GKN II: Defekt am Schalter eines Gebäudekrans
In Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) hat bei der routinemäßigen Überprüfung eines Krans im Reaktorgebäude ein Wegendschalter der Kransteuerung nicht wie vorgesehen ausgelöst. Der Schalter dient der automatischen Wegbegrenzung bei Hebe- und Senkbewegungen. Er wurde im Anschluss ausgetauscht. Die Wegbegrenzung wäre durch weitere vorgelagerte Schalter sichergestellt gewesen. Die Ursachenklärung dauert derzeit noch an.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2017 über 10,5 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.