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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Defekt einer Brandschutzklappe

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In einem Anlagengebäude, das zum abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) gehört, ist bei einer routinemäßigen Prüfung ein Defekt an einer Brandschutzklappe aufgetreten. Bis zur abschließenden Ursachenklärung und Instandsetzung der Klappe wurde der zugehörige Lüftungskanal stillgelegt und brandschutztechnisch verschlossen. Der betroffene, sicherheitstechnisch nicht mehr relevante Raum im Keller des Gebäudes ist Standort von Kältemaschinen, die bei Bedarf der Kühlung der Raumluft dienen. Bis zur Wiederherstellung der Versorgung mit Frischluft wurde der Raum gesperrt.

Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Brandabschnitte voneinander abzugrenzen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im April 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

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