Auf Flächen der Gemeinde Fichtenau im Landkreis Schwäbisch Hall betreibt die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit drei Windenergieanlagen. Die Gesamtleistung beträgt 9,9 Megawatt. Außerdem plant die EnBW die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage, welche die Gesamtleistung des Windparks auf rund 13,35 MW erhöhen würde.
Projektdetails
Die Flächen des Windparks Fichtenau befinden sich nordöstlich von Wäldershub und grenzen an die Gemeinde Kreßberg an. Östlich des Windparks verläuft die A 7. Die Anlagenstandorte befinden sich auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
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Grundlage für den Standort des Windparks Fichtenau ist das im rechtskräftigen Regionalplan Heilbronn-Franken festgelegte Vorranggebiet 36_SHA nordwestlich von Fichtenau-Wildenstein. Der Windpark befindet sich außerdem auf einer im Teilflächennutzungsplan „Windenergie Fichtenau-Kreßberg“ ausgewiesenen Konzentrationszone. Die drei in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen befinden sich sowohl in der Vorrangfläche 36_SHA für Windenergie als auch in der Konzentrationsfläche für Windenergie des Teilflächennutzungsplans. Die geplante Windenergieanlage Nr. 4 liegt außerhalb der oben genannten VRG 36_SHA im Gebiet der Konzentrationsfläche.
Die beiden Flächenausweisungen (Vorranggebiete und Flächennutzungsplan) bilden die planungsrechtliche Grundlage für den Windpark Fichtenau.
Anlagenanzahl & Anlagentyp
Es sind drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 126 mit einer Leistung von jeweils 3,3 Megawatt (MW) bereits in Betrieb. Die Anlagen haben jeweils eine Nabenhöhe von 149 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern. Die vierte geplante Windenergieanlage ist vom Typ Vestas V 136 mit einer Leistung von 3,45 MW, einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Metern.
Windverhältnisse
Generell ist die vorgesehene Fläche gut für den Betrieb des Windparks geeignet. Die Höhenunterschiede sind relativ gering, so dass an allen vier Standorten sehr ähnliche Windverhältnissen vorhanden sind. Der Betrieb der bestehenden Windenergieanlagen bestätigt die vorher erwarteten Windverhältnisse.
Die Belange von Mensch und Umwelt
Bevor der Windpark Fichtenau genehmigt und gebaut werden konnte, waren zahlreiche Fachgutachten notwendig, in welchen geprüft wurde, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem zuständigen Landratsamt Schwäbisch Hall im Rahmen einer Vorantragskonferenz abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso üblich wie Fledermaus- Schall- und Schattenwurfgutachten.
Für den Windpark Fichtenau haben die Untersuchungen zu den ökologischen Gutachten im Februar 2015 begonnen. Das avifaunistische und das faunistische Gutachten sowie die Erhebungen zu Fledermäusen waren im Dezember 2015 beendet.
Die Naturschutzrechtlichen Belange wurden zusammengefasst durch den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Zudem wurde eine standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall entsprechend dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Weitere Restriktionen und Naturschutzbelange werden im ornithologischen Fachgutachten und dem Fledermausgutachten behandelt, welche ebenfalls im LBP Berücksichtigung finden.
Weitere Gutachten wie etwa zu den Themen Schall- und Schattenwurf wurden dem Genehmigungsantrag ebenfalls beigefügt. Alle Grenzwerte bezüglich Schall- und Schattenemissionen werden eingehalten.
Die nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg genannten Abstandsempfehlungen von mindestens 700 Metern zu Siedlungs- und Wohngebieten werden eingehalten.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für die geplante Erweiterung des Windparks um eine weitere Windenergieanlage.
Zuwegung
Für die Zufahrt zum Windpark wird die bestehende forstwirtschaftliche Wegestruktur so weit wie möglich genutzt, um Eingriffe in die Landschaft so gering wie möglich zu halten. Auch die Standorte für die einzelnen Windkraftanlagen wurden so nah wie möglich an bestehende Forstwege gelegt. Dennoch mussten in einzelnen Fällen neue Wege angelegt werden bzw. vorhandene Wege verbreitert oder aufgeschüttet werden. In Kurvenbereichen mussten teilweise Fahrbahnerweiterungen vorgenommen und ein überschwenkbarer Bereich freigeräumt werden.
Netzanbindung
Der Netzverknüpfungspunkt für den Windpark befindet sich östlich des Planungsgebiets im Umspannwerk Dinkelsbühl in rund 13 Kilometer Entfernung.
Termine
Aktuell gibt es keine geplanten Termine.
Projekttagebuch
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Fichtenau. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Beginn Ökologische Untersuchungen
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Februar 2015
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Antrag auf BImSchG eingereicht
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Dezember 2015
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Erhalt BImSchG – Genehmigung
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Dezember 2016
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Baubeginn
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Februar 2017
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Abschluss Fundamentbau
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Mai 2017
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Fertigstellung Zuwegung und Kranstellfläche
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Juni 2017
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Errichtung der Anlagen
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Juli 2017
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Inbetriebnahme des Windpark
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September 2017
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Abschluss der Rückbauarbeiten
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Juni 2018
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Antrag auf BImSchG für eine weitere Windenergieanlage eingereicht
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Dezember 2018
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Bautagebuch in Bildern
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Die häufigsten Fragen (FAQ)
Da es erklärtes Ziel der Landesregierung ist die Windkraft massiv auszubauen und insbesondere auch den Wald bei einer Standortsuche zu berücksichtigen, werden Vorranggebiete für Windenergie auch im Wald ausgewiesen. Bei dem geplanten Windpark in Fichtenau wird der Waldverlust durch Reduzierung der in Anspruch zu nehmenden Flächen minimiert und wird zusätzlich durch Ersatzaufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.
Müssen Bäume für den Windpark gefällt werden?
Zahlreiche Studien belegen, dass ein dauerhafter Wertverlust nicht durch Windenergieanlagen verursacht ist. Maßgebliche Gründe, die den Wert beeinflussen, sind vielmehr in ökonomischen und demografischen Einflüssen zu sehen.
Wird der Wert meiner Immobilie durch die Errichtung der Windenergieanlagen beeinträchtigt?
Aufgrund kontinuierlicher aerodynamischer Verbesserung verursachen moderne Windenergieanlagen nur noch moderate Betriebsgeräusche. Bei maximaler Anlagenauslastung (Nennleistung), d.h. bei hohem Windaufkommen, liegen die Geräuschemissionen an der Nabe bei rund 106 dB (A). Mit zunehmender Entfernung baut sich der Schall jedoch ab, so dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden. Die Auswirkungen der Geräuschemissionen werden im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft. Das Gesetz verweist hierbei auf die TA Lärm. Diese stellt in Deutschland die zentrale Beurteilungsgrundlage für Geräusche dar, welche von gewerblichen bzw. industriellen Anlagen ausgehen.
Wie laut sind Windenergieanlagen in der Regel? Werden die strengen Grenzwerte für Schallimmissionen eingehalten?
Für den WP Fichtenau wurde eine Immissionsprognose entsprechend der TA-Lärm durchgeführt. Für die Berechnung der Lärmimmissionen am Standort Fichtenau wurden die in der Umgebung des Standorts liegenden Immissionsorte untersucht. Die Auswahl der für die Schallimmissionsprognose relevanten Immissionsorte am Standort erfolgte auf der Basis des nach der TA-Lärm definierten Einwirkungsbereichs der geplanten WEA. Ein Immissionsort wurde auch in der Nähe des Hotels Meiser gewählt. Die zulässigen Nacht-Immissionsrichtwerte werden an allen Immissionsorten eingehalten.
Werden die Immissionsrichtwerte am Hotel Meiser eingehalten?
Windenergieanlagen erzeugen wie viele andere technische Anlagen Geräusche in einem weiten Schallspektrum. Dazu gehören auch tieffrequente Geräusche (Geräusche mit einem vorherrschenden Energieanteil im Frequenzbereich unter 90 Hz) und Infraschall (Frequenzbereich unterhalb von 20 Hz). Weitere typische Infraschallquellen sind Verkehr, häusliche Quellen wie z.B. Wasch- und Spülmaschinen oder auch Meeresrauschen. Infraschall ist daher ein weit verbreitetes Phänomen und keineswegs ein spezielles Kennzeichen von Windenergieanlagen. Im Ergebnisbericht des LUBW „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ wird nachfolgendes Fazit gezogen: „Infraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen. Er ist alltäglicher und überall anzutreffender Bestandteil unserer Umwelt. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Die von ihnen erzeugten Infraschallpegel liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Es gibt keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in diesem Pegelbereich.“ (Landesumweltamt Baden-Württemberg, LUBW 2015).
Entsteht Infraschall durch vorbeistreichen der Flügel vor dem Turm?
Messungen verschiedener Landesumweltämter sowie von anerkannten Messinstituten haben vielfach belegt, dass von Windenergieanlagen zwar Infraschall ausgehen kann, dieser jedoch immissionsseitig deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt (LUA 2002, LfU 2000, LUNG 2010). Oft liegt der Infraschallpegel auch unterhalb des Infraschallpegels des Umgebungsgeräusches, in vielen Situationen konnte sogar zwischen den Messwerten bei an- und ausgeschalteter Windenergieanlage kein Unterschied festgestellt werden. Die Wirkungsforschung hat bisher keine negativen Wirkungen im Bereich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle feststellen können (LUA 2002, AWEA 2009).
Des Weiteren zeigt die aktuelle Studie LUBW (LUBW 2015), dass der Infraschallpegel in der Umgebung von WEA auch bei Abständen zwischen 150 – 300m deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. In 700m Abstand zur WEA war in der gleichen Studie zu beobachten, dass sich beim Einschalten der Windenergieanlage der gemessene Infraschall-Pegel nicht mehr nennenswert erhöht.
Ist Infraschall am Hotel Meiser messbar?
Der Disko-Effekt (periodische Lichtreflexionen durch die Rotorblätter) stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen kein Problem mehr dar (Windenergieerlass Baden-Württemberg, 2012). Disko-Effekt spielt daher heute keine Rolle hinsichtlich einer Belästigung der Anwohner mehr. Lichtblitze auf Grund von Nässe oder Vereisung werden nicht berücksichtigt (LAI 2002).