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| Pressemitteilung

Kapitalanlage Energiewende: Bürger*innen können sich am EnBW Windpark Kahlberg beteiligen

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Windpark Kahlberg (Quelle: Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen, Bildrechte: EnBW)

Karlsruhe. Der im Sommer 2018 in Betrieb genommene Windpark Kahlberg auf den Gemarkungen der Gemeinden Fürth und Grasellenbach im südhessischen Landkreis Bergstraße produziert Strom für etwa 13.500 Haushalte. Im vergangenen Jahr haben die fünf Anlagen zwischen Weschnitz und Hammelbach rund 46 Gigawattstunden ‚grünen‘ Strom produziert. Damit zählen sie zu den Top Parks im EnBW Portfolio. Und damit ist auch klar, dass der Windpark ein attraktives Renditeobjekt ist. Wie angekündigt, bietet der Betreiber daher den Einwohnern der Gemeinden im Umkreis der Windenergieanlagen die Möglichkeit, sich finanziell an dem Windpark zu beteiligen an.

Die Beteiligung erfolgt über ein sogenanntes qualifiziertes Nachrangdarlehen mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. Das Darlehen hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Verzinsung liegt bei jährlich drei Prozent; Anlagen zwischen 500 und 10.000 Euro sind möglich. Das Beteiligungsvolumen beträgt 750.000 Euro. Das Angebot richtet sich an die Bürger*innen von Fürth und Grasellenbach, die ein exklusives Zeichnungsrecht genießen. Die Zeichnungsphase beginnt am 26. Oktober 2020. Die Details hat das Unternehmen auf seiner Homepage veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.enbw.com/wpkahlberg.

Und nicht nur finanziell ist eine Beteiligung an dem Windpark attraktiv. Die Anleger unterstützen zudem mit ihrer Einlage die Energiewende, wie Schievink ergänzt: „Das durch diese Aktion eingenommene Geld ist zweckgebunden und fließt ausschließlich in den Ausbau erneuerbarer Energien.“

„Dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger an dem Windpark beteiligen können, ist ausgesprochen begrüßenswert und trägt sicher zur Akzeptanz der Anlagen vor Ort bei“, sind sich Fürths Bürgermeister Volker Oehlenschläger und dessen Amtskollege aus Grasellenbach, Markus Röth, einig. „Die EnBW erweist sich damit als verlässlicher Partner, der zu seinem Wort steht.“

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Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.buergerbeteiligung.enbw.com

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