GKN II: Minimale Undichtigkeit an einer Messleitung eines Hilfssystems
Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung eine minimale Undichtigkeit an einer Messleitung eines Hilfssystems festgestellt. Der betroffene Leitungsabschnitt wurde daraufhin vorsorglich abgesperrt und wird repariert. Die Funktion des Hilfssystems war nicht beeinträchtigt. Die genaue Ursache wird noch geklärt.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2019 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.