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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Korrosionsbefunde an drei Behältern mit Betriebsabfällen

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde an drei Behältern mit festen, schwachradioaktiven Betriebsabfällen Korrosion festgestellt. Die Behälter befinden sich in einem zur Lagerung solcher Abfälle vorgesehenen Bereich. Für den Umgang mit Korrosionsbefunden gibt es behördlich genehmigte Verfahren, die die EnKK anwendet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.