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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Korrosionsbefund an einem Behälter mit Betriebsabfällen

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei einer routinemäßig stattfindenden Überprüfung ein Korrosionsbefund an einem Behälter für schwachradioaktive Abfälle festgestellt. In dem Behälter werden Abfälle gelagert, die zementiert und damit fest sind. Für den Umgang mit solchen Korrosionsbefunden, gibt es ein behördlich genehmigtes Verfahren, das die EnKK anwendet. Der Behälter befindet sich in einer zur Lagerung solcher Abfälle vorgesehenen Halle. Aus dem Behälter sind keine Stoffe und damit auch keine Radioaktivität ausgetreten.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.

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