Bei den Transporten der Brennelemente stand für die EnBW der Schutz von Mensch und Umwelt an erster Stelle. Bei der Beantragung der Transportgenehmigung war die EnBW deshalb mit einem umfangreichen Sicherheitskonzept angetreten, das wirksam dafür sorgte, dass alle Grenzwerte gemäß der strengen deutschen Strahlenschutzverordnung eingehalten wurden. Mit der Erteilung der Transportgenehmigung durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wurde die sichere Durchführbarkeit der Transporte bestätigt.
Die Brennelemente wurden in Castor-Behältern verpackt. Castor-Behälter sind massive, tonnenschwere Metallkonstruktionen, die in Tests nachgewiesen haben, dass sie auch unter extremen Bedingungen sicher sind. Die Wandstärke von etwa 40 Zentimetern sorgt dafür, dass von den abgebrannten Brennelementen in den Castoren und deren Strahlung keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)bei allen Transporten Messungen durchgeführt. Hier beispielhaft die gemessenen Werte des ersten Transports am 28. Juni 2017: Die Strahlendosis für eine Person, die sich während der Vorbeifahrt des beladenen Transportschiffs am Ufer aufhielt, betrug etwa 0,01 Mikrosievert. Bei den rund 20-30-minütigen Schleusenaufenthalten erreichten die Dosiswerte für eine Person an der Schleuse maximal 0,07 Mikrosievert. Auch bei den weiteren Transporten zeigten die radiologischen Messungen der LUBW keine Auffälligkeiten. Eine Einordnung der Strahlendosiswerte finden Sie in der folgenden Infografik.