Die Sicherheit der Transporte wurde bereits durch die verwendeten Castor-Behälter gewährleistet. Sie sind für jede Art von Transport – egal ob auf dem Wasser, der Straße oder der Schiene – behördlich zugelassen.
Für die Transporte auf dem Wasserweg kam ein Schubverband zum Einsatz. Der Schubverband besteht aus einem speziellen Schubleichter und einem Schubboot. Schubleichter und Schubboot entsprachen den behördlichen Vorschriften und waren für die Transporte behördlich zugelassen.
Die Konstruktion des Schubleichters sowie seine technischen Einrichtungen machen ein Sinken praktisch unmöglich. Er verfügt u.a. über eine Doppelhülle mit durch Querschotts getrennten Kammern sowie über sogenannte Lenzsysteme, die die Schiffskammern entwässern können. Insgesamt erfüllte der Schubleichter damit die sehr hohen behördlichen Anforderungen für diese Transporte.
Davon abgesehen, dass es also praktisch unmöglich ist, dass der Schubleichter sinkt oder die im Schubleichter fixierten Castor-Behälter ins Wasser fallen, ist zusätzlich nachgewiesen, dass die Castoren einem Druck von 20 bar standhalten. Dies entspricht einer Wassertiefe von 200 Metern. Die tiefste Stelle des Neckars entlang der Transportstrecke liegt bei etwa 8 Metern.