EnBW kann Reststoffbearbeitungszentrum in Philippsburg in Betrieb nehmen
Philippsburg. Die EnBW hat heute (11.Dezember 2020) vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Zustimmung zur Inbetriebnahme des auf dem Kraftwerksgelände in Philippsburg neu errichteten Reststoffbearbeitungszentrums (RBZ) erhalten. Damit kann die EnBW mit der Bearbeitung von Material aus dem Rückbau der beiden Kernkraftwerke des Standorts beginnen. „Das RBZ ist ein wichtiger Baustein in der für den Rückbau erforderlichen Logistik- und Entsorgungskette. Wir freuen uns deshalb sehr, mit dem RBZ ein weiteres Element unserer umfassenden Rückbaustrategie an den Start gebracht zu haben“, sagt Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte.
Das Reststoffbearbeitungszentrum wurde zugunsten eines effizienten und ressourcenschonenden Rückbaus errichtet. Die Bearbeitung der Stoffe sorgt dafür, dass das Volumen radioaktiver Abfälle auf ein Minimum reduziert wird. Die nach der Bearbeitung verbleibenden radioaktiven Abfälle fallen in die Kategorie schwach- bis mittelaktiv. Durch die Bearbeitung erhöht sich zugleich der Anteil der Wertstoffe, die wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden können. „Damit kommen wir unserer rechtlichen Verantwortung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nach, denn die Reststoffbearbeitung dient dem gesetzlich geforderten nachhaltigen Wirtschaften und der Schonung von Ressourcen. Ein weiterer Vorteil ist, dass rückbaubedingte Transporte auf ein Minimum reduziert werden können“, erläutert Jörg Michels.
Solange das vom Staat für schwach- bis mittelaktive Abfälle vorgesehene Endlager Schacht Konrad noch nicht in Betrieb genommen ist, muss eine geeignete, sichere Zwischenlagerung erfolgen. Hierfür hatte die EnBW in direkter Nachbarschaft des RBZ ein Standort-Abfalllager (SAL) errichtet und bereits im April dieses Jahres in Betrieb genommen (siehe Pressemitteilung vom 14. April 2020). In diesem Zuge wurde das SAL – wie im „Entsorgungsübergangsgesetz“ vorgesehen – unmittelbar an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben, die damit neuer Betreiber wurde und das SAL in „Abfall-Zwischenlager Philippsburg (AZP)“ umbenannte. Das RBZ wird hingegen auch zukünftig von einem EnBW-Unternehmen – der Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling (GNR) – betrieben. Es dient ausschließlich dem Rückbau der EnBW-Kernkraftwerke. Eine Nutzung für Dritte ist nicht vorgesehen und wurde auch nicht beantragt.
Der Inbetriebnahme des RBZ gingen zahlreiche unabhängig überwachte Tests voraus
Bereits im Sommer konnte die EnBW die integrale Inbetriebnahmephase des Reststoffbearbeitungszentrums erfolgreich abschließen. In dieser Phase wurden zunächst die verschiedenen, im RBZ installierten technischen Einrichtungen jeweils für sich gründlich geprüft. Anschließend wurde auch das Zusammenspiel dieser Einrichtungen getestet und aufeinander abgestimmt. Diese Tests wurden durch unabhängige Gutachter und Behörden intensiv begleitet. Dabei hatte – wie auch zukünftig – die Sicherheit oberste Priorität.
Nach Abschluss der Inbetriebnahmephase begann der Probebetrieb der Anlage, bei dem jedoch ausschließlich konventionelles Material verwendet wurde. Im Probebetrieb wurde an den verschiedenen Bearbeitungsstationen im RBZ geprüft, ob die jeweilige technische Einrichtung und ob Interaktionen einschließlich der Datenerfassung und -übergabe zwischen den Einrichtungen einwandfrei funktionieren. Auch das organisatorische Zusammenspiel der beteiligten Teams und Personen stand hierbei im Fokus. Das RBZ enthält Einrichtungen zur Zerlegung von Reststoffen (z.B. Großbandsäge, thermische Zerlegung), Einrichtungen zur Dekontamination (z.B. Nass- und Trockenstrahlanlagen), eine Messanlage für das Freigabeverfahren sowie Einrichtungen zur Konditionierung von Abfällen für das Endlager Schacht Konrad (Hochdruckpresse, Trocknungseinrichtungen, Konrad-Container-Befülleinrichtung). Zu den technischen Einrichtungen gehören jedoch auch mehrere Kräne sowie Meldesysteme für technische Signale aus den Einrichtungen.
„Der gesamte bisherige Ablauf, der nun in der Zustimmung zum Betrieb mündete, zeugt einerseits von der hohen Sorgfalt, mit der die EnBW als Bauherr und Betreiber dieses Projekt durchführt, und andererseits von der intensiven und unabhängigen staatlichen Überwachung und gutachterlichen Kontrolle“, erklärt Jörg Michels. „Auf diesem hohen Niveau wird das RBZ auch zukünftig betrieben.“ Nach der Zustimmung für den Betrieb der Philippsburger Anlage geht die EnBW davon aus, Anfang 2021 auch die Zustimmung zum Betrieb des nahezu identischen Reststoffbearbeitungszentrums in Neckarwestheim erhalten zu können.
Alle EnBW-Kernkraftwerke sind in den Rückbauprozess eingebunden
Vier der fünf EnBW-Kernkraftwerke befinden sich bereits im Rückbau: das Kernkraftwerk Obrigheim, der Block I in Neckarwestheim sowie beide Blöcke in Philippsburg. Die Genehmigungen für den Rückbau dieser Anlagen liegen vollständig vor (siehe Pressemitteilung vom 31. Juli 2020). Für die fünfte Anlage – den Block II in Neckarwestheim – hat die EnBW den Rückbau frühzeitig beantragt, so dass mit dem Rückbau möglichst unmittelbar nach der Abschaltung dieser Anlage begonnen werden kann. Der Block II in Neckarwestheim darf noch maximal bis Ende 2022 Strom produzieren.