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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Undichtigkeit einer Armatur eines Hilfssystems

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Im seit Ende 2019 abgeschalteten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde eine Undichtigkeit an einer Armatur eines nuklearen Hilfssystems festgestellt. Das System hat für die abgeschaltete Anlage keine sicherheitstechnische Bedeutung. Durch den Austausch des betroffenen Armaturenteils konnte die Undichtigkeit behoben werden. Die Ursache für die Undichtigkeit wird derzeit noch untersucht. Grundsätzliche technische Vorkehrungen in der Anlage haben dafür gesorgt, dass die an der Armatur aufgetretene Leckage gezielt aufgefangen wurde und nicht in die Umgebung gelangen konnte.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und bereitet derzeit ihren Rückbau vor.

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