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| Pressemitteilung

Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes bringt mehr Klarheit, EnBW sieht aber Ergänzungs- und Nachbesserungsbedarf

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Karlsruhe. Die sogenannte Kohlekommission hat im vergangenen Jahr einen wichtigen und tragfähigen Konsens für den Kohleausstieg erzielt. Sie hat damit einen weiteren entscheidenden Eckpfeiler für die Umsetzung der Energiewende geschaffen. Daran erklärtermaßen anknüpfend umfasst das vom Bundeskabinett heute beschlossene Kohleausstiegsgesetz (Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze) eine Reihe konkreter Maßnahmen und Regelungen, mit denen insgesamt weitere Klarheit über die konkreten Bedingungen des Kohleausstiegs geschaffen wird. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind einzelne Maßnahmen und Regelungen aus Sicht der EnBW dringend verbesserungsbedürftig.

Kohleausstiegsgesetz weicht von Empfehlungen der Kohlekommission ab

Das Gesetz weicht in wesentlichen Punkten von den Empfehlungen der Kohlekommission ab. Das betrifft insbesondere den linearen Pfad für den Ausstieg aus der Braunkohle. Dies hat zur Folge, dass ältere und CO₂-intensive Braunkohlekraftwerke länger laufen und dafür deutlich modernere und weniger klimabelastende Steinkohlekraftwerke mit Wärmeauskopplung früher vom Netz gehen sollen. Dies ist unbestritten nicht im Sinne des Klimaschutzes, der das erklärte, übergeordnete Ziel des Kohleausstiegs ist. Aus Sicht der EnBW ist es daher dringend geboten, auf den von der Kohlekommission empfohlenen Ausstiegspfad zurückzukehren.

Süddeutsche Steinkohlekraftwerke werden in Ausschreibungen erheblich benachteiligt

Durch die heute beschlossenen Regelungen werden zudem süd- bzw. südwestdeutsche Steinkohlekraftwerke und deren Betreiber erheblich benachteiligt. Entschädigungen für Stilllegungen sind im vorgeschlagenen Ausschreibungssystem nämlich nur bis 2026 vorgesehen. Stilllegungen ab 2027 hingegen sollen allein ordnungsrechtlich – d.h. ohne Gewährung von Entschädigungen – erfolgen. Die Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Süddeutschland haben aufgrund des „Netzfaktors“ keine realistische Chance, ihre Anlagen gegen Entschädigung vorzeitig, d.h. vor Laufzeitende, vom Netz zu nehmen. Damit werden süddeutsche Kraftwerksbetreiber nicht nur im Wettbewerb benachteiligt. Durch eine vorzeitige ordnungsrechtliche Stilllegung von Kraftwerken ohne wirtschaftliche Entschädigung würden ihnen vor allem finanzielle Mittel für wichtige Investitionen in klimafreundliche Alternativen genommen. Die Ausschreibungs- und Entschädigungsregelungen müssen daher im Sinne der Wettbewerbsgleichheit und der weiterhin notwendigen Investitionen in die Energiewende überarbeitet und verbessert werden.

Fehlende Anreize für klimafreundliche Wärmeversorgung

Zu den klimafreundlichen Alternativen, die stärker gefördert werden sollten, zählt die Kraft-Wärme-Kopplung. Ein Großteil der süddeutschen Kohlekraftwerke erzeugt neben Strom gleichzeitig auch hocheffizient Fernwärme. Insgesamt gibt die vorgesehene Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) keine ausreichenden Anreize für Investitionen in die Umstellung der Wärmeversorgung von Kohle auf klimafreundlichere Brennstoffe, beispielsweise Gas oder Biomasse. Diese Anreize sind aber wichtig, um die Energiewende insbesondere auch im Wärmesektor zu beschleunigen und gleichzeitig den Wärmepreis beim Kunden nicht erheblich erhöhen zu müssen. Nicht zuletzt kann durch solche Umrüstungen bestehender Kohlekraftwerke eine Stilllegung verhindert und damit Standorte und Arbeitsplätze erhalten werden. Die EnBW fordert daher eine Erhöhung des Kohleersatzbonus, um die Fernwärmeversorgung für die Kunden kostenneutral zu gestalten und weiterhin eine sichere Fernwärmeversorgung zu gewährleisten.

Da die für eine Brennstoffumstellung im Energiebereich erforderlichen Gaskapazitäten in Süddeutschland erst nach 2025 sichergestellt werden können, fordert die EnBW darüber hinaus die zeitliche Synchronisierung des sogenannten Südbonus, der für die dauerhafte Inbetriebnahme neuer KWK-Anlagen bis derzeit 2026 gezahlt wird, d.h. eine Verlängerung des Südbonus mindestens bis Ende 2028.

Die EnBW hat sich in ihrer langfristigen Unternehmensstrategie seit 2013 konsequent auf die Umsetzung der Energiewende ausgerichtet und ihr Handeln in der Folge konsequent daran orientiert. Die bisherigen Verhandlungen der Kohlekommission und der Regierung hat die EnBW daher durchweg konstruktiv begleitet. Angesichts des jetzt beschlossenen Gesetzesentwurfs und des folgenden gesetzgebenden Verfahrens sieht sich die EnBW jedoch in der Pflicht, im Sinne ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Energieversorgung in Süddeutschland auf den Ergänzungs- und Nachbesserungsbedarf des Gesetzentwurfs hinzuweisen.

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