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| Pressemitteilung

EnBW startet Pfahlgründungsarbeiten für Klärschlammheizkraftwerk in Walheim

Baumaßnahmen sind Teil des am 30.10.2024 zugelassenen vorzeitigen Beginns. Pfahlgründungen sollen bis Mitte Mai abgeschlossen sein.
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Walheim. Am Standort des geplanten Klärschlammheizkraftwerks in Walheim hat die EnBW mit den Pfahlgründungsarbeiten begonnen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte diese Bautätigkeiten als Teil der Maßnahmen im Rahmen eines vorzeitigen Beginns am 30.10.2024 zugelassen.

Zuvor war das Baufeld freigemacht und die Baustelle eingerichtet worden. Nils Beeckmann, Projektverantwortlicher für die Errichtung des Klärschlammheizkraftwerks in Walheim, erläutert die Technik: „Die Bohrpfähle sind notwendig, um eine ausreichende Standfestigkeit der künftigen Gebäude abzusichern. Die Arbeiten hierfür werden parallel mit zwei Bohrgeräten ausgeführt, um die Bauzeit möglichst kurz zu halten.“ Dabei werde zunächst ein Loch gebohrt und anschließend mit einem Pfahl mit bis zu 16 Metern Länge in Stahlbetonbauweise ausgefüllt. Dies sei die Basis für die später zu errichtende Bodenplatte, die sich auf diese Pfähle stütze. „Hier kommen grundsätzlich erschütterungsarme Bauverfahren zum Einsatz. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Bauaktivitäten wahrnehmbar sein werden. Wir stellen sicher, dass gesundheitsbeeinträchtigende Lärmbelastungen zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen sind.“

Die Pfahlgründungen werden voraussichtlich bis Mitte Mai andauern.

Um diese Arbeiten auf der ehemaligen Kohlehalde durchführen zu können, wurden im Vorfeld durch ein unabhängiges Gutachterbüro gründliche Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse zeigten keine Überschreitungen relevanter Kenngrößen, die das beantragte Bauvorhaben beeinflussen. Die Kohlereste aus der vormaligen Nutzung als Kohlelager wurden vor den eigentlichen Aushubarbeiten entfernt. Das bei den Pfahlgründungen ausgebohrte Erdreich wird ebenfalls beprobt werden.

Beeckmann betont: „Es ist uns wichtig, die Öffentlichkeit rechtzeitig und transparent über die Maßnahmen am Standort zu informieren und dabei entstehende Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu begrenzen“. Die EnBW hatte deshalb im Vorfeld die Anwohnerinnen und Anwohner des Kraftwerksgeländes durch ein gesondertes Schreiben zu den geplanten Maßnahmen informiert.

Hintergrund

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte per Bescheid den sogenannten vorzeitigen Beginn einiger Maßnahmen nach § 8a Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugelassen. Dem entsprechenden Antrag der EnBW wurde damit stattgegeben. Die Entscheidung über die 1. Teilgenehmigung steht hingegen noch aus und unterliegt weiterhin der Prüfung des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Die Errichtung des Klärschlammheizkraftwerkes liegt im Interesse des Landes und der Kommunen, weil es einen wichtigen Beitrag zur Verwertung des Klärschlamms leisten wird. Schließlich tritt ab 2029 die gesetzliche Pflicht zum Phosphorrecycling in Kraft, zugleich endet die Möglichkeit zur Mitverbrennung des Klärschlamms u.a. in Kohlekraftwerken. Ohne neue Anlagen zur Klärschlammverwertung wie etwa in Walheim entstehen regionale Entsorgungsengpässe.

Über weitere relevante Baumaßnahmen wird EnBW die Öffentlichkeit jeweils rechtzeitig in Kenntnis setzen. Den aktuellen Projektfortschritt veröffentlicht die EnBW im Internet unter https://www.enbw.com/walheim. Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail unter an das Projektteam wenden.

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