Die EnBW bzw. das von ihr beauftragte Transportunternehmen verfügte über eine gültige Transportgenehmigung. Diese sah keine Einschränkungen für den Transport der Castoren hinsichtlich Uhrzeiten und Lichtverhältnissen vor. Die EnBW hat stets sichergestellt, dass die ihr gemachten Vorgaben aus der Transportgenehmigung eingehalten werden.
Das bedeutet: Der Transport der Castoren war auch bei Dunkelheit durch die Transportgenehmigung abgedeckt.
Bei den Transporten der Brennelemente stand für die EnBW der Schutz von Mensch und Umwelt an erster Stelle. Dieser Schutz wurde bereits von der massiven, tonnenschweren Metallkonstruktion der eingesetzten Castor-Behälter gewährleistet. Die Schutzfunktion der Castor-Behälter bestand unabhängig von den Lichtverhältnissen auf der Transportstrecke.