Bei den Transporten kam ein Schubverband zum Einsatz. Der Schubverband besteht aus einem speziellen Schubleichter und einem angekoppelten Schubboot. Schubleichter und Schubboot entsprachen den behördlichen Vorschriften und waren für die Castor-Transporte behördlich zugelassen.
Bei einem wie für die Castor-Transporte eingesetzten Schubverband stellt das Schubboot die Antriebsleistung für eine längere Transportstrecke zur Verfügung. Ein Schubboot verfügt über zwei redundante, jeweils vollwertige Antriebe, so dass es auch dann noch manövrierfähig ist, wenn ein Antrieb ausfallen sollte. Darüber hinaus stand bei den Transporten stets auch ein zweites, gleichartiges Schubboot zur Verfügung, das alternativ zum Einsatz kommen und angekoppelt werden konnte. Zusätzlich verfügt auch der Schubleichter über einen eigenen Anrieb, mit dem er uneingeschränkt manövrieren konnte.