Mit der Einführung der neuen NIS-2-Richtlinie hat die Europäische Union einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit ihrer Mitgliedsstaaten unternommen. Die EU-Staaten sind gefordert, die Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) bis zum Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Diese verpflichtet Unternehmen und Organisationen, angemessene Cybersicherheits-maßnahmen zu ergreifen sowie schwerwiegende Vorfälle zu melden.
Ab dem 17. Oktober 2024 wird NIS2, die verbindliche Cyber-Sicherheits-Richtlinie der EU umgesetzt, und voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt oder in absehbarer Zeit danach in Kraft treten. Unternehmen in bestimmten Branchen müssen dann nachweislich angemessene Cyber-Security-Maßnahmen ergreifen und schwerwiegende Vorfälle melden.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie ist die aktualisierte Version der bereits bestehenden NIS-Richtlinie und hat das Ziel, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Die NIS2-Richtlinie legt Mindestsicherheitsanforderungen für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen und Finanzdienstleistungen fest.
Die Notwendigkeit für diese verstärkte Maßnahme ist angesichts der zu-nehmenden Anzahl und Komplexität von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen und Digitaldienst-leister in Europa wichtiger denn je.
Ein wesentlicher Aspekt der NIS-2-Richtlinie ist die Ausweitung ihres Geltungsbereichs. Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie hauptsächlich auf Betreiber kritischer Infrastrukturen wie in den Sektoren Energie, Verkehr, Banken und Gesundheitswesen abzielte, erweitert die NIS-2-Richtlinie den Fokus auf eine größere Anzahl von Sektoren.
Dazu gehören nun auch Anbieter digitaler Dienste, Hersteller von medizinischen Geräten, Rechenzentren und öffentliche Verwaltungen.
Im Vergleich zur vorherigen Version erstreckt sich die NIS2-Richtlinie auf eine breitere Palette von Unternehmen und Dienstleistungsanbietern. Dies bedeutet, dass nun mehr Organisationen verpflichtet sind, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Meldung von Zwischenfällen
Unternehmen müssen nun schwerwiegende Cyber-Security-Vorfälle den zuständigen nationalen Behörden melden. Dies trägt zur verbesserten Reaktionsfähigkeit und Koordination bei Cyberangriffen bei.
Höhere Strafen bei Nichteinhaltung
Die NIS2-Richtlinie führt strengere Sanktionen für Unternehmen ein, die die Vorschriften nicht einhalten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.
Chancen und Herausforderungen
Die NIS2-Richtlinie bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Ihr Unternehmen mit sich. Auf der einen Seite bietet sie die Möglichkeit, die Cybersicherheitspraktiken zu verbessern und das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken. Auf der anderen Seite erfordert sie möglicherweise zusätzliche Ressourcen und Investitionen in die Sicherheitsinfrastruktur.
Die NIS-2-Richtlinie fördert ebenso die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ein neuer Mechanismus für den Informationsaustausch und die Koordination von Reaktionen auf Cyberbedrohungen wird somit eingeführt. Dies soll sicherstellen, dass Bedrohungen frühzeitig erkannt und gemeinsam bekämpft werden können.
Insofern ist die NIS2-Richtlinie ist eine bedeutende Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit und erfordert die Aufmerksamkeit und das Engagement jedes Unternehmens.
Wir sind hier, um Ihnen bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu helfen und Ihr Unternehmen vor den wachsenden Cyberbedrohungen zu schützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen in einer zunehmend vernetzten Welt sicher und geschützt bleibt.
Mit fortschreitender Digitalisierung und Vernetzung steigt für Unternehmen und Organisationen das Risiko von Cyberangriffen. Allein in Deutschland waren im vergangenen Jahr laut der aktuellen Studie vom 24. August 2024 des Branchenverbandes Bitkom 7 von 10 Unternehmen von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen. Der Schaden betrug 266,6 Milliarden Euro.
Machen Sie direkt den Selbstcheck mit unserer NIS-2-Checkliste. Wenn Sie eine der genannten Fragen mit „Ja“ beantworten können, fällt Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie.
- Gesundheitswesen
- Transport
- Wasserversorgung
- Energie
- Virtuelle Infrastruktur
- Anbieter digitaler Dienste
- Bankwesen
- Infrastruktur der
- Finanzmärkte
- Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen oder -diensten
- Abwasser
- Chemikalien
- Gesundheitswesen (Pharmazie, Forschung und Entwicklung, kritische medizinische Geräte)
- Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -vertreiber
- Hersteller kritischer Produkte (medizinische Geräte, Computer, Elektronik, Automobile)
- Digitale Anbieter (Plattformen sozialer Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze
- Luft- und Raumfahrt
- Post- und Kurierdienste
- Öffentliche Verwaltung
- Ja
- Nein
- Ja
- Nein
Wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt im Geltungsbereich befinden, müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben:
- Teilen Sie der ENISA den Namen Ihres Unternehmens sowie die Adressen der Hauptniederlassung und anderer rechtlicher Niederlassungen in der EU mit.
- Stellen Sie aktuellen Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adressen und Telefonnummern, innerhalb von 12 Monaten zur Verfügung.
- Ausländische Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, aber Dienstleistungen erbringen (z.B. Anbieter von Datenzentren und Inhalten), müssen einen repräsentativen Ansprechpartner vor Ort benennen.
- Aktualisierung innerhalb von 3 Monaten, wenn eine Änderung (der Adresse oder des Vertreters) wirksam wird.
Auch, wenn Sie nicht in den Geltungsbereich fallen, können Sie sich beteiligen und wichtige Vorfälle oder Cyber-Bedrohungen auf freiwilliger Basis melden.
Im Rahmen der neuen Richtlinie wird gefordert:
- Meldung eines bedeutenden Sicherheitsvorfalls innerhalb von 24 Stunden nach seiner Entdeckung.
- Übermittlung einer ersten Bewertung innerhalb von 72 Stunden nach der Entdeckung des Vorfalls.
- Vorlage eines ausführlichen Abschlussberichtes innerhalb eines Monats nach der Entdeckung
Gemäß Artikel 21 der NIS-2 sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bedeutende und wichtige Einrichtungen robuste Systeme, Strategien und bewährte Verfahren für das Risikomanagement einführen, die eine Vielzahl von Maßnahmen und Disziplinen im Bereich der Cybersicherheit abdecken, einschließlich:
- Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen
- Bearbeitung von Zwischenfällen und Berichterstattung
- Business-Kontinuität, z.B. Backup-Management und Notfallwiederherstellung
- Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette
- Sicherheit bei der Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Systemen
- Grundlegende Praktiken der Cyberhygiene und Schulungen zur Cybersicherheit
- Kryptographie und Verschlüsselungstechnologien
- Personelle Sicherheit, Zugangskontrollen und Asset-Management
- Zero-Trust-Zugang (Multi-Faktor-Authentifizierung, kontinuierliche Authentifizierung)
- Seien Sie sich bewusst, dass die Zusammenarbeit, der Informationsaustausch und die Meldung von Vorfällen an die Behörden immer wichtiger werden
Als Ihr Partner im Bereich Cyber-Security stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllt. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, robuste Sicherheitsstrategien zu entwickeln, Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen, sowie Schulungen für Ihre Mitarbeiter bereitzustellen.
Die EnBW-Konzerntochter EnBW Cyber Security hilft Unternehmen, Kommunen und Behörden dabei, die für sie passende Sicherheitsstrategie zu finden und umzusetzen. Mit ihren Cyber-Security-Spezialisten führt das Unternehmen IT-Sicherheitsberatungen sowie Penetrationstests durch, um existente Schwachstellen aufzudecken und mittels deren Behebung das Eintrittswahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Cyber-Angriffs zu minimieren. Gerade durch Penetrationstests werden Sicherheitslücken transparent.
Aber auch die kontinuierliche Überwachung des Datenverkehrs über eine sogenannte Network Detection and Response Lösung (NDR) bis hin zur Erkennung von potenziellen Sicherheitsvorfällen über einen Managed Security Service im betriebseigenen Security Defense Center bietet die EnBW-Konzerntochter in Ihrem Lösungsportfolio.
Haben wir Ihr Interesse an unseren Cyber-Security-Services und Cyber-Security-Produkten geweckt? Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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