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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Defekt an einer Gebäudeabschlussarmatur

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) konnte bei einer geplanten Routineüberprüfung eines Lüftungssystems eine Gebäudeabschlussarmatur nicht geschlossen werden. Ursache war nach derzeitigem Kenntnisstand ein Defekt an einem Schalter der Antriebseinrichtung, die die Armatur öffnet und schließt. Der Austausch des Antriebs ist bereits erfolgt.

Die Gebäudeabschlussarmaturen des betroffenen Lüftungssystems sorgen dafür, dass der Ringraum, der den Reaktorsicherheitsbehälter umgibt, im Bedarfsfall nach außen abgeschlossen werden kann. Dabei sind zwei Armaturen direkt hintereinander angeordnet, damit der Abschluss des Gebäudes nach außen auch dann noch sichergestellt ist, wenn eine der beiden Armaturen erst mit Verzögerung oder gar nicht schließen sollte. Im vorliegenden Fall wäre der Abschluss des Gebäudes nach außen durch die intakte zweite Gebäudeabschlussarmatur jederzeit gewährleistet gewesen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2016 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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