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Auf der Gemarkung der Stadt Veringenstadt im Landkreis Sigmaringen plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH weitere Windenergieanlagen zur Bestandsanlage. Dieses Vorhaben wird im Bereich des aktuellen Suchraumgebiets „WEA-437-016 „Veringenstadt – Südost“ des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben geplant. Die Planungen zur Windenergieanlage Veringenstadt B sind bereits abgeschlossen und die Anlage ist seit 2023 in Betrieb. Derzeit werden die Flurstücke für das Windenergievorhaben Veringenstadt II privatrechtlich gesichert und die Genehmigungsunterlagen für das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorbereitet.

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Projektdetails

Standort der Windenergieanlage Veringenstadt

Die EnBW betreibt zum aktuellen Zeitpunkt eine Enercon E138 mit einem Rotordurchmesser von 138 Metern, sowie einer Nabenhöhe von 160 Metern. Die Anlage besitzt eine Leistung von 4,0 MW.

Zusätzlich wird durch die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, auf der Gemarkung Veringenstadt eine Erweiterung geplant. Aktuell werden die konkreten Standorte der Erweiterung identifiziert.

Um die Energiewende zu beschleunigen hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“. In diesem wurden konkrete Flächenziele festgelegt, die in einem weiteren Schritt von den Bundesländern ausgewiesen werden. Diese Ziele sind die planungsrechtliche Grundlage für unsere Erweiterung. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben übernimmt die Aufgabe diese Flächen in konkrete Regionalpläne zu übersetzen. Dieser Vorgang befindet sich aktuell noch im Prozess. Die erste Offenlage mit den möglichen Flächen hat bereits stattgefunden.

Die finale Anzahl der Windenergieanlagen ist von vielen Faktoren abhängig. Entscheidend ist hier auch die Flächenausweisung des Regionalverbands. Unser Ziel ist es, die Standorte so zu planen, dass sowohl die technischen als auch alle gesetzlichen Anforderungen, wie Schallgrenzwerte, eingehalten werden. Das beinhaltet auch ausreichende Vorsorgeabstände zu den nächstliegenden zusammenhängenden Wohnbebauungen.

Jedes Windparkprojekt durchläuft ein umfassendes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, das die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sorgfältig bewertet. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Windpark nicht nur effizient, sondern auch verträglich für die Umwelt (Flora und Fauna) ist.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/Quadratmeter in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur-Einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für Windenergieanlagen entscheiden. Darüber hinaus ist die sogenannte Windhöffigkeit ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projektes.

Gemäß Windatlas Baden-Württemberg aus dem Jahr 2019 liegt das Potenzial für die Windenergienutzung (die sogenannte mittlere gekappte Windleistungsdichte) in der Projektfläche in Veringenstadt im Mittel bei ca. 240 W/m². Somit liegt dieses Gebiet deutlich über dem im Windatlas festgelegten Wert von 215 W/m², ab dem ein Gebiet als geeignet gilt.

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Im Einklang mit Mensch und Umwelt

Bei der Planung des Windparks Veringenstadt setzen wir uns dafür ein, dass unser Vorhaben Hand in Hand mit den Interessen der Anwohnenden und dem Schutz der Natur geht. Dies ist ein zentrales Anliegen der EnBW und ebenfalls eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Projekts.

Welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen wird in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt Sigmaringen festgelegt. Dies umfasst nicht nur eine ökologische Bewertung, sondern auch detaillierte Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf. Mitunter sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um alle Aspekte des Projektes zu beleuchten. Diese werden individuell festgelegt, um auf alle Besonderheiten des Standortes einzugehen.

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(Quelle: BWE)

Schall

Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für den Au-ßenbereich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Grenzwerte (nachts):

  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anla-gentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst.

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Schattenwurf

Für den von Windenergieanlagen verursachten Schattenwurf gibt es klare Vorgaben. Sobald es zu einer Überschreitung der Richtwerte der zulässigen Schattenwurfdauer von 30 Minuten am Tag oder von 8 Stunden im Jahr kommt, werden die Anlagen abgeschaltet. Dazu werden entsprechende Sensoren an den Windenergieanlagen verbaut.

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Projekttagebuch

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Veringenstadt. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Veröffentlichung Suchraumkulisse RVBO
Q4 2023
Vorstellung Projekt im Gemeinderat Veringenstadt
Q4 2023
Beginn Flächensicherung
Q1 2024
Erste Offenlage RVBO
Q1 2024
Zusammenlegung VER Nord und VER II zu VER II
Q3 2024
Informationsveranstaltung in Veringenstadt
Q1 2025
Einreichung Genehmigungsantrag
Q2 2025
Erhalt BImSchG
Q2 2026
Zuschlag EEG
Q3 2026
Voraussichtlicher Baubeginn
Q2 2027
Voraussichtliche Inbetriebnahme
Q4 2028
Termine


Aktuell sind keine Termine geplant.

Kontakt


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