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Bedeutete das Aussetzen der Castor-Transporte im August, dass das Vorhaben doch nicht sicher ist?

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Die Sicherheit der Transporte wurde durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und unabhängige Gutachter im Rahmen der Genehmigungserteilung bestätigt. Zudem hat die EnBW mit den ersten vier Transporten im Juni, September, Oktober und November 2017 unter Beweis gestellt, dass die Verlagerung der Brennelemente nach Neckarwestheim sicher durchführbar ist.

Im Rahmen des von der Gemeinde Neckarwestheim angestrengten Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) haben sich die EnBW und ebenso das BfE ausführlich gegenüber dem OVG zu Sicherheitsfragen geäußert und sind auf alle vom Gericht gestellten Fragen sowie auf die Schriftsätze der Gemeinde nebst ihres Sachbeistandes eingegangen.

Die EnBW hatte ihr Transportvorhaben bis Ende August 2017 freiwillig unterbrochen, um allen am Verfahren vor dem OVG Beteiligten Zeit für eine ausführliche Analyse der Unterlagen zu geben. Nachdem das OVG am 25. August 2017 den Antrag der Gemeinde Neckarwestheim abgelehnt hatte, weitere Castor-Transporte auf dem Neckar bis zur gerichtlichen Entscheidung des Beschwerdeverfahrens zu untersagen, sah die EnBW keine Veranlassung mehr, über den August hinaus auf das bereits genehmigte Transportvorhaben zu verzichten.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den bisherigen Transporten.