Für die Umsetzung des Vorhabens waren im Wesentlichen drei Genehmigungen erforderlich. Zum einen die verkehrsrechtliche Zulassung des eingesetzten Transport- und Lagerbehälters vom Typ Castor 440/84 mvK. Diese wurde dem Hersteller des Behälters im November 2013 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt.
Zum zweiten die Genehmigung für die Aufbewahrung der Obrigheimer Brennelemente im Neckarwestheimer Standort-Zwischenlager. Diese Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) der EnBW im August 2016 genehmigt.
Und zum dritten die Transportgenehmigung für die beladenen Castor-Behälter. Diese wurde dem von der EnBW beauftragten Transportunternehmen im Mai 2017 ebenfalls vom BfE erteilt.