GKN II: Korrosionsbefund an einem Abfallbehälter
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde bei einer routinemäßig stattfindenden Überprüfung ein Korrosionsbefund an einem Behälter für schwachradioaktive Abfälle festgestellt. In dem Behälter wird Bauschutt gelagert. Für den Umgang mit solchen Korrosionsbefunden gibt es ein behördlich genehmigtes Verfahren, das die EnKK anwendet. Der Behälter befindet sich in einer zur Lagerung solcher Abfälle vorgesehenen Halle. Aus dem Behälter sind keine Stoffe und damit auch keine Radioaktivität ausgetreten.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde im April 2023 endgültig abgeschaltet und befindet sich seit Mai 2023 im Rückbau.