Jedes Zwischenlager in Deutschland unterliegt einer Genehmigung, die unter strengen Vorgaben und Kontrollen gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt. Ihre Sicherheit ist damit geprüft und gewährleistet. Mit anderen Worten: Das Zwischenlager in Neckarwestheim wurde genehmigt, weil Vorsorge getroffen ist, dass von ihm keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Der sichere Zustand des Zwischenlagers wird regelmäßig von der staatlichen Aufsichtsbehörde und ihren Gutachtern überwacht.
Aufgrund des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie werden die ursprünglich für Neckarwestheim geplanten und genehmigten Kapazitäten – trotz der Einlagerung der Behälter aus Obrigheim – unterschritten. Es kommt somit durch die Einlagerung der Castor-Behälter aus Obrigheim nicht zu einer Erhöhung des genehmigten radioaktiven Inventars.
Für die Einlagerung der Brennelemente aus Obrigheim im Neckarwestheimer Zwischenlager erhielt die EnBW vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) im August 2016 eine entsprechende Genehmigung. Damit ist sichergestellt, dass auch von staatlicher Seite alle relevanten Aspekte der Einlagerung geprüft worden sind.