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Welche formalen Schritte waren notwendig, um die beiden Kühltürme abbrechen zu können?

Der Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für den Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) war ein wichtiger Meilenstein für den Abbruch der Kühltürme am Standort. Denn die atomrechtliche Genehmigungsbehörde – das Umweltministerium Baden-Württemberg – gestattete in der Genehmigung grundsätzlich die Anwendung des von der EnBW geplanten Sprengabbruchs für den Kühlturm von Block 2 und formulierte konkrete Voraussetzungen für die Sprengung beider Kühltürme. Darüber hinaus waren im Vorfeld des Abbruchs noch weitere formale Schritte erforderlich. Weitere Informationen sind hier zu erhalten.