GKN II: Ungeplante Öffnung eines Schalters eines redundanten Stromnetzes
Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) haben routinemäßige Wartungsarbeiten an einem der vier sogenannten Notspeisenotstromaggregate stattgefunden. Das Aggregat, das dazugehörige Stromnetz sowie die von diesem Stromnetz versorgten Verbraucher gelten während der Wartungsarbeiten per Definition als unverfügbar. Da der gesamte Aufbau mehrfach redundant vorhanden ist, ist die Gesamtfunktion auch bei solchen Wartungsarbeiten im Anforderungsfall gewährleistet.
Bei den Arbeiten wurde aufgrund einer Verwechslung ungeplant ein Schalter geöffnet, so dass das zugehörige Stromnetz für wenige Minuten tatsächlich und nicht nur per Definition spannungslos war. Aufgrund des geschilderten mehrfach redundanten Aufbaus der Notstromversorgung hatte dies jedoch faktisch keine Auswirkungen.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2020 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.