Neue Förderung von E-Dienstwagen
Neue Förderung von E- Dienstwagen
Steuerliche Anreize von denen Unternehmen wie auch Dienstwagenfahrer*innen profitieren.Rückwirkende Sonderabschreibungen
Unternehmen können rückwirkend zum 1. Juli 2024 bis Dezember 2028 von einer Sonderabschreibung für neu zugelassene E-Dienstwagen profitieren.Erweiterte Dienstwagenbesteuerung
Anhebung der Deckelung: Der Brutto-Listenpreis steigt auf 95.000 Euro.
Profitieren Sie von dem neuen Förderprogramm des Bundes
Mit steuerlichen Verbesserungen stärkt die Bundesregierung die Elektromobilität und und möchte damit den Anteil von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten erhöhen.
Konkret sind diesbezüglich zwei Maßnahmen vorgesehen:
Künftig profitieren Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge. Im Detail wird die degressive Abschreibung über 6 Jahre so angepasst, dass sie im ersten Jahr der Abschreibung 40 Prozent vom Fahrzeugwert betragen darf. Das sorgt für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen.
Zudem wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert: Der Brutto-Listenpreis bei der Anschaffung, also der Verkaufspreis inklusive aller Extras, steigt auf 95.000 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro (vor dem 1. Januar 2024: 60.000 Euro).