Die Polizei war in die Vorbereitung und Umsetzung der Transporte eingebunden und entschied unabhängig von der EnBW über Art und Umfang ihres Einsatzes. Die Kosten, die durch die Begleitung der Polizei entstanden, werden – wie bei solchen polizeilichen Maßnahmen auch sonst üblich – durch das Land Baden-Württemberg getragen.