Die Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager in Neckarwestheim wurde auf 40 Jahre ausgestellt und gilt ab der Einlagerung des ersten beladenen Behälters im Jahr 2006. Die Dauer von 40 Jahren hielt man damals für ausreichend, weil man davon ausging, dass der Staat in der Zwischenzeit eine Lösung für die Endlagerung findet. Vorgehensweise und Zeitplanung für die Suche und Einrichtung eines Endlagers für abgebrannte Brennelemente obliegen allein dem Staat. An Spekulationen, ob der Staat diese selbstgestellte Aufgabe innerhalb der 40 Jahre lösen kann, beteiligt sich die EnBW nicht. Dies gilt auch für Spekulationen, was mit den Zwischenlagern in Deutschland und den darin gelagerten Behältern nach Ablauf dieser Zeit passieren wird.