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| Adhoc-Meldung

Wertberichtigungen und Drohverlustrückstellungen in Höhe von 1,25 Milliarden € im Halbjahresabschluss zu berücksichtigen

Ad-hoc-Mitteilung nach §17 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
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Die EnBW ist gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 36) verpflichtet, regelmäßig und auch anlassbezogen Werthaltigkeitsprüfungen durchzuführen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Erstellung des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2021 hat die EnBW im Konzernabschluss einen Wertberichtigungsbedarf im Segment Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur von ca. 0,95 Milliarden € identifiziert. Die Wertberichtigungen betreffen hauptsächlich die Kohlekraftwerke. In geringerem Umfang sind auch Windparks betroffen. Zusätzlich müssen Drohverlustrückstellungen für nicht mehr kostendeckende Strombezugsverträge nach IAS 37 um 0,3 Milliarden € erhöht werden. EnBW veröffentlicht den Halbjahresfinanzbericht am 29. Juli 2021.

Grund für diese im Halbjahresabschluss 2021 zu erfassenden Sonderbelastungen von insgesamt 1,25 Milliarden € sind im Wesentlichen verschlechterte Erwartungen in Bezug auf die künftigen Cashflows insbesondere im Bereich der konventionellen Erzeugung vor dem Hintergrund zu erwartender verschärfter Anforderungen aus dem Klimaschutz.

Die Sonderbelastungen mindern das neutrale Ergebnis und sind im Halbjahresabschluss weder zahlungswirksam, noch haben sie Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Dividende. Bemessungsgrundlage der Dividende ist der um Sonderfaktoren bereinigte Adjusted Konzernüberschuss. Die Fähigkeit zur Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 ist nicht gefährdet.

Die Ergebnisprognose für die Entwicklung des Adjusted EBITDA für das Gesamtjahr 2021 verändert sich durch die genannten Effekte nicht

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