzugshelfer*innen eine Rechnung erstellen lassen, die bei der Steuer anerkannt wird.
- Verpflegungsmehraufwand: Sie können bis zu 3 Monate eine Verpflegungspauschale von 28 Euro am Tag geltend machen, da Sie durch die doppelte Haushaltsführung mehr Aufwände haben.
Diese Umzugskosten können Sie in voller Höhe angeben. Sammeln Sie dafür alle Quittungen, sowie Rechnungen für die Aufwendungen und geben Sie die Summe in Ihrer Steuererklärung an.
Gut zu wissen: Die Umzugskosten tragen Sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ein.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kosten, können Sie noch sonstige Umzugskosten absetzen. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- mit der Umzugskostenpauschale
- anhand der tatsächlich ausgegebenen Kosten
Umzugskostenpauschale – Welche Leistungen fallen darunter?
Für sonstige anfallende Umzugskosten kann ein Pauschalbetrag angesetzt werden – ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Im Rahmen dieser Pauschale können Sie alle Ausgaben steuerlich geltend machen, die mit dem Suchen und dem Einrichten der neuen Wohnung zusammenhängen. Unter die Umzugskostenpauschale fallen folgende sonstige Umzugskosten:
- Ummeldegebühren für Personalausweis & Pkw
- Renovierung der alten Wohnung
- Trinkgelder für die Umzugshelfer
- Montage von Vorhängen
- Fachgerechtes Anbringen von Lampen
- Einbau von elektrischen Geräten und Küchen
- Anzeigen für Wohnungssuche in Zeitungen
- Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
- Spar-Tipp: Kennen Sie die kostenlose Umzugsmitteilung der Deutschen Post? Damit kommt Ihre Post direkt an die neue Adresse.
Höhe der Umzugskostenpauschale
Falls Sie Ihre Belege nicht vollständig gesammelt haben, können Sie die Umzugskostenpauschale anstatt der jeweiligen Einzelleistungen von der Steuer absetzen lassen. Die Umzugskostenpauschalen werden vom Bundesfinanzministerium erhöht.
Sind Sie in den letzten zwei Jahren bereits zweimal aus beruflichen Gründen umgezogen, erhöht sich die Umzugspauschale um 50 Prozent.
Wenn die Aufwendungen höher sind als die Pauschale, haben Sie die Möglichkeit auf die Pauschale zu verzichten und die höheren Kosten stattdessen mit den entsprechenden Quittungen und Rechnungen zu belegen.
Sie können für den Umzug allerdings nur die Kosten angeben, die Sie tatsächlich tragen. Falls Ihr Arbeitgeber zum Beispiel das Umzugsunternehmen bezahlt, ist es nicht möglich diese Ausgaben abzusetzen.
Nicht absetzbare Kosten
Teilweise entstehen bei einem Umzug auch Kosten, die das Finanzamt nicht anerkennt. Dazu gehören:
- Einlagerungskosten für Möbel: Ist Ihre neue Wohnung kleiner und Sie können nicht alle Möbel unterbringen, so sind die Kosten für die Einlagerung leider nicht absetzbar.
- Renovierungsarbeiten und Möbel für die neue Wohnung: Auch die hier entstehenden Kosten werden in der Steuererklärung nicht anerkannt.
- Maklergebühren für den Immobilienkauf: Anders als bei der Anmietung können Sie die Maklerprovision für ein Eigenheim hier nicht geltend machen.
Kosten für Nachhilfeunterricht
Ziehen Kinder mit Ihnen in ein anderes Bundesland oder in eine andere Stadt um, müssen sie oftmals die im Schulunterricht vermittelten Inhalte nacharbeiten. Ausgaben für einen Nachhilfeunterricht können Sie ebenfalls beim Finanzamt geltend machen – aber nur wenn dieses akzeptiert, dass der Umzug berufsbedingt stattfand. Nachweisen können Sie das zum Beispiel anhand Ihres Arbeitsvertrags oder per eine Arbeitgeberbestätigung. Sie können Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.286 Euro absetzen.
Kann ein privaten Umzug von der Steuer abgesetzt werden?
Ziehen Sie der Liebe wegen oder aus anderen privaten Gründen um, können Sie die Kosten zum Teil steuerlich absetzen. Die Umzugskostenpauschale und die Werbungskosten sind davon allerdings ausgenommen. Haben Sie Umzugshelfer bestellt oder lassen Sie Malerarbeiten in Ihrer alten Wohnung von einem Profi erledigen, können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen geltend machen.
Höhe der absetzbaren Kosten
Im Rahmen dieser Dienstleistungen können Sie über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung pro Jahr 20 Prozent Ihrer Ausgaben absetzen. Es gelten dabei unterschiedliche Höchstbeträge: Für Handwerksleistungen sind es 1.200 Euro und für haushaltsnahe Dienstleistungen 4.000 Euro. Listen Sie hierfür die einzelnen Posten auf einem Extrablatt in Ihrer Steuererklärung auf und fügen Sie als Belege die Rechnungen und Kontoauszüge für die Überweisungen bei. Dieser Steuerabzug ist allerdings nur möglich, wenn Sie die folgenden zwei Dinge beachten:
- Sie benötigen eine Rechnung, auf der der Lohnkostenanteil enthalten ist.
- Sie dürfen nicht bar bezahlen. Lediglich eine Quittung reicht dem Finanzamt nicht aus. Sie müssen also einen Kontoauszug vorweisen, der beweist, dass tatsächlich Geld geflossen ist.
Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung
Gibt es medizinische Ursachen, wie zum Beispiel aufgrund einer Behinderung oder wegen der Folgen eines Unfalls, die einen Umzug erforderlich machen, sind diese als außergewöhnliche Belastung einzustufen. Übersteigen diese Kosten einen zumutbaren Eigenanteil können die Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden. Als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit benötigen Sie ein Attest des Amtsarztes.
Sie haben Schimmel in Ihrer Wohnung, der zu einer Allergie geführt hat? In Ihrem Haus wurde Asbest entdeckt? Wenn Sie unter Giftstoffen in Ihrer Wohnung leiden, sind die Voraussetzungen für die Umzugskostenpauschale ebenfalls erfüllt.